Quercherfeld: Anwohner wollen Anleinpflicht

Entlang des Wiesseer Quercherfeldes wohnen Familien mit Kindern, aber auch viele Hundebesitzer. Hin und wieder kommt es daher zum Streit darüber, wo die Vierbeiner sich aufhalten dürfen und wo nicht. Dabei hat die Gemeinde Bad Wiessee diesen Punkt in einer Satzung klar geregelt.

Während einigen besorgten Müttern das nicht weit genug geht, nimmt es der eine oder andere Hundebesitzer mit den Vorschriften nicht so genau.

Das Quercherfeld wurde bebaut. Die freien Flächen in der Umgebung nutzen Hunde gerne mal als Auslaufzone
Das Quercherfeld ist mittlerweile bebaut. Die noch freien Flächen nutzen Hundehalter gerne als Auslaufzone für ihre Tiere.

Im April 2012 hat der Wiesseer Gemeinderat den Entschluss gefasst, das Quercherfeld zu verkaufen. 6.250 Quadratmeter Baufläche sind dort entstanden. In den vergangenen Jahren ist die einstmals freie Wiese verschwunden und eine Siedlung entstanden. Die noch freien Flächen dienen nun aber gerade für Hunde als willkommene Gelegenheit, um sich mal richtig auszutoben und gelegentlich auch ihr Geschäft dort zu verrichten.

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Da direkt daneben aber mehrere Wohnhäuser stehen, nutzt das der eine oder andere Vierbeiner offenbar auch aus, um fremde Gärten und sogar Häuser zu erkunden. „Plötzlich stand ein Hund bei unserer Nachbarin im Haus, und keiner wusste, zu wem er gehört“, erzählt eine Anwohnerin. Ein weiterer Passant berichtet uns davon, von einem nicht angeleinten Hund gebissen worden zu sein, als er an der Straße entlang des Quercherfeldes zu Fuß unterwegs war.

Am Spielplatz nichts zu suchen

Auch auf dem nahe des Feldes gelegenen Spielplatz fürchten einige besorgte Mütter nun um die Sicherheit ihrer Kinder. „Ich finde es nicht in Ordnung, wenn dort, wo eigentlich Kinder sorglos spielen sollen, auch Hunde frei herumlaufen“, betont eine Mutter. Eine Aufregung, die Michael Herrmann, Geschäftsleiter der Gemeinde Bad Wiessee, zumindest in Teilen nachvollziehen kann. „Im Bereich des Spielplatzes haben Hunde nichts zu suchen. Das hat die Gemeinde auch so festgelegt“, macht er klar.

Auf den nahegelegenen Spielplatz haben Hunde hingegen nichts zu suchen
Auf dem nahegelegenen Spielplatz sind Hunde eigentlich verboten.

In der Tat hat die Gemeinde in der dafür vorgesehenen Satzung Hunde in Bereichen wie Friedhöfen, öffentlichen Kinderspielplätzen, Skipisten und Loipen, aber auch auf der Bade- und Liegewiese im Freibad sowie dem Kurpark Abwinkl und in allen gärtnerisch gestalteten Flächen entlang öffentlicher Verkehrsflächen verboten.

Zudem gilt am Lindenplatz im Zentrum Wiessees und im gesamten Bereich der Seepromenade ein Anleingebot. Halten sich die Hundebesitzer nicht an diese Satzung, wird es teuer. Bis zu 2.500 Euro kann ein Verstoß kosten. Über die Höhe entscheidet die Gemeinde.

Quercherfeld keine “verbotene” Zone

Für den Bereich des Quercherfeldes sieht die Wiesseer Verordnung indes keine solche Bestimmung vor. Demnach dürfen die Hunde dort frei laufen. „Hier sind natürlich die Hundehalter in der Pflicht, auf ihre Hunde aufzupassen und zu verhindern, dass sie in fremde Gärten und Häuser reinlaufen“, erklärt der Geschäftsleiter.

Eine Aussage, die auch ein weiterer Anrainer des Quercherfeldes so unterschreiben kann. Selbst Hundebesitzer, ist er in dem Gebiet jeden Tag unterwegs, um sein Tier auszuführen. „Ich habe hier noch nie einen Zwischenfall erlebt. Aber natürlich gibt es sowohl bei Hunden als auch bei Hundehaltern vereinzelte schwarze Schafe“, betont er.

In fremden Gärten streunen …

Ob Hundefreund oder nicht, grundsätzlich gilt: Hunde haben auf Spielplätzen oder anderen Bereichen, in denen sich kleine Kinder aufhalten, unangeleint nichts zu suchen. Andererseits muss es Vierbeinern, die oft den ganzen Tag in geschlossenen Räumen gehalten werden, auch möglich sein, sich auf einer offenen Fläche, auf der keine Anleinpflicht herrscht, frei zu bewegen.

Entlang des Quercherfeldes wird es also weiterhin frei laufende Hunde geben. Grundsätzlich trägt jedoch der Hundehalter immer die Verantwortung für das Handeln seines Tieres. Daher muss er auch dafür sorgen, dass sein Hund nicht in fremden Gärten streunt oder auf dem Spielplatz sein Geschäft verrichtet.

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