Vogelgrippe – und jetzt?

Der Verdacht auf Vogelgrippe am Tegernsee beunruhigt nicht nur Geflügelhalter sondern auch die Behörden im Landkreis. Welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden und wie der Mensch und vor allem Haustiere sich vor dem gefährlichen Virus schützen können.

Eine tote Reiherente / Quelle: dpa
Bei einer toten Reiherente in Bad Wiessee besteht der Verdacht auf Vogelgrippe / Quelle: dpa

In Deutschland werden immer mehr Fälle des Vogelgrippe-Virus H5N8 bekannt. Wie berichtet wurde nun auch ein Verdachtsfall am Tegernsee gefunden: Das sogenannte Aviäres Influenza Genom vom Subtyp H5 wurde in den Organen einer toten Reiherente in Bad Wiessee nachgewiesen.

Laut Aleksander Szumilas, Pressesprecher des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wurden Organproben an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) geschickt, um den Verdacht auf den derzeit grassierenden Geflügelpest-Erreger H5H8-Virus zu bestätigen oder widerlegen zu lassen. „Das Ergebnis könnte bereits morgen Vormittag vorliegen, je nach Auslastung des Labors“, so Szumilas. Welche Maßnahmen dann ergriffen werden, sei vom Landkreis abhängig.

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Landratsamt reagiert auf Vogelgrippe-Verdacht

Pressesprecher des Landratsamts Miebsach Birger Nemitz erklärt, dass heute noch eine Allgemein-Verfügung erlassen wird, sobald die Regierung von Oberbayern diese genehmigt hat. „Diese beinhaltet einen Sperrbezirk von zirka 3 Kilometern rund um den Tegernsee und einen Beobachtungsbezirk von 10 Kilometern.“ Insgesamt seien in diesem Bereich 74 Betriebe mit Geflügelhaltung:

Die größeren Betriebe wurden bereits schriftlich vom Landratsamt darauf hingewiesen, was zu tun ist, damit ihre Tiere nicht erkranken.

Zuletzt hatte sich der Verdacht auf die Geflügelpest in einem Putenbetrieb in Lübeck bestätigt. Im Landkreis Rosenheim wurde aufgrund der Vorkomnisse deshalb auch zu Gegenmaßnahmen aufgerufen: Alle Tierhalter, die Geflügel in einem Bereich von bis zu drei Kilometer vom Chiemsee entfernt halten, haben ihre Tiere aufzustallen.

Die Bezeichnung Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden müssen. Zudem muss das Eindringen von Wildvögeln verhindert werden. „Man kann davon ausgehen, dass die Maßnahme der Aufstallung auch im Landkreis Miesbach erlassen wird“, erklärt Nemitz.

Vorsicht an Gewässern

Gerhard Kinshofer, Vogelexperte und Vorsitzender der Kreisgruppe Miesbach des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern, verfolgt derzeit ebenso den aktuellen Fall am Tegernsee. Allerdings seien Vorkehrungen hier schwieriger als in Geflügelställen:

Man kann nicht mehr machen, als vorsichtig zu sein und gewisse Maßnahmen wie Aufstallung zu treffen – aber einen See kann kann man ja nicht abriegeln.

Zuletzt waren im Winter 2014 Fälle der Vogelgrippe H5N8 in Deutschland aufgetreten. Auch im Landkreis Miesbach sei es bereits einige Zeit her: „Es gab vor etlichen Jahren einen Fall in Schaftlach bei einer Stockente.“ Seitdem sei im Landkreis nichts bekannt. „Man muss jetzt abwarten, wie sich dieser Fall aus Bad Wiessee weiter entwickelt“, so der Vogelexperte.

Dass die Vogelgrippe ein ernst zu nehmender Virus ist, bestätigt auch Kinshofer: „Dieser Grippevirus wurde irgendwann von der Massentierhaltung auf die Wildtierpopulation übertragen.“ Seit den 1990er Jahren zirkulieren die Viren in Hausgeflügel-Beständen in nicht so hygienischen Ländern wie in Südostasien. So wurde der Virus dann auch auf den Menschen übertragen.

Derzeitiger Virus gefährlich für den Menschen?

Bisher seien Infektionen des Menschen an dem H5N8-Virus laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel sei laut BfR „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.“ Grundsätzlich gehen Experten davon aus, dass Säugetiere eine große Menge des Virus aufnehmen müssten, um daran zu erkranken. Die ersten Symptome wie Fieber, Husten, Atemnot und Übelkeit treten dann bereits nach zwei bis fünf Tagen auf.

Haben sich Menschen jedoch in der Vergangenheit mit der Vogelgrippe infiziert, geschah dies durch direkten Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Ausscheidungen, schreibt das Robert-Koch-Institut. Deshalb warnen die Experten derzeit erneut davor, tote Vögel zu berühren oder gar einzusammeln.

Hunde und Katzen erkrankten bisher im Regelfall nicht an dem Virus. “Noch gilt, dass Hunde und Katzen frei am Gewässer rumlaufen können”, so Pressesprecher Nemitz. Eine Hundeleine sei allerdings zu empfehlen, da die Haustiere die Erreger weiterverbreiten können. Allgemein gilt: „Sollten Passanten einen toten Vogel finden, sollen sie sofort die 112 wählen. Die Feuerwehr kümmert sich dann mit entsprechender Ausrüstung darum und benachrichtigt das Landratsamt“, so Nemitz abschließend.

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