Uli Hoeneß ist seit heute wieder ein freier Mann. 2014 wurde der Präsident des deutschen Fußballrekordmeisters FC Bayern München nach einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Am 2. Juni 2014 trat er seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg an. Wegen guter Führung wurde Hoeneß am 29. Februar 2016 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen – nach 637 Tagen in Haft.
Wahl-Wiesseer wieder ein freier Mann
Wie das Landgericht Augsburg heute mitteilte, wurde nun im Steuerstrafverfahren gegen Hoeneß auch die zur Bewährung ausgesetzte Reststrafe von 21 Monaten erlassen. Wie das Gericht heute mitteilte, sei die Entscheidung rechtskräftig. Zur Begründung führte die Strafvollstreckungskammer aus, dass der Bayern-Präsident während der im Januar 2019 abgelaufenen, dreijährigen Bewährungszeit keine weiteren Straftaten begangen habe.
Der Erlass der Reststrafe sei dann die normale Folge. Für Hoeneß, dessen Wahlheimat in Wiessee liegt, ist die Strafsache nun endgültig abgeschlossen. Die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bleibt jedoch weiter im Bundeszentralregister eingetragen. Erst nach 15 Jahren ab dem Urteilsspruch wird sie getilgt.
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