Verdächtiger auf Pferdekoppel fotografiert

Nach dem mutmaßlichen Messerangriff auf eine Stute in Warngau haben Pferdebesitzer in Otterfing verdächtige Personen auf ihrer Koppel gesichtet. Dabei gelang es den Tierfreunden ein Foto von einem der Unbekannten zu schießen. Jetzt fahndet die Polizei nach dem Mann.

Was wollten die Verdächtigen auf der Koppel? (Bild: Archiv)
Was wollten die Verdächtigen auf der Koppel? (Bild: Archiv)

Ein schwerer Fall von Tierquälerei schockiert Pferdefreunde im Landkreis. Ein bislang unbekannter Täter verletzte eine Stute so schwer mit einem Messer im Genitalbereich, dass diese von der behandelten Tierärztin nur noch eingeschläfert werden konnte.

„Nach dem ausreiten gestern haben wir eine verdächtige Person an unseren Koppeln gesehen“, so eine Pferdebesitzerin aus Otterfing. Aus Besorgnis über den aktuellen Fall in Warngau ist die Tierfreundin dann eine halbe Stunde später, gegen 22.30 Uhr, noch einmal zum Stall gefahren. Wie sich herausstellte zurecht.

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Besitzerin fotografiert Verdächtigen

„Wir haben tatsächlich einen zweiten Mann auf unserer Koppel erwischt! Die Pferde waren sehr unruhig!“ Dabei handelte es sich vermutlich um einen weiteren Verdächtigen, so die Koppelbesitzerin. Sie hält es für möglich, dass die beiden Männer zusammen gehören.

Daraufhin verständigte die Dame die Polizei. „Wir konnten ihn jedoch nicht mehr vor Ort antreffen“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Dennoch gelang es der Koppelbesitzerin den Eindringling zu fotografieren.

Laut Beschreibung haben beide Männer dunkle Haare und einen Dreitagebart. „Der auf der Koppel war sehr ungepflegt.“ Das Foto des ungepflegten Mannes liegt der Polizei zur Fahndung vor. Nun muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob das Foto für eine Öffentlichkeitsfahndung heraus gegeben darf.

Getötetes Tier: Sachbeschädigung

„Für eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bild gibt es bestimmte Rahmenbedingungen“, so der Polizeisprecher. So muss eine Straftat mit besonderer Bedeutung vorliegen. Zwar nehmen die Beamten den Fall sehr ernst, rein strafrechtlich handelt es sich bei der verletzten Stute jedoch “nur” um eine Sachbeschädigung und Tierquälerei.

Die gesetzliche Lage könne man nicht ändern. Dennoch: „Wir messen dem Fall die entsprechende Bedeutung zu“, betont der Sprecher. Die Otterfinger Koppelbesitzerin ruft alle Pferdebesitzer dazu auf, ihre Tiere nachts in geschlossenen Räumen unterzubringen. Nun gilt es die Augen weiter offenzuhalten, bis der Fall aufgeklärt ist.

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