Zwei Mehrfamilienhäuser samt Tiefgarage plant die Projektgesellschaft Klosterwachtstraße 45 GmbH und Co.KG in die Hanglage der Klosterwachtstraße am Tegernsee. Die im April dieses Jahres gegründete Gesellschaft gehört zur Leitner Wohnbau GmbH aus Wolfratshausen.
Wie berichtet, hatte die Firma ihren ersten Bauantrag zurückgezogen, weil die Bebauuung im Tegernseer Bauausschuss als zu massiv angesehen wurde. Gestern jedoch genehmigte der Tegernseer Bauausschuss den zweiten Antrag mit 6:1 Stimmen.
Hanglage mit Seeblick
Für das Bauprojekt, das im Frühjahr umgesetzt werden soll, muss die auf dem 1.900 Quadratmeter großen Grundstück befindliche Villa abgerissen werden. Einst gehörte sie dem ehemaligen Chefredakteur des Bayerischen Rundfunks und Fernsehmoderator Robert Lemke.
Mit großer Sorge hatte die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) die Entwicklung zuletzt beobachtet. Vorsitzende Angela Brogsitter-Finck erklärte gegenüber der Tegernseer Stimme, dass mehrere Bäche die Klosterwachtstraße durchlaufen würden, deren unterirdischen Grundwasserströme sich nach Realisierung des Bauprojekts einen anderen Weg bahnen müssten.
Mit den Wohnhäusern hole sich die Projektgesellschaft das Maximum an Bebauungsmöglichkeit heraus, so Brogsitter-Finck. Das zeigt auch der Bebauungsplan. Denn in den Hang sollen je zwei Wohnhäuser mit je sieben Wohneinheiten inklusive Liftanlage gebaut werden, die sich auf je drei Geschosse verteilen.
Für Haus Nr. 1 sind drei Vollgeschosse vorgesehen, ein Dachgeschoss sowie ein Autolift, der von der Straße aus erreichbar sein soll. Haus Nr. 2 hat ebenfalls einen Lift und drei Vollgeschosse. Auf einer Grundfläche von 14,80 x 18,50 Meter inklusive Quergiebel sollen hier insgesamt fünf Ebenen plus einer in den Berghang gebauten Tiefgarage mit 19 Stellplätzen entstehen.
Statt Stellplätze – Liftanlage direkt im Haus
Von den sieben Wohneinheiten seien sechs über 100 Quadratmeter groß sein, eine läge knapp darunter, erklärte Bauamtsleiterin Bettina Koch in der gestrigen Sitzung. Da geplant sei, beide Häuser komplett zu verglasen, würde man die Fensterflächen im Rahmen der Gestaltungssatzung zu zwei Dritteln mit senkrechten Holzverschalungen versehen, so Koch.
Beide Mehrfamilienhäuser wird ein barrierefreier Steg verbinden.
Wegen der Liftanlage sind keine Stellplätze erforderlich. Dafür muss die Projektgesellschaft eine ordnungsgemäße Entwässerung nachweisen und das Geh- und Durchfahrtrecht für die Nachbarn gewährleisten.
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