Viele stört der Tragschrauber-Startplatz in Gmund – nur nicht die Anlieger

Alle Fans von Nikolaus Bernlochner, dem Gyrokopter-Piloten aus Gmund, dürfen aufatmen: Bernlochner darf weiter in Festenbach starten und landen.

Den Gegnern sei gesagt: Der Gemeinderat will sich beim Luftamt dafür einsetzen, dass Bernlochner sich dabei an einige Einschränkungen wie besipielsweise ein Sonn- und Feiertagsflugverbot zu halten habe. Für Bernlochner selbst ist das alles kein Problem: 2011 sei er von Gmund aus eh nur viermal in die Luft gegangen.

Der Bereich zwischen Dürnbach und Festenbach, in dem der Tragluftschrauber starten und landen darf.

In der beinahe einstündigen Diskussion während der gestrigen Gemeinderatssitzung wurden im wesentlichen drei Punkte behandelt:

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Wer hat das Ganze genehmigt?
Zu welchem Zweck darf der Landeplatz in Gmund Festenbach genutzt werden?
Gibt es gesetzliche Einschränkungen bezüglich der Starts und Landungen?

Preysing wusste nichts von Verwaltungsvorgang

Den ersten Punkt konnte Bürgermeister Georg von Preysing relativ schnell klären. Zwar sei es richtig, dass der Gemeinderat den Antrag von Bernlochner und auch anderen abgewiesen hätte. Zuvor bestand allerdings schon einer Genehmigung von Seiten der Regierung von Oberbayern. Die Verwaltung war auch in das Prozedere eingebunden und hat hierfür alle Anlieger angeschrieben und sie um eine Stellungnahme gebeten.

Als diese dann sämtlich keine Einwände vorzubringen hatten, wurde die Start- und Landeerlaubnis schließlich vom Luftamt Südbayern im April 2010 erteilt. Eine Tatsache, die selbst am Rathaus Chef vorbei gegangen ist.

„Mir war das ehrlich gesagt gar nicht bekannt“, gestand von Preysing seine Unwissenheit über diesen Verwaltungsvorgang ein, der erst jetzt im Nachgang eruiert wurde.

Niemand außer Bernlochner darf starten und landen

Dabei ist erwähnenswert, dass die Genehmigung ausschließlich für Bernlochner selbst gilt, der von dort aus auch nur alleine starten und landen darf. Eine gewerbliche Nutzung des Landeplatzes, der sich in unmittelbarer Nähe einer Siedlung befindet, ist damit ausgeschlossen.

Betreffend der Frage nach Uhrzeiten, ist von Seiten des Luftamtes geregelt, dass nur unter Sichtflugwetter gestartet werden darf. Damit sind beispielsweise Nachtflüge komplett ausgeschlossen.

Nicht geregelt ist allerdings ein Flugverbot an Sonn- und Feiertagen. So besteht nur die Einschränkung, dass im Jahr nicht mehr als 100 Starts und Landungen von dem Außenflugplatz in Festenbach getätigt werden dürfen. Ob diese über das Jahr verteilt oder beispielsweise komprimiert im Sommer durchgeführt werden dürfen, ist nicht genauer definiert.

Maximal drei Flüge in der Woche und nicht an Sonntagen

Eine Tatsache, die nicht gerade auf große Begeisterung am Ratstisch führte. So schlug Otmar Straßmüller (FWG) kurzerhand vor, eine Beschränkung auf Wochentage zu verhängen oder zumindest Sonn- und Feiertage auszuschließen. Noch dazu sollen nach Straßmüllers Auffassung pro Woche maximal drei Flüge erlaubt sein, um so die 100 Flugtage indirekt auf das ganze Jahr zu strecken.

„Wenn wir das bei der Regierungsbehörde beantragen könnten, wäre ich beruhigt“, so Straßmüller. Diese beiden Vorschläge fanden jeweils eine breite Mehrheit im Gemeinderat.

Wortlaut sorgt für Verwirrung

Schließlich stolperte das Gremium noch über einen Passus in der Genehmigung des Luftamts, der ihnen nicht klar war:

„Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist möglichst zu vermeiden“, heißt es dort im Wortlaut. Gmund ist im Außenbereich laut Preysing aber komplett als ein solches Gebiet eingestuft. Was für den Rathaus-Chef nur eine Schlussfolgerung zuließ: „Wenn man es nicht vermeiden kann, darf man es überfliegen.“

Lärm stört alle – je nach Situation

Beim Thema Lärm regte von Preysing gleich von Anfang an, sich sachlich mit dem Thema auseinander zu setzten. „Wir müssen das objektiv sehen. Hier gibt es genaue Dezibelbeschränkungen und die werden eingehalten.“ Zwar werde Lärm, je nach Situation, von jedem anders wahrgenommen, wie auch Gemeinderätin Christiane Zierer zu bestätigen wusste. Dennoch könne man sich hier nicht von Gefühlen leiten lassen.

Auch eine Angst vor gewerblichen Flügen von Gmund aus sei dabei unberechtigt. Zwar streitet Bernlochner ein gewerbliches Engagement gar nicht ab, aber: “Dies betreibe ich nicht von Gmund aus sondern von zwei offiziellen Flugplätzen im Westen und Osten von München.”

Start eines Rundflugs in München. Quelle: ROTORCRAFT Tegernsee Flugdienste GmbH

In Gmund, so Bernlochner, der die Fragen während der Sitzung persönlich beantworten durfte, würde er den Landeplatz ausschließlich privat nutzen. Das war bisher immer so. Und das solle auch in Zukunft so bleiben.

Was allerdings nicht ausschließt, dass von den beiden Startplätzen in München auch das Tegernseer Tal angeflogen werden darf. Das bestätigte auch von Preysing: „Wenn man in Straßham startet, darf man auch über das Tal fliegen.“

So habe der Tragschrauberpilot auch betreffend seiner Anfrage auf Erweiterung der Garage am Maisweg nur vor sein Gefährt ab und zu dort unterzustellen, damit dieses gesichert sei. Hauptsächlich soll die Garage ganz gewöhnlich zur Unterbringen zweier PKWs dienen.

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