Flüchtlingshotel a.D.

Anfang Juni sollten sie einziehen. Bis zu 60 Asylbewerbern hätte das Hotel Bastenhaus Unterschlupf gewähren können. Doch schon im Vorfeld gab es immer wieder Unmut und Komplikationen. Jetzt die Überraschung.

Hier ziehen vorerst doch keine Flüchtlinge ein: Das Bastenhaus in Tegernsee.
Hier ziehen vorerst doch keine Flüchtlinge ein: Das Bastenhaus in Tegernsee.

Anfang Juni werden nach TS-Informationen nicht – wie geplant – Flüchtlinge in das Hotel Bastenhaus einziehen. Ein entsprechender Antrag lieet bis heute nicht vor, bestätigt der Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn gegenüber der Tegernseer Stimme. Der Eigentümer der Immobilie hatte geplant, das Hotel nach der Nutzung durch Asylbewerber in acht Wohneinheiten umzubauen. Der Antrag wurde vom Stadtrat jedoch abgelehnt. Zudem wurde eine Veränderungssperre über das Gebäude verhängt.

Damit sind die Pläne um eine neue Flüchtlingsunterkunft in Tegernsee wohl erst einmal gestoppt. Hagn selbst weiß nicht, was jetzt mit dem Bastenhaus passiert. Momentan habe er nur Informationen aus zweiter Reihe, er komme gerade aus dem Urlaub. „Erst nächste Woche erfahre ich mehr” – Hagn will mit dem Landratsamt sprechen. Doch auch dort herrscht Unwissen.

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Kurios: Auch das Landratsamt ist “gespannt”

Der Ende März von den Behörden verhängte Bau-Stopp von neuen Flüchtlingsheimen könnte ein Grund dafür sein, warum die Flüchtlinge nicht ins Bastenhaus ausbleiben. Vorrangig besteht zwar eine rechtsstaatliche Verpflichtung, den Asylbewerbern zu helfen, aber aufgrund der rückläufigen Asylbewerberzahlen dürfe man „keine neuen Gebäude mehr bauen und müsse mehr Gemeinschaftsräume nutzen“, sagt Gerhard Brandl vom Landratsamt Miesbach. Auch er sei gespannt darauf, wie es beim Bastenhaus weitergehe.

Bürgermeister Johannes Hagn wiederum möchte den Fremdenverkehr langfristig sichern und wünscht sich daher, dass das Hotel ein Hotel bleibt. Die von der Stadt geforderte Nutzungsänderung für ein Flüchtlingsheim steht diesem Vorhaben nicht im Weg. Wie Hagn mitteilte, regelt §246 des Baugesetzbuches (BauGB) die zeitliche Nutzungsbegrenzung für Flüchtlingsunterkünfte auf längstens drei Jahre ab Erstbezug.

Jetzt müsste theoretisch der Freistaat Bayern mit dem Eigentümer über die Nutzung des Bastenhauses verhandeln, während Tegernsee auf einen möglichen Bauantrag des Eigentümers wartet – ob der noch kommt, liegt wie die Zukunft des ehemaligen Hotels im Ungewissen.

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