Wiesseer Hoteliers wegen Betrugs verurteilt

Mit ihrer „Geschäftsidee“ kamen eine ehemalige Wiesseer Hotelbetreiberin und ihre Tochter nicht weit. Durch den Verkauf von Hotel-Gutscheinen versuchten beide, ihre Schulden in Höhe von 20 Millionen Euro abzubezahlen. Doch das Vorhaben endete heute vor Gericht.

Mit diesen Hotelgutscheinen versuchten die früheren Betreiber eines Wiesseer Hotels ihre Kunden zu betrügen.

Eine Wiesseer Hotelbetreiberin (74) hat sich zusammen mit ihrer Tochter (45) durch den Verkauf von Übernachtungsgutscheinen auf Kosten ihrer Kunden bereichert. In der Zeit vom 19. April 2011 bis 31. März 2014 führten beide gemeinsam ein Hotel in Bad Wiessee. Die monatliche Pacht in Höhe von knapp 5.000 Euro sei von den Beiden aber schon im ersten Monat nicht bezahlt worden. Das erklärte der Steuerberater der Eigentümer-Firma, der bei der heutigen Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht als Zeuge auftrat.

Mutter und Tochter begründeten dies damals mit “Anlaufschwierigkeiten”. Auch in den zwei Folgemonaten seien die Zahlungen ausgeblieben, so der Zeuge weiter. Erst im Juli habe man dann die erste Rate erhalten. Doch damit endeten die Zahlungsschwierigkeiten nicht. Während der gesamten Laufzeit sei die Pacht immer wieder unregelmäßig beglichen worden, so der aus Augsburg stammende Steuerberater.

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Noch immer steht ein Betrag von insgesamt 71.000 Euro inklusive der Kaution aus.

Er selbst habe für die Eigentümerfirma als Vermieter des Hotels die Verhandlungsgespräche mit der Mutter geführt. Obwohl ihm die heute 74-Jährige vor Betriebsaufnahme immer wieder versicherte, dass die Höhe der Pacht inklusive der Kaution samt Bankbürgschaft kein Problem seien, habe er erst nach der Hotel-Übergabe erfahren, dass “die Bank nicht mitspielen würde”.

Eine Bonitätsprüfung habe dann ergeben, dass bei der Tochter ein Privatinsolvenzverfahren laufe. Auf Nachfrage teilte die damals 42-Jährige dem Zeugen mit, sie hätte sich in Ost-Immobilien verspekuliert und nannte eine Gesamtschuld von rund 20 Millionen Euro.

Mindestens 160 Geschädigte

Staatsanwalt Michael Hauber warf den Beiden vor, Deutschlands größtem Reiseveranstalter Touridat Hotelgutscheine verkauft zu haben. Dies sei in der Hoffnung geschehen, die Gutscheine würden von den Kunden nicht eingelöst. Immer wieder sei das Gutschein-Kontingent erhöht worden. Insgesamt 1.878 Papiere haben die beiden für ihre 14 Zimmer ausgestellt und lediglich 607 wurden eingelöst, so die Begründung des Staatsanwaltes. Durch diese “lukrative Einnahmequelle” haben die Hotelbetreiber einen Gewinn von 133.672,07 Euro erzielt.

Der finanzielle Schaden allein aus den 113 angezeigten Betrugsfällen lag bei 11.080 Euro. Der Vorwurf des Betrugs kam auf, als ein Gutscheinbesitzer im Juni 2014 Anzeige bei der Polizeiinspektion Bad Wiessee erstattete, weil er seinen Gutschein nicht einlösen konnte. Immer wieder sei er von den beiden vertröstet worden. Der als Zeuge geladene Polizeihauptkommissar erklärte, kurz darauf seien insgesamt 160 Anzeigen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingegangen.

Auch im Internet kamen Betrugs-Vorwürfe von Gutschein-Käufern auf. So heißt es in einem Beitrag eines “Geschädigten”, datiert auf August 2014:

Ich habe noch einen Gutschein ersteigert, kann diesen aber nicht mehr einlösen. Ich habe mich etliche Mal per Mail bei Frau (…) gemeldet, und auch telefonisch wurde mir zugesagt, dass sie das Geld zurückzahlen wollen. Das ist jetzt schon über einen Monat her und ich höre überhaupt nichts. Gibt es noch andere?

Diese Masche wandten die Angeklagten offensichtlich immer wieder an. Die wütenden Käufer der Gutscheine riefen sogar den Nachmieter an. 20 bis 30 Anrufe habe er pro Tag bekommen, so der Steuerberater vor Gericht. „Der hat das psychisch nicht gepackt”. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte das kleine Hotel die Forderungen der Kunden nach Einlösung auch gar nicht erfüllen. Vor allem, nachdem die Gutscheinkäufer hauptsächlich in der oft ausgebuchten Hauptsaison kommen wollten.

Auf Kosten der Kunden finanziell “gesund” gestoßen

Bei einer Hausdurchsuchung 2015 stellte die Polizei 30 Ordner mit einem “Sammelsurium an Mahnbescheiden” sicher. Aus denen sei hervorgegangen, so der Polizeihauptkommissar bei seiner heutigen Aussage, dass mit dem Geld der Gutscheine Rechnungen aus Zwangsvollstreckungen und monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro beglichen wurden.

Den beiden Angeklagten sei klar gewesen, so Staatsanwalt Michael Hauber in seinem Schlussplädoyer, dass sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Sie hätten gewusst, dass das Hotel nicht gut laufe und dies “billigend in Kauf genommen”. Dies sei als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen. Er forderte daher eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung für die Mutter und ein Jahr bei ihrer Tochter.

Dem Antrag des Staatsanwaltes schlossen sich auch die beiden Anwälte der Angeklagten an. Und so urteilte Richter Walter Leitner im Sinne der Anklage. Zusätzlich muss die Tochter eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro bezahlen. Mittlerweile wird das Hotel von einer Familie geführt, die sich von der Praxis der verurteilten Vorbesitzer distanzieren.

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