Unfallopfer trägt Mitschuld

Im März 2015 verunglückte Ines B. beim Rodeln mit ihrem Freund am Wallberg. Nach fünf Operationen kämpft sie immer noch mit ihrer Gesundheit. Heute kam es zum Prozess vor dem Landgericht, das eine gewisse Mitschuld der Münchnerin sieht.

Vorsorglich wird die Telefonnummer der Bergwacht am Start schon angegeben. Sie wird immer öfter benötigt. / Foto: K. Wiendl

„Es geht mir alles andere als gut“, sagt die heute 29-Jährige dem Vorsitzenden Richter Joachim Brose zu Verhandlungsbeginn. Den Saal im Landgericht München II betritt sie auf Krücken, das rechte Bein geschient. Die Verhandlung verfolgt die Unternehmensberaterin im Rollstuhl. Inzwischen hat sie nach mehreren komplexen Brüchen des Schienbeins, des Sprunggelenks, der Ferse und Risse sämtlicher Bänder noch weitere Operationen vor sich.

Ihre Anwältin fordert ein Schmerzensgeld von 96.000 Euro zu Beginn des Prozesses. Sie sieht die Schuld bei der Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH als Betreiberin der Rodelbahn, die ihre „Verkehrssicherungspflicht“ an der Wallbergrodelbahn verletzt habe. Denn für die nach eigenen Aussagen sehr sportliche Rodeln wurde der Freitag des 13. März ein schwarzer Freitag, obwohl sie in freudiger Erwartung auf das winterliche Vergnügen war.

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Rodelbahn morgens hart und eisig

Mit ihrem Freund Francesco O. hatte sie an diesem Tag einen Ausflug in den Schnee geplant. Bereits zwei Tage vor ihrer Fahrt zum Tegernsee hätte sie sich telefonisch bei der Wallbergbahn über den Zustand der Rodelbahn erkundigt. Als begeisterte Rodlerin seit Kindesbeinen löste sie Tickets für zwei Bergfahrten und mietete entsprechende Schlitten. Ihr 27-jähriger Freund erklärte vor Gericht, bei der Ankunft an der Bergstation hätte man ihnen nur erklärt, wie sie sich auf den Schlitten setzen sollten.

Über das Bremsen seien sie nicht aufgeklärt worden. Ihren Angaben nach wären sie mit die Ersten auf der teils vereisten Rodelbahn gewesen. Am Rand seien auf den ersten hundert Metern noch Spuren der Pistenpräparierung am Rand erkennbar gewesen. Nicht so in der eigentlichen Schlittenspur. Dort sei der Schnee nicht mehr „greifbar“ gewesen. Bereits zu Beginn der Abfahrt hätten sich beide über die gefährlichen, teils eisigen Stellen gewundert. „Oh je, da wäre ich ja beinahe gestorben“, erinnerte sich Zeuge O. an die ersten Streckenmeter auf „der eisigen Abfahrt“.

Bergbahn erfährt nichts über Unfälle

Dennoch hätten sie anfangs noch Spaß gehabt und immer wieder für Fotos angehalten, die nun auch dem Gericht als Beweise vorliegen. Das Banner über der Strecke mit dem Warnhinweis „langsam fahren“ hätten sie auch gesehen. Doch ihr „sportlicher Ehrgeiz“ hätte dies verdrängt. Dass es aber dann so steil werden würde, habe Ines B. dann doch überrascht. Die ersten Kurven hätte sie noch gut nehmen können. Dann aber sei sie immer schneller geworden. Ständig hätte sie die Fersen ihrer Winterstiefel gegen die Fahrtrichtung gestemmt.

„Was mache ich jetzt“, sei der Klägerin durch den Kopf gegangen, „nachdem mein Schlitten nicht langsamer wurde“. Fangnetze habe sie auch keine entdeckt. Vor der Unfallstelle, einer Spitzkehre, sei ihr dann das Abbremsen nicht mehr gelungen. „Ich hoffte darauf, dass ich dann am Schneeberg in der Kurve zum Stehen kommen würde“. Doch wie bei einer Schanze sei sie darüber hinausgeschossen und den steilen den Abhang über zehn Meter tief abgestürzt.

In Erinnerung sei Rodlerin B. noch, dass sie mehrmals gepurzelt, aufgeschlagen und dort liegen geblieben sei. Ihr Freund hörte dann ihre Schreie, als er nach einem Abwurf vom Schlitten die Verunglückte tief unten liegen sah. Andere Rodler, die an die Unglücksstelle kamen, hätten dann die Bergwacht gerufen. Bis die kam, seien laut Zeugen Francesco O. in der gleichen Kurve weitere Schlitten ineinander gefahren. Dabei sei auch noch ein Kind verletzt worden. „Auch weiteren Rodlern wäre beinahe Ähnliches passiert“. Von der Bergwacht habe die Verunglückte erfahren, dass „dies eine bekannte Unfallstelle ist“.

Rodlerin sei das Risiko eingegangen

Doch darüber erfährt die Bergbahn offenbar nichts, wie ein Mitarbeiter als Zeuge sagt, der für die Pistenpräparierung zuständig ist. Er mache zwar jeden morgen eine Probefahrt mit seinem Skibob, ob die Bahn in einem ordnungsgemäßen Zustand sei, doch über Unfälle, wann und wo diese geschehen seien, werde die Wallbergbahn von der Bergwacht nicht informiert. „Wenn die Bahn an diesem Tag gefährlich war, hätte ich sie sperren lassen“, versichert der 35-jährige Seilbahnmitarbeiter. Eine Unfallstatistik führe man nicht.

Nach der vierstündigen Verhandlung macht der Richter als „aktiver Wintersportler“ einen Vergleichsvorschlag, denn es sei „nicht ausgeschlossen, dass die Rodlerin zu schnell unterwegs war”. Nicht zu klären sei für das Gericht, ob die Piste so hart war, dass man nicht auch noch bremsen konnte. Zumal ihr dies bei den Zwischenstopps für Fotos Ihres Freundes möglich gewesen sei. „Sie haben ein klein bisschen auf Risiko gesetzt“, sagt Brose an die Klägerin gewandt. Er sehe auch das Problem, dass ihr Freund sie auf der Rodelbahn „immer wieder überholt“ habe. Bei einer Berufung könne dies im Zweifel zu ihren Lasten gehen.

„Für sie muss es die Hölle sein“

Der Wallbergbahn, vertreten durch Betriebsleiter Stefan Heiß, schreibt das Gericht ins Stammbuch, dass die Betreiberin vor atypischen Gefahren warnen müsse. Es sei eben ein Unterschied, ob man seinen Schlitten auf einen Berg ohne Bahn hochziehe, oder sich auch mit „Stöckelschuhen“ zur Rodelabfahrt begeben könne. „Ihr habt hier etwas falsch gemacht“. Hier wünsche sich das Gericht neben der Fürsorgepflicht auch strengere Anforderungen. Schließlich verdiene die Bahn ihr Geld mit dem „Eventtourismus“.

Sein „pragmatischer“ Vergleichsvorschlag: 17.000 Euro soll die Bahn als Schmerzensgeld zahlen. Kommt dieser gerichtliche Vergleiche von Ines B. mit den Betreibern nicht zustande, hat Bose einen Verkündungstermin für den 7. Juni angesetzt. „Ihr persönliches Schicksal geht mir sehr nahe“, so der Richter zum Abschluss zur Klägerin im Rollstuhl, „es muss die Hölle für sie sein“. Ob sich damit an ihrem eigentlichen Ziel, dass sich auf der Wallberg-Rodelbahn etwas ändert, bleibt zunächst fraglich.

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