Weg mit der Werbung!

Die Gemeinde Rottach klagt gegen den Freistaat Bayern. Der Grund? Eine Werbetafel an einem Privatgrundstück am Oberachweg, die die Gemeinde nicht genehmigt hatte. „Wir wollen das nicht auf uns sitzen lassen“, erklärt Bürgermeister Christian Köck.

Diese Werbeanlage am Oberachweg ist der Rottacher Gemeinde ein Dorn  im Auge.
Diese Werbeanlage am Oberachweg ist der Rottacher Gemeinde ein Dorn im Auge.

Ob Juweliere, Immobilienmakler oder Handwerksbetriebe: Auch am idyllischen Tegernsee sieht man immer wieder große Plakate, die für Firmen oder bestimmte Produkte werben. Riesen Werbetafel wie in Städten wie München sind dagegen eher noch selten.

Auch am Oberachweg in Rottach ist seit Kurzem eine Werbetafel installiert. Die Firma Ströer Außenwerbung hat diese an einem Privatgrundstück aufgestellt – der Grundstücksbesitzer hat nichts dagegen. Der Rottacher Ortsplanungsausschuss allerdings schon, er hat den Antrag eigentlich abgelehnt. Bürgermeister Christian Köck erklärt warum:

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Das Plakat soll an einem Privatgrundstück aufgestellt werden und wenn das in Rottach Schule macht, dann kommen mehrere Personen auf die Idee, sich damit Geld zu verdienen – das wäre dann der Bezugsfall.

Doch obwohl die Gemeinde Rottach gegen die Werbeanlage war, hat das Miesbacher Landratsamt sie dennoch genehmigt. In diesem Fall kann die Entscheidung des Ortsplanungsausschusses aufgehoben werden: „Wir sind der Meinung, dass der Charakter des Ortes dadurch nicht gestört wird, daher haben wir das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt“, erklärt Pressesprecher Gerhard Brandl.

Klage gegen den Freistaat

Doch Rottach wehrt sich weiterhin gegen die Werbung im Oberachweg und klagt nun gegen den Freistaat Bayern: „Ich bin der Meinung, dass eine Kommune so viel Entscheidungshoheit haben sollte, den Ort so zu gestalten, wie sie es für richtig hält.“ Er habe daher kein Verständnis, warum die Rottacher Gemeinde vom Landratsamt in ihrem Einvernehmen ersetzt wurde.

Wir sind keine Kleinstadt, sondern ein Urlaubsort – solche Werbeplakate steigern die Attraktivität eines Ortsbildes nicht.

Von Bier- bis hin zu McDonald’s-Werbung könne hier dann alles aufgehängt werden, erklärt Köck weiter. „Und wir wollen einfach nicht alle 100 Meter eine riesige Werbung in Rottach.“ Die Gemeinde habe entlang der Hauptstraße genug Werbeanlagen, die nicht an einem privaten Grundstück installiert seien.

Landratsamt empfindet die Werbung als nicht störend

Brandl vom Landratsamt bringt der Gemeinde Verständnis entgegen: „Es ist ihr gutes Recht gegen den Freistaat zu klagen.“ Allerdings sei in unmittelbarer Nähe des Oberachwegs ein Gewerbetrieb – die Firma Stettner. „Damit ist es ein Mischgebiet und dort wirkt sich eine Werbetafel nicht negativ auf das Ortsbild aus“, erklärt Brandl die Entscheidung des Landratsamts. In einem reinen Wohngebiet sei Werbung natürlich störend.

Im September findet die Verhandlung vor Ort mit dem Bayerischen Verwaltungsgericht, der Firma Ströer Außenwerbung und der Gemeinde Rottach statt. „Wir versuchen es jetzt mit der Klage und sind gespannt, was bei dem Gerichtstermin rauskommt. Wir wollen das nicht auf uns sitzen lassen.“, so Köck abschließend.

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