Von Preysing: „Alle Vorwürfe haltlos“

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gmunder Bürgermeister Georg von Preysing – vier Wochen vor Ende seiner Amtszeit – bringt noch einmal „alte“ Steine auf dem Weg in den Ruhestand ins Rollen. Jetzt entkräftet der Bürgermeister die ihm vorgeworfenen „Vergehen“.

Georg von Preysing nennt die Vorwürfe der Haberfeldtreiber (links ihr Logo) “absurd”.

Wie berichtet hatten die Miesbacher Haberfeldtreiber im Namen von Josef Demmel – vier Wochen vor der Bürgermeisterwahl – eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gmunder Bürgermeister Georg von Preysing eingereicht. Die Beschwerde stützte sich zum Teil auf zehn Jahre alte Geschichten, die bewiesen hätten, dass „sehr viel Geld zum Nachteil der Gemeinde zweckwidrig und gesetzwidrig ausgegeben wurde“, wie Demmel auf telefonische Nachfrage betont.

Laut Kommunalaufsicht seien die von Demmel aufgeführten Punkte bereits in den Jahren 2004 und 2005 abschließend behandelt worden, erklärt Landratsamt-Sprecher Birger Nemitz. „Damals sind dieselben Vorwürfe auf Veranlassung von Herrn Demmel vom Bund der Steuerzahler erhoben worden“. Diese Vorwürfe hätten sich alle als haltlos erwiesen, so der Pressesprecher.

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Konkrete Anhaltspunkte auf ein Dienstvergehen

Dem Landratsamt lägen auch jetzt keine konkreten Anhaltspunkte auf ein Dienstvergehen vor, wie etwa ein ein Vergehen gegen die Amtspflicht. Auch beim „Lückenradweg“ von Dürnbach nach Finsterwald, wo Demmel die Zahlungsmodalitäten anprangert, sei nicht erkennbar, dass „der Bürgermeister hier einen offensichtlich rechtswidrigen Gemeinderatsbeschluss vollzogen hätte“.

Vielmehr sei Demmel dem Landratsamt schon „seit sehr langer Zeit“ bekannt und mit seinem „wiederholt stark übergriffigen“ Verhalten aufgefallen. Der Aussage des Landratsamtes hat Georg von Preysing nicht viel hinzuzufügen. In einem Schreiben, das Geschäftsleiter Florian Ruml heute „im Namen des Bürgermeisters“ herausgegeben hat, heißt es:

Zu den von Herrn Demmel erhobenen Vorwürfen verweisen wir auf die Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, mit der alle Vorwürfe entkräftet werden.

Ergänzend wird hinzugefügt, dass sich der Bürgermeister keinesfalls, wie ihm vorgeworfen wird, „erpresserischer Methoden“ bedient habe. Im Urteil vom 16.09.2004 soll es vielmehr geheißen haben, dass diese Äußerung lediglich die persönliche Meinung eines Gmunder Bürgers widergespiegelt habe. Dieses Werturteil sei nach Anschauung des Gerichts zwar scharf und schonungslos gewesen, habe aber die Grenze zur sogenannten „Schmähkritik“ nicht überschritten.

Die Meinung eines Einzelnen spiegele nicht das Handeln des Bürgermeisters wider

Damit habe das Gericht nicht über das Handeln des Bürgermeisters entschieden, sondern darüber, ob diese Meinung im Rahmen der freien Meinungsäußerung überhaupt zulässig war. Von Preysing lässt weiter mitteilen, dass andere Behauptungen, die damals in diesem Zusammenhang gefallen seien, per Unterlassungserklärung vom Gericht unterbunden worden sind.

Nichtsdestotrotz muss die Kommunalaufsicht alle von Demmel vorgebrachten Punkte prüfen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Die Amtszeit von Herrn Preysing endet im April. Rein theoretisch wäre selbst im Ruhestand ein Disziplinarverfahren möglich, sagt Landratsamt-Sprecher Nemitz. Demmel selbst wird wohl erst Mitte Februar eine abschließende Antwort auf seine Beschwerde erhalten.

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