Urheberrecht: Sind Sie auch ein “Verbrecher”?

Ist von der Urheberrechtsdebatte die Rede, wird oft von Musikpiraten, illegalen Filmdownloads und verarmten Schriftstellern gesprochen. Medienwirksam werden Verfahren gegen sogenannte Filesharing-Plattformen ausgeschlachtet. Pirate Bay, Kino.to, Megaupload.

Warum uns das im Tegernseer Tal betrifft? Weil der nächste “Verbrecher” der TSV Bad Wiessee sein kann. Oder das Gymnasium Tegernsee. Oder jeder Einzelne von uns.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir sind nicht für eine komplette Abschaffung des Urheberrechts. Wir sind nur dafür, dass das Thema breiter diskutiert wird, weil es eben gerade kein Thema ist, das nur “Verbrecher” betrifft.

Die Realschule Gmund hat laut Aussage alle Verlage um Erlaubnis für die Verbreitung der Presseartikel gefragt.
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Es ist keines der Themen, bei denen der berühmte “unbescholtene Bürger” keine Angst zu haben braucht. Sprechen wir über das Urheberrecht, sprechen wir über ein Recht, das jedem Einzelnen, vor allem denen, die das Internet nutzen, jeden einzelnen Tag zig Mal begegnet. In den meisten Fällen, weil man es gerade unwissentlich verletzt.

Sie denken, wir übertreiben? Hier ein Beispiel:

Also, wenn das so weitergeht, können wir Everyday Feng Shui bald dicht machen. Flatterte uns doch am Dienstag ein Schreiben der “Rechtsanwälte für Kultur und Entertainment” Schoepe, Fette, Pennartz, Reinke ins Haus. Die für Abmahnungen im Zusammenhang mit Karl-Valentin-Sprüchen einschlägig bekannte Münchner Rechtsanwaltskanzlei vertritt Frau Anneliese Kühn, die Enkelin und alleinige Rechtsnachfolgerin des “national wie international bekannten Komikers und Autors” Karl Valentin.

Karl Valentin, dessen bürgerlicher Name Valentin Ludwig Frey lautet, verstarb am 13.11.1948. Da das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, hat Frau Kühn noch bis zum Jahre 2018 das Recht, ihre Ansprüche auf bewährte Weise geltend zu machen.

Es ging dabei um einen Spruch von Karl Valentin, der auf der Webseite von “Everyday Feng Shui” zitiert wurde. Zwölf Wörter lang. Das macht 891,31 Euro sofort oder ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. 

Das Schöne an dem Beispiel? Schon alleine das Beispiel, also das Zitat aus dem Feng-Shui-Blog, könnte die Tegernseer Stimme wiederum einiges an Abmahngebüren kosten, weil wir es einfach kopiert hätten. Jetzt denken wir aber, dass der Feng-Shui-Blog sich eher darüber freut, dass wir ihn als Beispiel ausgewählt haben, weil wir ihm so ja auch einige neue Leser über die Links auf seine Webseite schicken. Logisch, oder?

Empfehlungen auf Facebook sind urheberrechtliche Grauzone

Und genau da hört leider das, was wir im allgemeinen Verständnis heute als Logik bezeichnen, auf. Machen Sie, liebe Leser, beispielsweise andere darauf aufmerksam, dass wir hier einen guten Artikel geschrieben haben, indem Sie auf Facebook darauf verlinken, dann freut uns das. Wir bekommen mehr und neue Leser.

Rechtlich haben Sie damit (und durch den kurzen Textauszug, der auf Ihrem Facebook-Profil erscheint) aber theoretisch unser Urheberrecht verletzt, und wir könnten Ihnen über unseren Anwalt eine Rechnung schicken.

Unsere Gedanken, unsere Wörter, unser Recht. So sieht es das Urheberrecht, das noch aus der Zeit stammt, als Sie zur Verbreitung unseres Artikels selbst die Druckerpresse hätten anschmeißen müssen.

Selbst das Zitatrecht würde Ihnen in dem Beispiel nicht viel nutzen, weil sie dafür mindestens das Dreifache oder besser noch das Vierfache an Text selbst geschrieben haben müssten und unseren Textauszug nur als Zitat zur Untermauerung Ihrer aufgestellten These benutzen dürfen. Zugegeben, wegen eines Links in Facebook wurde unseres Wissens nach noch niemand abgemahnt. Rechtlich sicher fühlen sollte sich deswegen aber auch niemand.

