Waakirchens Umgang mit der Transparenz

Das Thema Transparenz ist derzeit in aller Munde. Im Kommunalwahlkampf wurde mehr Bürgerbeteiligung versprochen.

Doch wenn in Waakirchen der Ortsplanungsausschuss tagt, müssen die Bürger draußen bleiben. Die Verantwortlichen haben eine einfache Begründung.

Anders als der Gemeinderat tagt der Ortsplanungsausschuss in Waakirchen nur nichtöffentlich.
Anders als der Gemeinderat tagt der Ortsplanungsausschuss in Waakirchen nur nichtöffentlich.

Etwa fünf Stunden dauerte der Infoabend zum Thema Verkehr am Dienstag Abend. Rund 50 Bürger diskutierten darüber, wie man den starken Verkehr im Ort in den Griff bekommen kann.

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Auch im Waakirchner Rathaus sind die Verantwortlichen um eine Lösung bemüht. Neben dem Gemeinderat befasst sich beispielsweise auch der Ortsplanungsausschuss regelmäßig mit Fragen der örtlichen Entwicklung. Anders als der Gemeinderat tagt dieser allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Rainer Küppers von der Bürgerinitiative Verkehr kann das nicht so ganz nachvollziehen. „Es wäre doch interessant zu erfahren, was die Gemeinde in diesem Ausschuss macht“, erklärte Küppers im Rahmen des Infoabends am Dienstag Abend. Der Zweite Bürgermeister Erwin Welzmiller (CSU) wies die Forderung allerdings zurück. Der Ausschuss tage grundsätzlich nichtöffentlich. Grund seien delikate Grundstücksverhandlungen, die der Geheimhaltung unterlägen.

Waakirchens Sonderregelung

Ist Waakirchen hier also weniger transparent als andere Kommunen im Landkreis? Nein, findet der stellvertretende Geschäftsleiter Markus Liebl und begründet das wie folgt:

Man darf den Ortsplanungsausschuss in Waakirchen nicht mit dem Bauausschuss gleichsetzen. Bei uns sind das, anders als zum Beispiel in Gmund, zwei verschiedene Gremien.

Der Bauausschuss beschäftigt sich, wie der Name schon sagt, mit Bauanfragen der Gemeinde. Er muss öffentlich sein. Hier können Beschlüsse gefasst werden. Im Gegensatz dazu sei der Ortsplanungsausschuss in Waakirchen aber nur ein beratendes Gremium, das sich mit sensiblen Vertragsinhalten befasse und schon aus Gründen des Datenschutzes nicht öffentlich abgehalten werden darf, erklärt Liebl weiter.

Der Ausschuss gibt dann eine Empfehlung ab und der jeweilige Sachverhalt wird später im Bauausschuss oder dem Gemeinderat auch öffentlich behandelt. Rein rechtlich ist das übrigens in Ordnung, sagt der Bayerische Gemeindetag und beruft sich auf ein Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus den 80er-Jahren.

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