Keine Sperrung für “renitente Biker”

Auf Anfrage von Gemeinderat Anton Maier (CSU) hat sich Rottach-Egern in diesem Herbst mit der Frage befasst ob, es grundsätzlich möglich sei Wanderwege zu sperren. Vor allem eine Teilsperrung für Radfahrer ist dabei ein immer wiederkehrender Wunsch.

Doch mit Verweis auf das Bayerische Naturschutzgesetz hatte das Landratsamt Miesbach eine überraschend eindeutige Meinung.

Ein Bild von der Eröffnung des Mountainbike-Trails in Kreuth. Quelle: Bella Wieser
Zwei Mountainbiker auf dem Langenau-Trail in Kreuth / Quelle: Bella Wieser
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Laut besagtem Gesetz ist nämlich in Bayern das Recht auf Naturgenuss und Erholung in der freien Natur als Grundrecht geschützt. Somit dürfe zunächst niemandem, ohne ausreichende Gründe anzuführen, die Nutzung von Wanderwegen untersagt werden.

Staatlicher Schutz

Und selbst mit einer Begründung bleibt die Entscheidung darüber weiterhin Auslegungssache. So führt das Landratsamt beispielsweise weiter aus, dass die Natur und die Landschaft pfleglich zu behandeln sowie die Belange der Grundstückseigentümer zu beachten sind. Was dies im Einzelnen bedeutet wird hingegen nicht näher beschrieben.

In jedem Fall müssen Beschilderungen und andere Hindernisse, die der Eigentümer aufstellt um Wanderwege zu sperren oder den Zugang zu verweigern zunächst einmal nicht beachtet werden. In solchen Extremfällen könne sich der Abgewiesene sogar ans Bayerische Verfassungsgericht wenden und „staatlichen Schutz beanspruchen“.

Rücksichtslose Radfahrer

Da sich die Beschwerden der wandernden Urlauber oder von Einheimischen besonders oft gegen rücksichtslose Radfahrer wenden, hatte die Rottacher Verwaltung auch diesbezüglich nachgeforscht. Doch hier zeigte sich, dass keine klare Rechtslage herrscht.

So gäbe es zwar Grundsätzlich die Möglichkeit die Benutzung von Wanderwegen für Radler aufgrund von starkem Erholungsverkehr oder dem baulichen Zustand zu verweigern oder zu beschränken. Wer darüber jedoch entscheidet, ob diese Fälle in ausreichendem Maß gegeben sind, bleibt offen.

Wenn ein Grundstückseigentümer oder auch die Gemeinde langwierigen Gerichtsprozessen aus dem Weg gehen möchte, sollte sie auf derlei Beschränkungen am besten verzichten.

Insgesamt ärgert sich Rottachs Bürgermeister Franz Hafner generell darüber, dass man solche Nachforschungen überhaupt anstellen muss: „Wenn sich alle Benutzer der Wege vernünftig benehmen würden, zum Beispiel auch die Radfahrer, dann wären solche Überlegungen überhaupt nicht notwendig.“

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