Maximilian: Verträge unter Verschluss

Die Umstände des Verkaufs des Gmunder Maximilian sorgen weiter für Diskussionen. Die Grünen-Gemeinderätin Helga Wagner wirft Investor Ten Brinke vor, sich nicht an die Verträge gehalten zu haben.

Sie will die Unterlagen nun nochmal einsehen. Doch die Gemeinde gewährt ihr diese Einsicht nicht ohne Weiteres.

Die Gmunder Gemeinderätin Helga Wagner (zweite von links) wiil Archivbild.
Gemeinderätin Helga Wagner (2.v.l.) will die Verträge zum Gmunder Maximilian nochmals einsehen. Die Gemeinde ziert sich. / Archivbild

Im Juni 2013 schlossen die Gemeinde Gmund und Vertreter des Immobilienentwicklers Ten Brinke einen Kaufvertrag für das Gmunder Maximilian. Der Altbau sollte saniert werden und zudem zwei neue Gebäude auf dem Grundstück entstehen. So lautete der damalige Deal.

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Vor zwei Wochen verkaufte Ten Brinke den Altbau dann jedoch an das Herzogliche Brauhaus Tegernsee, um sich ab jetzt voll auf die zwei geplanten Neubauten konzentrieren zu können. Aus Sicht des Gmunder Bürgermeisters Georg von Preysing hat Ten Brinke damit nicht gegen die geltenden Vereinbarungen verstoßen.

Alles, was vereinbart wurde, sei eingehalten worden, erklärte Preysing jüngst im Gemeinderat und berief sich auf die Verträge. Grünen-Gemeinderätin Helga Wagner sieht das jedoch anders. Um ihre Sicht zu überprüfen, will sie die Verträge nun nochmals einsehen. Ob sie dazu überhaupt die Gelegenheit bekommt, ist allerdings fraglich.

Gmund verweigert erneute Einsicht

„Frau Wagner hatte vor der Beschlussfassung vor einigen Jahren die Möglichkeit, die Verträge einzusehen. Das hat sie auch getan. Momentan besteht aus unserer Sicht keine Veranlassung, die Verträge erneut zu betrachten“, erklärt der Gmunder Geschäftsleiter Alfons Besel auf Nachfrage.

Besel beruft sich dabei auf die Bayerische Gemeindeordnung. Dort heißt es im Artikel 30 Absatz 3 ganz allgemein:

Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

Dieses Kontrollrecht und die damit verbundene Einsicht in nichtöffentliche Verträge steht, nachdem diese einmal vom Gemeinderat beschlossen wurden, jedoch nur dem Gemeinderat in seiner Gesamtheit, nicht jedoch dem einzelnen Gemeinderatsmitglied zu.

So hat ein einzelner Gemeinderat nur im Vorfeld anstehender Entscheidungen ein uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht, um sich so eine Meinung bilden zu können. Ist der Beschluss aber einmal gefasst, sieht es anders aus. Dann braucht es für die Einsicht einen Mehrheitsbeschluss des gesamten Gemeinderats.

Mehrheit für Wagner unwahrscheinlich

Dass Helga Wagner für ihren möglichen Antrag eine Mehrheit im Gmunder Gemeinderat findet, gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich. Die Grünen verfügen über lediglich zwei Sitze in dem Gremium. Unterstützung aus anderen Fraktionen hat Wagner zumindest in bisherigen Sitzungen nur selten erhalten. „Sie kann diesen Antrag aber selbstverständlich stellen und für eine Mehrheit werben“, betont Geschäftsleiter Besel.

Das will Wagner nun in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats tun. Sollte sie Erfolg haben, wartet jedoch noch eine weitere Hürde. Der Gemeinderat kann dann zwar eine Person aus seiner Mitte damit beauftragen, die Verträge nochmals einzusehen. Dieses Recht fällt jedoch nicht automatisch Helga Wagner zu.

Es bleibt die Frage, warum die Gemeinde dieses komplizierte Vorgehen nicht abkürzt und den Räten im Nachgang weiterhin uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt. Laut dem Bayerischen Innenministerium können Gemeinden in ihrer Geschäftsordnung festlegen, auch einzelnen Gemeinderäten ein generelles Akteneinsichtsrecht zu gewähren. Diese Entscheidung trifft jedoch jede Gemeinde für sich selbst. Gmund hat sich bisher dagegen entschieden.

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