Vier Schüsse auf Kreuther Jugendlichen

Heute verhandelte das Amtsgericht in Miesbach einen Fall von gefährlicher Körperverletzung. Angeklagt waren zwei 20-jährige Männer aus Kreuth. Sie sollen auf einen anderen Jungen aus Kreuth geschossen haben. Der Fall erhitzte im Mai die Gemüter. Kam es zur Verurteilung?

Heute wurde ein Fall aus Kreuth vor dem Amtsgericht verhandelt

Im Mai 2021 machte ein böses Gerücht die Runde im beschaulichen Kreuth: Mindestens ein junger Mann soll mehrfach auf einen Jugendlichen geschossen haben (wir berichteten). Erst drei Wochen nach dem vermeintlichen Angriff auf einen 17-Jährigen mit einem Luftgewehr bestätigte die Polizei den Vorfall auf unsere Nachfrage. Die Polizei sprach damals von einer Handlung aus einer “Bierlaune” heraus.

Besonders brisant an dem Fall war die Tatsache, dass der geständige Schütze Mitglied im örtlichen Schützenverein und bei der Feuerwehr Kreuth sein sollte. Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU) gab an, von dem Vorfall gehört zu haben, aber keine Einzelheiten zu kennen. Empörte Eltern hegten gar den Verdacht, die ganze Angelegenheit solle unter den berühmten Tisch gekehrt werden.

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Doch es folgte ein gerichtliches Nachspiel. Heute wurde die Tat vor dem Amtsgericht in Miesbach verhandelt. Die Besucherreihen waren sehr gut besucht. Es ist so voll, dass erst, als die drei Zeugen nach der Belehrung vom vorsitzenden Richter vor die Tür geschickt wurden, alle Zuhörer einen Platz fanden.

Kreuther Burschen feiern in den 1. Mai

Am 30.04.2021 wurde in Kreuth, wie auch traditionell in vielen anderen Orten der Republik, am Vorabend des 1. Mai ausgiebig gefeiert. So auch eine Gruppe junger Männer aus Kreuth, die sich schon nach der Arbeit zusammenfanden und gemeinsam ein „paar Halbe“ tranken. Gegen Abend begaben sich die acht bis zehn Männer in die Burschenhütte in Kreuth.

So leiten die beide 20-jährigen Männer, Bernd. K. und Thomas L. (Namen von der Redaktion geändert), die leicht kleinlaut neben ihren Anwälten auf der Anklagebank sitzen, in die Ereignisse der Tatnacht ein.

Was dann anschließend gegen zirka 21:30 Uhr an und in der Hütte passierte, nennt der Staatsanwalt in seiner Verlesung der Anklageschrift eine „gemeinschaftlich verabredete gefährliche Körperverletzung“. Die beiden Angeklagten hätten vier Schüsse mit einem Luftgewehr auf das Opfer Bastian R. (Name von der Redaktion geändert) abgegeben. Bernd. K. und Thomas L. hätten dabei vorsätzlich und geplant gehandelt.

Was in der Burschenhütte geschah

Aber was ereignete sich nun wirklich an diesem letzten Aprilabend in Kreuth? Bernd K. sagt als Erster aus. Die Gruppe habe gemeinsam in der Hütte gefeiert, als eine zweite Gruppe zu der Hütte kam. In dieser sei auch das Opfer Bastian R. gewesen. Nach Aussage von Bernd K. sei er zu diesem Zeitpunkt selbst schon stark angetrunken gewesen.

13 bis 14 Halbe er schon intus gehabt, als die Freunde beschlossen, das in einem Spind befindliche Luftgewehr zu holen, um damit das Opfer zu „triezen“. Warum die Gruppe gerade Bastian R. als Zielscheibe aussuchte, kann Bernd K. nicht mehr genau sagen.

Jedenfalls bestätigt der Angeklagte, in der Folge viermal auf das Opfer geschossen zu haben. Den ersten Schuss habe er abgegeben, als beide vor der Hütte standen. Daraufhin sei das Opfer in die Hütte geflüchtet. Von draußen wurde dann erneut durch ein geöffnetes Fenster dreimal auf Bastian R. geschossen. Nach Angaben des Angeklagten Bernd K. wurde das Fenster hierfür mehrfach von innen geöffnet und wieder geschlossen.

Wer öffnete das Fenster dreimal?

Der mutmaßliche Mittäter, Angeklagter Thomas L., bestätigt in seiner Aussage grundsätzlich den Tathergang, will aber nicht zugeben, dass er das Opfer gezielt vor die Tür gelockt habe, wie ihm in der Anklage vorgeworfen wurde.

