5.000 Euro für drei gefällte Bäume

Nach der illegalen Baumfällaktion der Ebster GmbH in Bad Wiessee, hatte die Gemeinde 50.000 Euro Entschädigung gefordert. Gestern wurde im Amtsgericht über die Angelegenheit verhandelt. Die Strafe fiel dabei deutlich geringer aus als ursprünglich angesetzt. Für die Gemeinde ein Sieg.

Mit 5000 Euro Strafe ist Ebster noch glimpflich davon gekommen
Mit 5000 Euro Strafe ist die Ebster GmbH noch glimpflich davon gekommen

Es sollte eine spürbare Strafe werden, so Bürgermeister Peter Höß vor weit über einem Jahr, als die widerrechtlichen Fällaktionen der Rottacher Bauträgerfirma Ebster GmbH im Klosterjägerweg aktenkundig wurden. Doch dies schreckte die Firma auch im September 2014 nicht ab, eine riesige Birke, eine alte Eiche und einen Ahorn in dem Bauvorhaben an der Jägerstraße zu kappen.

Obwohl der für die Baugenehmigung geltende Freiflächengestaltungsplan den Erhalt der Bäume vorschrieb. Es half nichts, dass Michael Herrmann als Vertreter der Gemeinde auf den seiner Ansicht nach jüngsten Baumfrevel der Ebster GmbH hinwies. Er wollte damit beispielhaft aufzeigen, dass die Firma immer so „dreist“ handeln würde, wenn ihr strittige Bäume im Weg stünden, so Herrmann.

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Verhandelt wurde jedoch ausschließlich der Kahlschlag von drei Laubbäumen im Oktober 2012 und Mai 2013. Der Aufschrei war damals groß, als von einer Rotbuche, einem Bergahorn und einer Esche nur noch Baumstümpfe übrigeblieben. Die Gemeinde verhängte als abschreckende Wirkung ein Bußgeld von 50.000 Euro gegen die Ebster GmbH, die dagegen Rechtsmittel einlegte.

Bäume standen der Tiefgarage im Weg

Der Verteidiger der Ebster GmbH hielt im Gerichtssaal dagegen, dass sich der „rechtswidrige“ Bußgeldbescheid der Gemeinde seiner Ansicht nach auf eine unwirksame Ortsgestaltungssatzung von 2008 berufe, die für das Ebster-Areal nicht gelte. Denn der Satzung könne nicht entnommen werden, ob ein Laubbaum für das Ortsbild besonders bedeutend sei.

Zudem habe es sich bei diesen Bäumen auch nicht um für das Straßen- und Ortsbild bedeutsame Bäume gehandelt. Und da eine Esche und ein Bergahorn der Tiefgarage im Weg standen, ließ sie Otto Ebster am 10. Mai 2013 fällen. „Denn das Wurzelwerk ragte in das Baufenster und somit hätten die Bäume ohnehin gefällt werden müssen”, erklärt Verteidiger Thomas Schönfeld.

So entbrannte ein Disput darüber, als etliche unterschiedliche Pläne dem Gericht vorgelegt wurden, welche Zeichnung mit welchen Bäumen und mit welchem Abstand zur Grundstücksgrenze und zum Baukörper nun die Richtige sei. Letztlich ging es nur um einen guten Meter hin oder her.

Baurecht schlägt Baumrecht

Für die Richterin war entscheidend, dass für sie die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Gültigkeit habe. Daher sei das Fällen der Bäume ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung und vor Erteilung der Baugenehmigung ein Verstoß.Für die Reduzierung des Bußgeldes von ursprünglich 50.000 auf 5.000 Euro aber „war entscheidend, dass in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden konnte, ob sich die gefällten Bäume im oder außerhalb des Baufensters befanden,” so Richterin Elke Dellner.

Das Gericht hätte im Zweifel zugunsten der Firma Ebster davon ausgehen müssen, dass sich die gefällten Bäume im Baufenster befanden. Damit hebele das Baurecht das Baumrecht aus. Denn die Entfernung der Bäume hätte ohnehin genehmigt werden müssen. Daher habe der Bauträger durch die „vorzeitige ungenehmigte Fällung“ im Wesentlichen nur einen Zeitvorteil erlangt. Deshalb hielt die Richterin eine Geldbuße über 5.000 Euro für ausreichend. Ebsters Anwalt meinte zuvor, 3.000 Euro wären angemessen.

Wenn aus der geforderten Ahndung mit 50.000 Euro auch nichts wurde, so könne er mit dem Urteil leben, erklärte Michael Herrmann nach dem Urteilsspruch. „Damit sei für künftige Fälle in Bad Wiessee die Signalwirkung gegeben, dass Baumfrevel nicht ungesühnt bleibt. Da unser Bußgeldbescheid rechtlich haltbar war, werden wir jetzt auch die anderen Fälle aufgreifen“. Herrmann: „Demnächst wird nun auch von uns wegen der Fällaktion in derJägerstraße ein Bußgeldbescheid gegen die Firma Ebster ergehen“.

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