Einige Preisvergleichsportale blenden bestimmte Angebote aus oder listen Angebote niedriger als das tatsächliche Listing und werden dafür bezahlt. Ohne dass der Verbraucher darüber informiert wird. Ebenfalls gibt es Kooperationen zwischen verschiedenen Vergleichsportalen, was, so das Bundeskartellamt, dazu führen kann, „dass gleiche Suchergebnisse bei vermeintlich eigenständigen Portalen beim Verbraucher als Bestätigung der Empfehlung interpretiert“ werden.
Neben diesen Feststellungen des BKartA zu Vergleichsportalen ist es Tatsache, dass in den letzten Monaten zahlreiche Discountanbieter von Strom und Gas, die ihre Produkte auch über solche Internet- Vergleichsportale angeboten haben, Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben. Anzusprechen sind beispielsweise die e:veen Energie eG mit knapp 85.000 Kunden, die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit ca. 250.000 Kunden oder die energycoop eG mit ca. 40.000 Kunden.
All dies macht deutlich, dass nicht allein der Preis darüber entscheiden sollte, für welchen Energielieferanten sich ein Letztverbraucher entscheidet, so das Elektrizitätswerk Tegernsee. Auch andere Kriterien sind von großer Wichtigkeit, wie beispielsweise die örtliche Nähe des Versorgers zum Kunden und jahrzehntelange Erfahrungen bei der sicheren Energieversorgung.
SOCIAL MEDIA SEITEN