Viel Lärm um nichts

Die Tegernseer Seeuferwege sind auch nachts für jedermann zugänglich. Diese Rechtslage war einem Anlieger ein Dorn im Auge: Er reichte Klage ein. Gestern fand die Verhandlung im Verwaltungsgericht München statt.

Von der Stadt Tegernsee bis zum Freistaat Bayern waren alle anwesend – außer der Kläger selbst. Sein Rechtsanwalt kämpfte allein im Prozess. Doch er stand auf verlorenem Posten.

Ein Anwohner des Seestegs will das nächtliche Begehverbot zurück und zieht deshalb vor das Münchner Verwaltungsgericht.
Ein Anwohner des Seestegs will das nächtliche Begehverbot zurück und zieht deshalb vor Gericht.

Der Tegernseer Seeuferweg sorgte schon früher für viel Aufruhr unter den Anwohnern. Diese hatten Angst um ihre Privatsphäre. Mit der Zeit schien man sich zu arrangieren, es wurde ruhiger um den Seesteg. Doch im August wendete sich das Blatt: Für den Anwohner Dr. Gerhard Brückner ist von Ruhe keine Rede – er fühlt sich von nächtlichem Lärm belästigt und fordert das Nachtbegehverbot zurück. Zum wiederholten Mal musste sich das Verwaltungsgericht München mit dem Thema auseinandersetzen.

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Am 13. April 2011 wurde das Nachtnutzungsverbot ins Leben gerufen: Damals ging man den Kompromiss ein, dass der Steg zwischen 22 Uhr und sechs Uhr geschlossen bleiben sollte – umgesetzt wurde dies jedoch nie. Als der Seeuferweg im Oktober 2013 eröffnet wurde, gab es keine Schranke. Das Gesetz zum Nachtbegehverbot wurde im Herbst 2013 vom Verwaltungsgerichtshof gekippt – das Landratsamt Miesbach hob die Sperre auf. Gegen diesen Beschluss erhob Brückner Klage.

Gestern fand schließlich die mündliche Verhandlung im Verwaltungsgericht München statt. Der Freistaat Bayern, vertreten durch einen Rechtsanwalt, sowie Frau Dr. Hilger und Herr Konrad vom Landratsamt Miesbach waren da. Auch die Stadt Tegernsee wurde vertreten: Bürgermeister Johannes Hagn und Alt-Bürgermeister Peter Janssen wohnten, zusammen mit ihrem Rechtsanwalt, der Verhandlung bei. Ein wichtiger Akteur erschien jedoch nicht: Brückner selbst. Dazu der Vorsitzende Richter Dr. Eidam:

„Es ist schade, dass Ihr Mandant nicht gekommen ist, er hätte sich schließlich zum Sachverhalt äußern können.“

Brückner wurde von seinem Rechtsanwalt, Fabian Gerstner, vertreten. Dieser kämpfte allein um die Aufhebung des Beschlusses. Dabei stützte er sich hauptsächlich darauf, dass die Kommunikationsgeräusche gegen das im Baurecht geltende Rücksichtsnahmegebot verstoßen würden. Die Beklagten sehen das deutlich anders.

Der damalige Beschluss, die Sperre abzuschaffen, sei nicht nur rechtskonform, sondern notwendig gewesen. Die Einführung im Jahre 2011 sei rechtswidrig gewesen, da man die Sachlage nach den falschen Richtlinien beurteilt habe. Damals bewertete das Gericht die Erheblichkeit der Lärmbelästigung aufgrund der sogenannten „TA – Lärm“ (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Wie der leitende Richter erklärt, greife in diesem Fall jedoch eine völlig andere Verordnung, nämlich die aus dem Bundesemissionsschutzgesetz.

Laut besagtem Gesetz liegt erst dann eine rechtswidrige Ruhestörung vor, wenn die Immissionsgrenzwerte 65dB überschreiten. Dazu führte man Tests durch. Das Ergebnis ist im Sinne der Angeklagten: Wenn 20 Personen und ein schreiendes Kind über den Steg liefen, würde dieser Richtwert immer noch unterschritten. Der Anwalt focht dies zwar nicht an, doch er forderte, dass der Einzelfall betrachtet werden müsse. Aus seiner Sicht seien laute Unterhaltung und dadurch entstehende Ruhestörung nicht auszuschließen. Somit sei man laut Baurecht zur Rücksichtsnahme verpflichtet.

Stadt Tegernsee ist guter Dinge

In den Augen des Anwalts der Stadt Tegernsee seien diese Argumente reine „abstrakte Spekulationen“ in einem Bereich, der völlig rechtskonform sei. Die Lärmbelastung liege deutlich im Grenzwert. Ferner sei der dortige Steg alles andere als ein „Hotspot“. Weder Bänke noch andere Einrichtungen würden Anreiz dazu geben, dort länger zu verweilen. Zudem habe man bereits Schilder aufgestellt, um die Bürger von möglicher Ruhestörung abzuhalten.

Alt-Bürgermeister Peter Janssen und Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn geben sich siegesgewiss
Alt-Bürgermeister Peter Janssen und Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn geben sich siegesgewiss.

Im Laufe der Verhandlung zeichnete sich immer mehr ab, dass die Stadt die Argumente auf ihrer Seite hatte. Auch das Verwaltungsgericht ließ dies bei den vorläufigen Einschätzungen durchblicken. „Wäre es übermäßig laut gewesen, dann hätte der Mandant eine konkrete Beschwerde eingereicht.“ Auf Nachfrage muss der Anwalt des Klägers jedoch einräumen, dass es so einen konkreten Fall nicht gebe. Und dass obwohl der Steg bereits seit zwölf Monaten existiere, wie Janssen ergänzte.

Peter Janssen zeigte sich schon gestern zuversichtlich. „Der Verhandlungsverlauf deutet auf ein positives Ergebnis für die Stadt und die Öffentlichkeit hin.“ Er sollte Recht behalten: Wie Verwaltungsgerichts-Pressesprecher Martin Scholtysik heute bestätigt, hat das Gericht die Klage abgewiesen. Das Thema dürfte damit endgültig vom Tisch sein – eine Berufung wurde nicht zugelassen.

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