Selten gingen am Ratstisch in Bad Wiessee die Meinungen quer durch die Fraktionen, wie bei der Vorlage der neuen Bestimmungen gegen den Lärm. Vor allem bei der „Hausarbeits- und Musiklärmverordnung“ schieden sich die Geister, je nach Berufsstand und Grundbesitz. Während Arbeitnehmer unter den Gemeinderäten sich für ein späteres Ende des Rasenmähens aussprachen, war einem anderen die Mittagsruhe zu lang. Dem Gastronom Jupp Brenner war wieder die Nachtruhe ab 22 Uhr zu früh, dies sei „Wahnsinn“, wenn er eine Hochzeitsfeier ausrichte.
Allen gerecht zu werden, war schwierig, dennoch warb Bürgermeister Peter Höß (Wiesseer Block) für die neue Lärmschutzverordnung, die Geschäftsleiter Michael Herrmann vorstellte. Sie regelt nun, dass „ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten“ nur von Montag bis Samstag zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr ausgeführt werden dürfen. Arbeiten mit Benzinmotoren, wie Heckenscheren, Grastrimmer und Laubbläser, dürfen erst um 9 Uhr begonnen werden. Daran müssen sich nun erstmals auch Hausmeister und Hausverwalter orientieren. Hermann erklärt:
Sämtliche Gartengeräte mit Verbrennungsmotoren werden künftig noch strenger behandelt.
Man mache nun zwei Verordnungen, weil in der bisherigen Immissionsschutzverordnung „alles zusammengewurschtelt war und zudem auf einer falschen Rechtsgrundlage erlassen war. Wir wussten nie, können wir diese Verordnung so durchsetzen. Denn wir liefen ständig Gefahr, dass wir dann bei einer Gerichtsverhandlung hinten runterfallen“, so Herrmann. Nun habe man es sauber getrennt.
Sind zwei Stunden Mittagsruhe nötig?
Länger umstritten war im Ratssaal, ob die Ruhezeit um 18 oder 19 Uhr beginnen sollte. Während Klaudia Martini sich für ein Ende der Gartenarbeiten um 18 Uhr aussprach, plädierten Florian Sareiter und Ingrid Versen für 19 Uhr, weil sie auch nach Arbeitsende noch Rasenmähen wollen. Versen (CSU): „Wenn ich auf meinem Rasenmäher sitze, komme ich bei meinem großen Grundstück nicht mit zwei Stunden aus“. Herbert Stadler (CSU) glaubte, dass eine Mittagsruhe von zwei Stunden in der „heutigen Zeit nicht mehr angebracht ist“.
Das wäre früher einmal nötig gewesen, wo man viele Kurgäste hatte, aber heute seien die mittags alle unterwegs. Eine Ruhezeit von 12 bis 13 Uhr würde völlig ausreichen. Denn ihn ärgere es jedes Mal, dass er erst ab 15 Uhr im Garten arbeiten könne. Für ihn sei dies verlorene Zeit. „Er könnte doch in dieser Zeit Unkrautzupfen“, war ein Vorschlag am Ratstisch. Letztlich wurde die „zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- Gartenarbeiten“ genauso einstimmig angenommen, wie die völlig gesonderte „Baulärmverordnung“.
Kampf dem Baulärm
Diese werde wegen der bevorstehen Baumaßnahmen im Ort, wie Bebauung des Jodbadareals, des ehemaligen Brenner-Parks und dem angekündigten Hotelneubau an der Seepromenade notwendig, sagte Höß zu Begründung. „Wir hatten bisher auf diversen Baustellen große Probleme. Unsere Verordnung war ein zahnloser Tiger“, erklärte Herrmann. Nun könne man tätig werden. Bei Verstößen betrage das Bußgeld jetzt 10.000 Euro, „mehr gebe das Gesetz leider nicht her“, bedauerte Herrmann, aber bei drei Verstößen wären es dann auch 30.000 Euro“ Keine Regel aber ohne Ausnahme. Wenn nach 19 Uhr noch der Beton angeliefert werde, müsse dies frühzeitig von der Baufirma der Gemeinde gemeldet werden.
Die Mittagsruhe wird um eine Stunde reduziert, dafür darf auch erst um 8 Uhr mit den Bauarbeiten begonnen werden. „Dieser spätere Beginn war für uns wesentlich“, so Herrmann. Damit habe Wiessee eine „Vorreiter-Rolle im Tal“, lobte Klaudia Martini (SPD). Doch die anderen Gemeinden machen offenbar keinen Gebrauch davon. „Unser ursprüngliches Ziel, eine talübergreifende Lärmschutzlösung herbeizuführen, gelang nicht“, so Höß. Er sei aber der Meinung, dass die Neufassung automatisch noch von den anderen Talgemeinden übernommen werde, „denn eine so gute Verordnung, wo klar zwischen privatem und gewerblichem Lärm getrennt wird, gibt es bislang nicht“, lobte Höß die Arbeit von Herrmann, „denn sie ist auch juristisch sehr gut ausgearbeitet“.
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