Auch Vereine und Schulen brechen das Urheberrecht

Ganz anders und rechtlich in keinerlei Grauzone ist dagegen alles das, was viele Vereine, Schulen und Einzelhändler bei uns im Tal tagein, tagaus machen: Zeitungsartikel einscannen, die darauf verweisen, dass über das letzte Sommerfest, die letzte Sportveranstaltung oder die letzte Verkaufsaktion berichtet wurde.

Oft wird zwar die mündliche Erlaubnis der Zeitung eingeholt. Oft aber eher allgemeingültig oder in Form eines Gewohnheitsrechts. Eine schriftliche Zustimmung der Zeitung werden die wenigsten haben. Meistens wird es ganz selbstverständlich einfach gemacht. Es geht schließlich um den eigenen Verein, über den da berichtet wird, oder um das Porträt über den eigenen Laden.

Die SGT freut sich über die Würdigung der Presse. Ob um Erlaubnis für den eingescannten Artikel gefragt wurde? Unklar.

Rechtlich sind das aber ganz ohne Frage Urheberrechtsverletzungen, die richtig teuer werden können. Selbst das Bild, auf dem nur Sie zu sehen sind, gehört der Zeitung, wenn diese Sie fotografiert hat. Sie dürfen “Ihr” Bild noch nicht mal in Facebook hochladen.

Teilen gehört heute zum digitalen Alltag

Beispiele dazu gibt es inzwischen Tausende: Musiker, die dafür abgemahnt werden, weil sie Rezensionen ihrer eigenen Alben auf der Webseite stehen haben. Schriftsteller, die für Buchrezensionen ihrer eigenen Bücher verklagt werden. Vereine, die Bilder ungefragt verwenden. Privatpersonen, die für Zitate aus Zeitungsartikeln auf ihren Blogs teure Schreiben vom Anwalt bekommen.

In heutigen Zeiten, in denen das digitale Teilen für viele von uns zum Alltag gehört, ist darum auch fast jeder vom Urheberrecht betroffen. Für uns alle ist das schön, weil wir mehr mitbekommen, weil wir nicht für jeden einzelnen Artikel Geld bezahlen müssen.

Für Unternehmen und Verlage, egal ob Musik- oder Presseverlage, ist das aus ihrer Sicht weniger gut. Denen geht dadurch Geld verloren. Vor allem im Vergleich zur schönen, alten Zeit, als Zeitung noch gedruckt und Musik auf CDs gepresst werden musste und jeder Einzelne dafür viel Geld bezahlen musste.

Die momentan geführten Debatten sind aus dem Grund auch meist bestimmt von den Rechteinhabern, wie den Zeitungsverlagen, die über diese Themen berichten.

Die auf den ersten Blick einfache Übernahme des bestehenden Urheberrechts in das digitale Zeitalter hätte allerdings verheerende Folgen für jeden Einzelnen von uns. Vieles von dem, was heute im Internet als ganz normal erachtet wird, wäre damit, noch mehr als heute, mit hohen Geldstrafen verbunden. Teilen von Information würde damit fast unmöglich.

Das Urheberrecht muss sich der Lebensrealität anpassen

Einen ersten Ausblick geben die “Lizenzen”, die heute mit eBooks oder Musik erworben werden. Ein Buch oder eine CD an den Nachbarn verleihen? Ginge es nach den Rechteinhabern, wäre das in Zukunft annähernd unmöglich. Ihr Buch haben Sie für Ihren eReader gekauft. Ihre CD für Ihren Computer oder MP3-Player. Wollen Sie es verleihen, müssen Sie bitteschön das komplette Gerät verleihen – nur das “Digitale” verleihen geht nicht.

Im alten Denken wäre das so gewesen, als ob Sie entweder Ihr komplettes Bücherregal oder die ganze Stereoanlage verleihen, oder eben gar nichts. Nur weil es der “Rechteinhaber” so möchte. Dass das keinen Sinn macht und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht, ist dabei unwichtig.

Hierfür Lösungen zu finden, ist die Aufgabe einer Neuregelung des Urheberrechts. Wie zum einen die Rechte der Urheber, zum anderen aber auch der den Nutzern logisch erscheinende Umgang mit dem gekauften Eigentum.

Das Gleiche gilt auch mit Ihren Entdeckungen beim Stöbern und Lesen im Internet und wie damit umgegangen wird. Oder ganz platt gesagt: Es geht darum, ein Urheberrecht zu definieren, das sich an der aktuellen Lebensrealität der Gesellschaft orientiert, anstatt die Lebensrealität den Geschäftsmodellen der Urheber anzupassen.

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