Viele Banker und Anwälte machen einen Teil ihrer Geschäfte auf dem Golfplatz. Doch dass sich auch Schulleiter während ihrer Dienstzeit auf dem Golfplatz bewegen, ist ungewöhnlich. Genau das wurde dem ehemaligen Direktor der Tegernseer Grundschule Manfred Mundel nun zum Verhängnis.
Die Schulbehörde brummte ihm deshalb ein Bußgeld von 2.000 Euro auf. Doch der 63-Jährige klagte dagegen.
Der Vorfall hat hohe Wellen geschlagen, neben der Bild-Zeitung haben unter anderem die Süddeutsche Zeitung und die Passauer Neue Presse über den Fall berichtet. Der ehemalige Direktor der Grundschule in Tegernsee scheint ein passionierter Golfer zu sein. Ein Termin ist stets im persönlichen Turnierkalender des Rektors vorgemerkt.
Beim Charity-Turnier zu Gunsten Krebskranker Kinder im Golfclub Margarethenhof am Tegernsee spielte Mundel in den letzten Jahren mit. Leider wurde das Turnier jedoch immer unter der Woche ab zwölf Uhr ausgetragen. Bis zum Jahr 2009 stellte das auch kein größeres Problem für den Schulleiter dar. Damals war er noch in Tegernsee tätig und musste nur etwa eine halbe Stunde seiner Präsenzzeit investieren, um rechtzeitig in Steinberg am Abschlag zu stehen.
In den letzten Jahren änderte sich dies jedoch. Mundel übernahm die Stelle als Rektor der Grundschule im rund 90 Minuten entfernten Waging am See. Auf das Turnier wollte er trotzdem nicht verzichten.
Vom Kollegium verpfiffen
Dies kam offenbar nicht bei allen Kollegen gut an, die Dienstaufsicht wurde informiert und belegte den Rektor mit einem Bußgeld von 2.000 Euro. Als Begründung führte das Gremium an, dass es mit der Vorbildfunktion eines Rektors nicht zu vereinbaren sei, sich um zehn Uhr Morgens in Richtung Golfplatz zu verabschieden.
Der Betroffene wollte das jedoch nicht akzeptieren und klagte vor dem Verwaltungsgericht München gegen das Bußgeld. Er sah sich im Recht und betonte vor Gericht, dass er trotz des Turniers keine seiner 18 Wochenstunden Unterricht versäumt habe.
Direktor verletzt Vorbildfunktion
Auch die Verwaltungsstunden habe er stets wahrgenommen und dabei sogar eine beträchtliche Anzahl an Überstunden angehäuft. Der Schulleiter hielt es daher durchaus für in Ordnung, einige dieser Überstunden durch das Mitwirken bei dem Golfturnier abzubauen. Mit dieser Meinung stand der 63-Jährige jedoch vor Gericht alleine dar.
Auch die zuständige Richterin Cornelia Sauter-Schwarzmeier erinnerte Mundel an seine Vorbildfunktion und machte zudem deutlich, “dass es für einen Schulleiter festgelegte Präsenzzeiten gibt, an die auch er sich zu halten habe.” Der Direktor zog daraufhin seine Klage widerwillig zurück.
Die Richterin hatte dann noch einen guten Rat auf Lager und erinnerte den Direktor daran, dass er sehr wohl bei der Schulbehörde unter der Angabe von Gründen um Erlaubnis hätte fragen können, bevor er seine Schule in Richtung des Golfplatzes verlassen hat. Am Ende bedauerte Mundel vor Gericht nicht gleich diesen Weg eingeschlagen zu haben und gab zu einen Fehler begangen zu haben, auch wenn der Schule und den Kindern eigentlich kein Schaden entstanden sei.
Ich hab das Turnier nicht gespielt, um meinen Score zu verbessern sondern um etwas Gutes zu tun. Deswegen ist kein Unterricht ausgefallen.
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