Was ist jetzt eigentlich mit Corona?

von Simon Haslauer

Immer weiter in den Hintergrund gerückt, doch immer noch wichtig: Seit Oktober gelten die aktuellen Corona-Regeln. Doch wer ist nun gefordert und wer überprüft eigentlich, ob die Maßnahmen eingehalten werden?

Wer entscheidet über die Corona-Maßnahmen in eurem Betrieb?

Die Inflation klettert Sprosse für Sprosse in ungeahnte Höhen. Doch auch die Inzidenz war in den vergangenen Wochen und Monaten nicht untätig. Im Landkreis Miesbach liegt sie aktuell bei 147. Anfang Oktober hatte der Landkreis sogar die höchste Inzidenz Deutschlands – erneut. Ob das die Auswirkungen der Wiesn waren, wäre Spekulation. Doch vor einem Jahr hätte diese Zahl eventuell noch einen Lockdown provoziert.

Seit 01. Oktober gelten übrigens neue Corona-Regeln. Arbeitgeber müssen jetzt selbst die richtigen Maßnahmen auswählen – unabhängig von der Betriebsgröße. Etwas Unterstützung können Arbeitgeber jedoch von der Politik erwarten. „Arbeitgebern stehen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und dem daraus abzuleitenden betrieblichen Hygienekonzept verschiedene unterstützende Hilfsmittel zur Verfügung“, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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So konkretisiere die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Hinblick auf das Coronavirus. „Bei Einhaltung der dort beschriebenen Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt sind (Vermutungswirkung)“, betont ein Sprecher des Ministeriums. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) biete Handlungshilfen auf ihrer Website an.

Wer kontrolliert die Hygiene?

Allein durch Eigenverantwortung lassen sich Regeln bedauerlicherweise aber nur begrenzt realisieren. Jemand muss überprüfen, ob Hygienekonzepte tatsächlich umgesetzt werden. Sowohl das Ministerium als auch das Miesbacher Landratsamt betonen auf Nachfrage, dass nicht sie für die Einhaltung der Arbeitsschutzregel verantwortlich seien. Darum müsse sich die zuständige Arbeitsschutzbehörde kümmern.

Tut sie das auch? Der Chef eines lokalen Friseursalons erzählt, er sei noch nie kontrolliert worden. Weder während der Corona-Hochzeit, noch in den vergangenen Monaten. „Letzten Endes liegt es an jedem selbst“, äußert er sich. Matthias Lühr von „M.L.’s Haareszeiten“ in Dürnbach ist dennoch bestens für jegliche Kontrolle vorbereitet. „Wir haben ja alles“, bemerkt er.

In dem Gmunder Salon stehen auch weiterhin Desinfektionsmittel bereit, Abstände werden eingehalten und Plätze werden nach dem Haarschnitt desinfiziert. Einzig die Maske hat es nicht in Lührs Hygienekonzept geschafft – bereitliegen tut sie dennoch. „Kunden kommen teilweise mit Maske herein. Wir fragen sie dann: Sollen wir eine Maske tragen?“, erklärt der Chef des Salons.

Eine Maske ist aktuell übrigens kein Muss. Aus dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales heißt es auf Nachfrage: “Eine Maskenpflicht für Beschäftigte besteht also nur dann, wenn andere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen.”

Wie sieht es im Winter aus?

Technische Schutzmaßnahmen sind beispielsweise eine möglichst hohe Luftwechselrate. Unter organisatorische Schutzmaßnahmen fällt unter anderem die Minimierung der in einem Innenraum anwesenden Personen oder Zutrittsbeschränkungen mit Testpflicht.

Aktuell lässt sich durchaus ein Rückgang des Infektionsgeschehens beobachten. Doch unvorhersehbar ist, was im Winter auf uns zukommt. Auch das Miesbacher Landratsamt ärgert sich ob ihrer fehlenden Gabe zur Vorhersehung: „Eine Glaskugel besitzt das Gesundheitsamt Miesbach bedauerlicherweise nicht, aber es ist aufgrund der kalten Jahreszeit wahrscheinlicher, dass Infektionskrankheiten sich leichter verbreiten.“

Isolationspflicht in Bayern entfällt

Hinzu kommt: In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein fällt bald die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. In Bayern müssen sich Infizierte bereits ab morgen, 16. November, nicht mehr absondern. Wer positiv auf Corona getestet wird, darf also seine eigenen vier Wände verlassen, solange er eine Maske trägt.

Wie genau das am Arbeitsplatz und an anderen öffentlichen Orten ablaufen soll, steht noch nicht exakt fest. Laut Gesundheitsministerium werden in den jeweiligen Ländern derzeit die Details ausgearbeitet werden. Ob die aktuellen Regeln die richtige Strategie zur Eindämmung von COVID ist, wird sich noch zeigen.

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