Die kriminelle Karriere des 21-Jährigen begann bereits mit 15. Diebstahl, Sachbeschädigung, „Erschleichen von Leistungen“ und schließlich der Besitz von Betäubungsmitteln brachten ihm 2013 jeweils zwei Wochen Jugendarrest ein. Damit flog Ende Oktober 2013 auch sein umfangreicher Drogenhandel auf.
In insgesamt 59 Fällen hatte er Betäubungsmittel erworben und gewinnbringend weiterverkauft. Selbst konsumiert hatte er nach eigenen Angaben lediglich Marihuana, probeweise Ecstasy. „Aufgehört habe ich, nachdem ich hochgenommen wurde“, beteuert der junge Mann.
Auflagen ignoriert
Das ist einer der Knackpunkte für das Miesbacher Schöffengericht. Bereits im Mai 2014 war der junge Mann wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Doch der Holzkirchner hatte sich nur bedingt an die Auflagen gehalten, war bei den vierteljährlichen Drogenscreenings nicht aufgetaucht, und hatte auch noch einen extra anberaumten gerichtlichen Anhörungstermin versäumt.
Der Richter zeigte zwar Verständnis für die Belastung durch Schule und Nebenjobs, mutmaßte jedoch: „Da könnte wegen eines möglichen positiven Screenings auch Methode dahinter stecken.“ Derzeit lebt der 21-Jährige bei seiner Mutter. Wie Dagmar Hofmann von der Jugendgerichtshilfe erläuterte, hatte er vorher bereits einige andere Stationen durch, vom Internat, über eine „Jungs-WG“ bis hin zu einem halben Jahre „auf der Straße“. Vergleichsweise komfortabel war wohl das Personalzimmer zu Zeiten seiner abgebrochenen Hotelfach-Lehre. Eine zweite Lehre als Restaurant-Fachmann war 2012 an der Pleite des Arbeitgebers gescheitert.
Bewusst ohne Bewährung
Derzeit besucht er erfolgreich die FOS in München. Ziel ist das Fachabitur im nächsten Jahr. „Es bezweifelt niemand, dass Sie etwas in der Birne haben“, meinte der Richter. Fester Wohnsitz, schulisches Engagement, sportliche Hobbys, Jobs, um Schulden abzutragen – all das zeigt in die richtige Richtung. Dennoch entschied das Schöffengericht nach Jugendstrafrecht auf eineinhalb Jahre Gefängnis – bewusst ohne Bewährung.
„Der Gang in die Berufung steht natürlich offen, aber ich habe keine Lust mehr, Ihnen nachzulaufen“, so der Richter. Die Screenings und die Termine mit dem Bewährungshelfer seien zwingend einzuhalten. Zu Gunsten des Angeklagten hätte gesprochen, dass er den Sachverhalt ohne Umschweife zugegeben habe, dagegen die erhebliche kriminelle Energie, die auf schädliche Neigungen hindeute.
Der Verteidiger hat bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen. Der Schuss vor den Bug zeigte Wirkung. Sofort nach der Verhandlung machte sich der Holzkirchner auf den Weg zum Drogenscreening. Die Chancen, dass er die Gefängnisstrafe nicht antreten muss, stehen wohl günstig.
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