Verteidiger knöpfen sich Ermittler vor

Ungewöhnlich persönlich wurde das Plädoyer in der Miesbacher Amigoaffäre von Georg Brommes Verteidiger vor dem Landgericht. Er warf der Staatsanwaltschaft „Unverhältnismäßigkeit“ der Ermittlungen vor. Brommes Anwälte beantragten daher auch eine mildere Strafe statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten zweieinhalb Jahre Haft.

Bromme verkauft zur Schadenswiedergutmachung seine Waffen/ Foto: K. Wiendl

Bevor die Plädoyers der Anwälte von Georg Bromme gehalten wurden, kam zur Sprache, dass der Ex-Chef der Kreissparkasse (KSK) finanziell offenbar klamm ist. Die seit etlichen Tagen von der KSK geforderten 25.000 Euro zur Wiedergutmachung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs konnte oder wollte Bromme zunächst nicht leisten. Angebotene Ratenzahlungen lehnte er ab.

So blieb zur Finanzierung der Schadenssumme offenbar nur der Verkauf „aller seiner Jagdwaffen“. Für Brommes fünf Lang- und zwei Kurzwaffen mit einem Neupreis von 50.000 Euro hätte er bei einem Münchner Waffenhändler nur noch 25.000 Euro erzielen können. Der Verkauf sei ihm „außergewöhnlich“ schwergefallen, so sein Anwalt Robert Jofer. Doch mit dem Verkauf wollte Bromme zeigen, dass ihm an einer Schadensbegrenzung gegenüber der KSK gelegen sei.

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Frontalangriff auf den Staatsanwalt

Anschließend erfolgte ein Frontalangriff Jofers auf Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller. Auch er sei zur Objektivität verpflichtet. Die Ermittler hätten es seit 2015 versäumt, Gespräche mit der Verteidigung zu suchen. Hätten diese stattgefunden, wäre der Beratervertrag für Bromme nicht Teil der Anklage geworden, nachdem man nachträglich noch Kisten in der Sparkasse mit Belegen von Brommes Tätigkeiten gefunden habe. Auch das Grundstücksgeschäft in Holzkirchen und die Renovierung von Kreidls Landratsbüro waren zuletzt nicht mehr in der Anklage zu finden.

Von der ursprünglichen Schadenssumme von 1,25 Millionen Euro für die KSK seien nur noch 300.000 übriggeblieben. Daher halte er, so Jofer, die hohe Strafandrohung von zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung für „aberwitzig“. „Wir sind hier nicht in einem strafrechtlichen Bazar“, schleuderte er Rohrmüller entgegen. Bromme würde mit dieser Strafe „persönlich und finanziell zerstört werden“. Dazu beigetragen habe eine „tendenziöse Berichterstattung“, die sich auf die Vorträge der Staatsanwaltschaft gestützt habe.

Dagegen sei Bromme mit seiner „gradlinigen“ Art nicht Jedermanns Freund geworden, doch er sei ein Vertreter alter Schule, „was ihm zum Verhängnis wurde“. Bromme habe sich nicht persönlich bereichert und wollte sich durch seine Geschenke an Verwaltungsrat und Vorstand „nicht in den Mittelpunkt stellen“. Er sei kein „Wohltäter“ gewesen, wie ihm vom Staatsanwalt vorgeworfen werde, „im Gegenteil“. Seine KSK habe sich bei Spenden nicht an die persönlichen Vorlieben von Bromme orientiert. Dass Bromme dabei seinen Neigungen gefolgt sei, “ist absurd“, so Jofer.

Zeiten der Gemeinnützigkeit haben sich geändert

Er plädiere auch nicht für einen Freispruch des Ex-KSK-Chefs, denn die Zeiten der Gemeinnützigkeit hätten sich eben geändert, „heute wird alles hinterfragt“. In den letzten Jahren habe sein Mandant einen „Erkenntnisprozess“ durchlaufen. Auch Bromme würde heute die Verwaltungsratsfahrten ins Ausland als „zu teuer erachten“. Außerdem seien alle Belege über seine Geschenke im Wert von über 50.000 Euro vom Sparkassenverband ohne Beanstandungen geprüft worden.

Für seinen Mandanten mache er ein „bedingt vorsätzliches Verhalten auf dem untersten Niveau“ geltend. Daher beantragten Brommes Anwälte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. „Er stellt sich den Fehlern, die er gemacht hat“. Da seine finanzielle Situation keine Geldstrafe zulasse, wäre Bromme zu sozialen Diensten bereit. „Entweder beim Tierschutz oder der Schuldnerberatung“.

Nach der Mittagspause plädieren die Anwälte von Jakob Kreidl und Martin Mihalovits. Der Bericht darüber folgt.

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