Auch sei er, als die anderen das Gewehr geholt haben, nicht dabei gewesen. Vielmehr habe er zu diesem Zeitpunkt vor der Hütte uriniert – er sei nach zirka neun Halben ebenfalls nicht mehr nüchtern gewesen. Beim ersten Schuss habe er nur einen Meter von dem Opfer entfernt gestanden, so Thomas L..

Im weiteren Verlauf seiner Aussage gab er zu, sich früher des Öfteren über Bastian R., der immer noch sein Arbeitskollege sei, lustig gemacht zu haben. Nicht jedoch ohne zu betonen, dass er heute „paradoxerweise“ ein sehr gutes Verhältnis zu dem Opfer pflege.

Auch räumt der Angeklagte Thomas L. ein, nach dem ersten Schuss Bastian R. in die Hütte gefolgt zu sein. Und dass er mindestens in einem Fall derjenige gewesen war, der das Fenster für den Schützen geöffnet habe. Zerknirscht fügt er hinzu, während der Schüsse das Ganze damals noch lustig gefunden zu haben.

Opfer bestätigt geändertes Verhalten der Täter

Nach der Schilderung durch die beiden Angeklagten betritt der heute 18-jährige Bastian R. den Zeugenstand. Auch er bestätigt im Grunde den von den Angeklagten geschilderten Ablauf. Die Waffe habe er zwar zu keinem Zeitpunkt gesehen, aber ihm sei nach dem ersten Schuss klar gewesen, dass da jemand auf ihn schieße:

Ich erkannte das Geräusch und bin sofort in der Hütte gerannt, um mich unter einem Tisch zu verstecken.

Als dann nach einer Weile nichts mehr passierte, habe er sich auf die Eckbank gesetzt. Danach, so berichtet Bastian R., sei er noch dreimal getroffen worden. Jeweils als einer der im Raum befindlichen Menschen das Fenster öffnete. Zweimal identifiziert er den Mitangeklagten Thomas L. als Fensteröffner.

Auf Nachfrage des Richters berichtet das Opfer, dass die Wunden an den Einschüssen, drei am Körper und eine am Hals, nach wenigen Tagen verheilt seien. Zudem bestätigt er, dass sich die beiden Angeklagten nach der Tat bei ihm mehrmals entschuldigt haben:

Die beiden haben ihr Verhalten mir gegenüber um 360 Grad gedreht

Auch das vom Anwalt von Bernd K. zuvor schon angeführte Schmerzensgeld-Angebot bestätigt Bastian R.. Überraschenderweise bittet dann eben dieser Anwalt den Richter um Erlaubnis, dem Opfer einen Umschlag überreichen zu dürfen. Auf die Nachfrage des Richters hin, erklärt der Verteidiger von Bernd K.:

Im Umschlag befinden sich 1.500 Euro und ein Gutschein für 500 Euro.

Der Richter erlaubt die Übergabe und entlässt den Zeugen. Nach einer kurzer Absprache mit dem Staatsanwalt und den beiden Verteidigern werden auch die beiden weiteren Zeugen ohne Anhörung entlassen.

Anschließend übernimmt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe das Wort. Sie berichtet über das familiäre und soziale Umfeld der bisher noch nicht auffällig gewordenen jungen Erwachsenen. Dann übergibt sie an die Staatsanwaltschaft für das Schlussplädoyer.

Richter spricht Angeklagte schuldig

Der Staatsanwalt stimmt zu, die Anklage im Rahmen des Jugendstrafrechts zu behandeln, bleibt aber bei der Forderung einer Verurteilung wegen gemeinsam verübter gefährlicher Körperverletzung sowie einer Geldstrafe von je 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Auch wenn beide Angeklagten Reue zeigen und die Tat gestehen, erfordere das „Schießen auf einen Menschen“ doch eindeutig kriminelle Energie, so der Staatsanwalt.

Die beiden Verteidiger hingegen bitten, von einer Verurteilung abzusehen und es stattdessen bei einer Rüge zu belassen. Der Anwalt von Thomas L. gibt zudem zu bedenken, dass sein Mandant kein Mittäter sei, sondern höchstens Beihilfe zur Tat geleistet habe.

Der zuständige Richter Klaus-Jürgen Schmid stimmt letztlich aber der Forderung der Staatsanwalt zu und verurteilt die beiden Männer im Sinne der Anklage. Beim Strafmaß aber differenziert er die Erziehungsmaßregelung gegen die Männer. Thomas L. muss 1.000 Euro und der Schütze Bernd K. 100 Euro Strafe an die Deutsche Kinderkrebshilfe leisten.

Schmid begründet die unterschiedliche Höhe der Strafzahlung mit der Selbstanzeige, dem schon geleisteten Schmerzensgeld und der hohen Bereitschaft des Bernd K., sein Verhalten zu ändern.

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