Aussagen auf dem Prüfstand

Anfang September ereignete sich nahe der Tegernseer Länd ein Tauchunfall, bei dem eine 34-jährige Frau aus Franken ums Leben kam.

Zwei Monate später ist es still geworden um den Fall. Doch die Untersuchungen dauern weiter an. Vor allem das Tauchgerät des Opfers ist in den Fokus gerückt.

Nahe der Unglücksstelle haben Amgehörige des Opfers eine Gedenkstätte angelegt.
Nahe der Unglücksstelle haben Angehörige des Opfers eine Gedenkstätte angelegt.

Wie konnte die Taucherin auf den letzten Metern vor dem rettenden Ufer ertrinken? Diese Frage stellen sich die Ermittler des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd nach wie vor. Die Frau hatte während des Tauchgangs mit ihrer Gruppe plötzlich Probleme und war daraufhin vom Rest der Gruppe ins flache Wasser zurückgebracht worden. Dann hatte das Unglück seinen Lauf genommen.

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Aus bisher ungeklärten Gründen tauchte die Frau etwa 20 Meter vom Ufer entfernt wieder ab und konnte erst nach einiger Zeit von ihren Kameraden in drei Metern Tiefe bewusstlos aufgefunden und geborgen werden. Der herbeigeeilte Notarzt konnte die Taucherin zunächst reanimieren. Im Krankenhaus verstarb sie allerdings wenig später.

Tauchausrüstung wird weiter untersucht

Nachdem die ermittelnden Beamten bereits die Aussagen aller Beteiligten aufgenommen haben, konzentrieren sich die Ermittlungen derzeit auf die technische Ausrüstung der Taucherin. „Wir wissen, was die Beteiligten gesagt haben. Nun geht es darum, ob sich diese Angaben auch mit den technischen Werten decken“, erklärt Polizeisprecher Jürgen Thalmeier.

Aus diesem Grund wird die Ausrüstung derzeit in einem aufwändigen Verfahren geprüft. „Die Geräte werden auseinandergebaut und Stück für Stück untersucht“, sagt Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Das erledigen Diplomingenieure, die sich auf Tauchgeräte spezialisiert haben. Da diese parallel aber auch mit anderen Fällen befasst sind, ziehen sich die Ermittlungen noch eine Weile hin. Die Auswertung werde noch mehrere Wochen dauern, versichert Jürgen Thalmeier. Ist diese abgeschlossen, werden die Ergebnisse mit den Angaben der am Unfall beteiligten Taucher verglichen und ein Anschlussgutachten wird angefertigt.

Erst dann erwarten Polizei und Staatsanwaltschaft Erkenntnisse darüber, ob die Tauchgruppe fahrlässig gehandelt haben könnte. Noch sei man aber nicht in der Lage, zu erklären, ob Fahrlässigkeit in diesem Fall vorliege, so Staatsanwalt Ken Heidenreich. Der Fall wird die ermittelnden Beamten also noch eine ganze Weile beschäftigen.

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