„Es ist Montag, 27. April 2015, circa 9:50 Uhr. Eine zweimotorige Transportmaschine, möglicherweise eine Transall, fliegt im Tiefflug über unser Haus. Sie kommt aus Richtung Tölz und fliegt über Hauserdörfl in Richtung Tegernsee …“
Diese Nachricht eines besorgten Talbewohners ging vor Kurzem in der TS-Redaktion ein. Ein anonymes Flugzeug ohne Flugerkennungsnummer soll des Öfteren im Tal unterwegs sein. Eine kenntliche Identifizierung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
Sie setzt sich aus dem Staatszugehörigkeitszeichen des Landes, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, und einem nationalen Eintragungszeichen zusammen. Im Artikel 20 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 heißt es unter dem Punkt „Führen von Kennzeichen“:
Jedes in der internationalen Luftfahrt verwendete Luftfahrzeug hat das ihm vorgeschriebene Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen zu führen.
Dabei sollen die „Tiefflüge“ schon seit längerer Zeit stattfinden: „Meist einmal wöchentlich, manchmal auch zwei- bis dreimal wöchentlich“, so beschreibt es der Beobachter. Die Route verlaufe entweder aus Tölz kommend über den Tegernsee oder Richtung Miesbach, über den Irschenberg, Bad Aibling und dann Richtung Wasserburg. Auch über Schaftlach mit Flugrichtung Osten wurde eine derartige Frachtmaschine schon gesichtet.
Luftwaffe der Deutschen Bundeswehr klärt auf
Auf Nachfrage der TS bei der Luftwaffe der Deutschen Bundeswehr klären sich die „mysteriösen Beobachtungen“ schnell auf. In der Antwort heißt es: „Bei dem beobachteten Flugbetrieb am 27. April handelte es sich um eine C-160 Transall vom Lufttransportgeschwader 61 aus Penzing.“
Der Flug habe im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebs in einer Höhe von rund 192 Metern über Grund mit einer Geschwindigkeit von 353 Kilometern pro Stunde stattgefunden. Doch die einzuhaltende Mindestflughöhe für Transportflugzeuge über Grund beträgt rund 300 Meter. Trotzdem bestätigt Agathe Kulla, Hauptfeldwebel der Deutschen Luftabwehr, dass kein Verstoß gegen flugbetriebliche Bestimmungen festzustellen sei. Der Grund: eine Ausnahmeregelung.
Ausnahmeregelung erklärt niedrige Flughöhe
Die für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf hierbei nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf rund 150 Meter über Grund unterschritten werden. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß, also rund 600 Meter über Grund, einzuhalten.
Weshalb die Luftfahrzeugkennung der besagten Flugmaschine nicht ersichtlich gewesen ist, kann sich Kulla dagegen nicht erklären. Zwar unterschieden sich die militärischen Kennzeichen von den zivilen, die Maschine sei aber mit einer deutlichen Kennnummer ausgestattet, erklärt sie weiter.
Flüge im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebs werden meist kurzfristig geplant und richten sich nach dem Aus- und Weiterbildungsbedarf. Außerdem hängen die Flugzeiten auch von Faktoren wie aktuelle Wetterverhältnisse und Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge ab.
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