Waakirchen macht Rolle rückwärts

Geheim war gestern – und ist heute. Eigentlich wollte der Waakirchner Gemeinderat künftig nichts mehr verheimlichen. Doch dieses Versprechen wurde gestern rückgängig gemacht.

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzungen: In Waakirchen bleiben nichtöffentliche Tagesordnungspunkte geheim. / Quelle: dpa

Am 10. Januar behandelte der Waakirchner Gemeinderat erstmals den Antrag der Aktiven Bürgervereinigung Waakirchen e.V. (ABV), Themen der nichtöffentlichen Sitzungen öffentlich zu machen.

Wie berichtet, nahm der Gemeinderat den Vorschlag positiv auf und versprach, nichtöffentliche Sitzungen im Gemeindeboten und auf der Webseite anzukündigen. Gestern nun stimmte der Gemeinderat gegen den Antrag. Nur Rudi Reber und Georg Bachhuber, beide ABV-Mitglieder, sprachen sich dafür aus.

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Um den Antrag der ABV rechtlich abzusichern, hatte sich Bürgermeister Josef Hartl (FWG) nach der letzten Gemeinderatssitzung eine Stellungnahme vom Bayerischen Gemeindetag eingeholt. Dort habe man sich auf Art. 52 Abs.1 der Bayerischen Gemeindeordnung berufen, teilte er gestern mit. Darin heißt es:

Ort und Zeitpunkt der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung spätestens am dritten Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.

Diese Auffassung vertrete auch das Innenministerium, so Hartl. Deshalb sei das Thema auf Anregung des Bayerischen Gemeinderats zur Gesetzesänderung aufgenommen worden. „Dieses Urteil sollten wir abwarten“, sagte Hartl und fügte hinzu:

Obwohl wir versprochen haben, Themen aus den nicht-öffentlichen Sitzungen im Gemeindeboten und auf der Webseite anzukündigen, sollten wir bis zur Urteilsverkündung davon absehen.

Rudi Reber, Gemeinderat und Mitglied der Aktiven Bürgerbewegung, widersprach: „Wir haben den Antrag eingereicht, also sollten wir trotzdem zustimmen.“ Er wies noch einmal darauf hin, dass München bisher die einzige Kommune sei, die Tagesordnungspunkte aus nicht-öffentlichen Sitzungen vorab bekannt gebe. Zugleich stellte er fest, dass mindestens sieben von zehn Tagesordnungspunkten, die auf der anschließenden nicht-öffentlichen Sitzung stünden, öffentlich gemacht werden könnten.

Details nur in geheimer Sitzung

Hartl verwies auf bestimmte Punkte, bei denen der Ausschluss der Öffentlichkeit erforderlich sei, wie beispielsweise bei Vergabepunkten, Löschungen oder Verpachtungen. „Was bringt es dem Bürger, wenn er nur das Thema, nicht aber die Details kennt?“

Dr. Robert Englmann (CSU) stimmte zwar grundsätzlich dem Ansatz zu, die Öffentlichkeit zu informieren, betonte aber, die Transparenz unterliege bestimmten Regeln. Man müsse vor allem Persönlichkeitsrechte wahren. Damit die Gemeinde nicht Gefahr laufe, wirtschaftliche Nachteile zu erleiden, so Englmann, wäre sie verpflichtet, die Daten entsprechend zu anonymisieren. Dann aber sei der Informationsgehalt wiederum zu gering.

„Schutz des Bürgers in kleiner Gemeinde nicht gewährleistet“

„Wenn die Stadt München dazu in der Lage ist, warum nicht wir?“, hakte Reber (ABV) nach. Er sei davon überzeugt, den kleineren Gemeinden fehle es einfach nur am Willen. Hartl unterbrach: „Wir haben 5.600 Einwohner. Jeder kennt seinen Nachbarn. Ich möchte die Bürger schützen und vermeiden, dass Dinge nach außen dringen, die nicht nach außen dringen sollen.“

Gwendolin Kalch (SPD) befürchtete indes eine Absprache bei der Vergabe von Bauaufträgen: „Gerade in unserer Bayerischen Landschaft haben wir doch Korruptionsmachenschaften.“ Sie habe keine Lust, von der Presse angerufen zu werden, der sie erklären müsse, was man unter dem einen oder dem anderen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt zu verstehen habe, sollte man ihn öffentlich machen.

Antrag abgelehnt

Auch Gisela Hölscher (FWG) lehnte eine Veröffentlichung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte ab. Geduldig habe sie sich die Ausführungen von Rudi Reber angehört, sie könne aber im Hinblick auf das Beispiel München genau sagen, dass es auch dort öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen gebe. „Wir müssen die Bürger schützen, die geschützt werden müssen.“

Gerade als der Bürgermeister beschließen wollte, das Urteil des Innenministeriums abzuwarten, rief Reber dazwischen: „Halt! Das ist ein zusätzlicher Antrag.“ Bevor der Bürgermeister jedoch dazu kam, einen neuen Antrag zu stellen, stimmte der Gemeinderat zunächst über den eingereichten Antrag der ABV ab. Und dieser sah eben vor, Themen der nichtöffentlichen Sitzungen öffentlich zu machen.

Bis auf Rudi Reber (ABV) und Georg Bachhuber (ABV) sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder gegen den Antrag aus. Ein zusätzlicher Antrag war damit hinfällig.

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