In 18 Jahren Bürgermeisteramt hat sich Georg von Preysing nicht nur Freunde gemacht. Ein Teil seiner Feinde gräbt nun – vier Wochen vor der Wahl des neuen Bürgermeisters – teilweise über zehn Jahre alte Geschichten aus, und reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen von Preysing ein. Aufgesetzt und unterschrieben hat das Schreiben das vor eineinhalb Wochen beim Landratsamt einging, der in Bad Reichenhall lebende und aus Miesbach stammende Josef Demmel.
Im Namen der Miesbacher Haberfeldtreiber griff Demmel in insgesamt sieben Punkten den amtierenden Gmunder Rathauschef an. Dieser habe sich “höchst liederlich” verhalten, daher reiche man nun Beschwerde im Landratsamt Miesbach ein. Die Punkte lauteten wie folgt:
- Den Neureuthersaal habe die Gemeinde zu einem überhöhten Preis vom Gmunder Immobilienunternehmer Georg Reisberger gekauft.
- Den ehemaligen Gasthof Knabl habe die Gemeinde nur erworben, um den Feuerwehrlern einen Raum zu geselligen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Obwohl diese solche Räume in ihrem Feuerwehrhaus in Ostin damals schon zur Verfügung hatten.
- Das Piusheim wurde zu einem völlig überhöhten Preis von der Gmunder Pfarrei gekauft und danach in einen gemeindlichen Kindergarten umgewandelt.
- Preysing war als Architekt am Bau des Agatharieder Krankenhauses beteiligt, was er als Bürgermeister – ohne Genehmigung des Gemeinderates – nicht hätte sein dürfen.
- Beim mittlerweile deutschlandweit bekannt gewordenen Lückenweg zwischen Dürnbach und Finsterwald habe die Gemeinde die für den Bau des Radweges genutzten landwirtschaftlichen Grundstücke erst nach der Teil-Fertigstellung bezahlt.
- Preysing habe einen Schwarzbau auf seinem Grundstück in Ostin errichten lassen. Demmel wirft dem Bürgermeister vor, “in seiner Funktion als Bürgermeister (…) die Sache zu seinem finanziellen Vorteil” durchgezogen zu haben und wollte den aufgeflogenen Schwarzbau unter den Teppich halten.
- Als letzten Grund für die Beschwerde nennt Demmel den Streit um den ehemals geplanten Hotelbau auf Gut Kaltenbrunn. Dabei habe von Preysing sich erpresserischer Methoden bedient, um ein Bürgerbegehren der Gegner zu verhindern. Zusätzlich habe er im Jahr 2003 ein Ratsbegehren für den Hotelbau initiiert, dies mit dem Geld der Gemeinde finanziert und bewusst unsauber und damit die Neutralitätspflicht verletztend auf den Weg gebracht.
Jetzt teilt der Geschäftsführer der Gemeinde Gmund Florian Ruml mit:
Das Landratsamt Miesbach hat als Aufsichtsbehörde zu den von Herrn Demmel erhobenen ungerechtfertigten Vorwürfen Stellung genommen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes stellt fest, dass keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte ersichtlich sind, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.
Festgestellt worden ist laut einem Schreiben des Landratsamts Miesbach, dass die Kommunalaufsicht sich schon 2003 und 2005 mit dem Großteil der aufgelisteten Punkte befasst habe. Das betreffe die Vorwürfe zum Neureuthsaal, das Piusheim, das Gut Kaltenbrunn einschließlich des Rats- und Bürgerbegehrens sowie Äußerungen in diesem Zusammenhang.
Ein Einschreiten durch die Rechtsaufsichtsbehörde sei in diesen Punkten nicht gegeben gewesen.
Das Landratsamt habe sich darüber hinaus bereits als Bauaufsichtsbehörde mit dem genannten Bauvorhaben in Ostin befasst. Sofern sich die Eingabe auf vermeintlich überhöhte Kaufpreise für Immobilien bezieht, fallen diese Rechtsgeschäfte nicht als laufende Angelegenheiten in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters, sondern des Gemeinderats.
ln diesen Fällen wäre ein Pflichtverstoß nur dann gegeben gewesen, wenn die Rechtswidrigkeit solcher Beschlüsse nicht erkannt wurde. Die Rechtmäßigkeit, insbesondere die ordnungsgemäße Wertermittlung bei den Rechtsgeschäften, habe die Kommunalaufsicht damals bereits nicht angezweifelt.
Keine Erkenntnisse, die Vorwürfe belegen können
Ebenso verhalte es sich mit einem Ratsbegehren, das nicht alleine der erste Bürgermeister, sondern nur die Mehrheit des Gemeinderats initiieren kann. Ein Ratsbegehren kann als Entscheidungsalternative neben einem Bürgerbegehren durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Bezahlung beziehungsweise dem Tausch von Grundstücken zwischen den Ortsteilen Dürnbach und Finsterwald für den Bau eines Radweges liege keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Rechtsgeschäfte zum Nachteil Betroffener in einer Weise abgewickelt worden seien, die dem ersten Bürgermeister in seiner Funktion als Vertreter der Gemeinde zuzurechnen wären, heißt es weiter.
Auch eine zeitliche Überschneidung der Tätigkeit als Bauarchitekt mit dem Amt als erster Bürgermeister der Gemeinde Gmund war nach Informationen des Landratsamts nicht gegeben. Aus diesen Gründen seien keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte ersichtlich, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, heißt es abschließend.
Demmel sei dem Landratsamt schon „seit sehr langer Zeit“ bekannt und mit seinem „wiederholt stark übergriffigen“ Verhalten aufgefallen, erklärte Pressesprecher Birger Nemitz vergangene Woche. Der Aussage des Landratsamtes hatte Georg von Preysing nicht viel hinzuzufügen. In einem Schreiben ließ er schon letzte Woche verlauten:
Zu den von Herrn Demmel erhobenen Vorwürfen verweisen wir auf die Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, mit der alle Vorwürfe entkräftet werden.
Für Demmel, der den Ball ins Rollen gebracht hat, ist jetzt klar: “Von unsere Seite sind keine Aktionen geplant.
Dafür gibt es investigative Journalisten.” Für ihn steht fest, dass geprüft werden muss, ob das Landratsamt damals richtig entschieden hat.
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