Trickst das Landratsamt?

Täuscht die Miesbacher Behörde bewusst oder fahrlässig die Öffentlichkeit? Immerhin weichen die Angaben zur Größe der Lagerhalle am Biotop deutlich von den Plänen der Grundstückseigentümerin ab. Während das Landratsamt von „zwei Beschreibungsmöglichkeiten für die Höhe“ spricht, beklagt der Grundstücksnachbar, dass „Unwahrheiten“ über die „Monsterhalle“ verbreitet würden.

Planskizze des Architekten von Jochen Pagenberg zum Größenvergleich zwischen seinem Haus und der geplanten “Monsterhalle” nebenan

Auf Nachfrage musste das Landratsamt nun einräumen, dass es zwei verschiedene Höhen der 23 Meter langen und 14 Meter breiten umstrittenen Lagerhalle im Landschaftsschutzgebiet an der B318 gibt. Eine, die mit 6,80 Metern Höhe immer wieder veröffentlicht wird, und die andere, die man nur auf Anfrage erhält: Die Firsthöhe von 9,43 Metern. Immerhin 2,83 Meter Unterschied für das Dach, ohne das eine Gebäude schwer vorstellbar ist.

Inzwischen erfährt auch die Wandhöhe neue Maße. Sie betrage jetzt nur noch 6,60 Meter, weil „man sich die Pläne nochmals angesehen“ und die Presse mit der Wandhöhe von zuletzt 6,80 Metern „falsch“ informiert habe. Verschwiegen hatte man die Gesamthöhe von nun 9,43 Metern, weil die Firsthöhe die „zweite Möglichkeit der Beschreibung einer Gebäudehöhe“ sei, so Pressesprecher Birger Nemitz.

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Nachbar will alle Rechtsmittel ausschöpfen

Ob man als Betrachter zwei verschiedene Höhen wahrnimmt, bleibt fraglich. Zumindest Jochen Pagenberg als betroffener Nachbarn hat das für sich so beantwortet, da er alle Rechtsmittel gegen die Halle von Eigentümerin Elisabeth Dießl ausschöpfen will. Er sieht vor sich nach Osten nicht nur eine „Monsterhalle“, der promovierte Jurist will auch nicht hinnehmen, dass das Biotop mit großen Mengen an Schotter aufgefüllt wurde.

Damit soll Platz für die Splitt-Lagerhalle mit einer Grundfläche von 330 Quadratmetern geschaffen werden. Deren Zufahrt von der B318 müsste auch verlegt und verlängert werden. Weitere Flächen dürften damit beansprucht werden. Dennoch sieht das Landratsamt mit dem Verfüllen des Grünes Wasserls kein Problem. „Die Erweiterungen des Biotops sind nach zwei Jahren eingewachsen“, heißt es.

Wie auch immer. Festzuhalten bleibt, dass das Landratsamt nur nach und nach die Karten bei der Gebäudehöhe auf den Tisch legt, sich aber im gleichen Atemzug über die ungeprüfte Wiedergabe „subjektiver Behauptungen des Klägers” in der Tegernsee Stimme beklagt. Bei diesem sensiblen Thema misst eine Behörde offenbar mit zweierlei Maß.

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