Wegen Rauswurf von lesbischer Hortleiterin

Die Holzkirchner SPD gibt nicht auf. Als Reaktion auf die Kündigung einer lesbischen Hortleitern bei der Caritas will sie wie berichtet eine erneute Diskriminierung künftig vermeiden. Doch dem Ziel ist man immer noch nicht näher.

In dieser Kita kündigte man der lesbischen Hortleiterin.

Der Holzkirchner SPD-Gemeinderat Thomas Hünerfauth will einen Antidiskriminierungsgrundsatz in Verträgen zwischen Gemeinde und externen Trägern durchsetzen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung aber scheiterte Hünerfauth. Dabei begann die Geschichte bereits vor eineinhalb Jahren.

Im April 2015 erhielt eine Holzkirchner Hortleiterin von ihrem kirchlichen Arbeitgeber, der Caritas, die Kündigung. Der Grund: Ihre Heirat mit einer Frau sei mit der Grundordnung der katholischen Kirche nicht vereinbar. Die Kirche begründete das mit der Loyalitätspflicht der Arbeitnehmer und deren Bekenntnis zu den Werten der Kirche.

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Schon damals stieß die Kündigung bei Eltern und Politik auf Unverständnis. Im Namen der SPD-Fraktion forderte Gemeinderat Thomas Hünerfauth die Gleichberechtigung in Betreuungseinrichtungen mithilfe eines Gemeinderatsbeschlusses.

„Die Caritas bezieht Fördermittel aus Steuergeldern, also müssen auch die Grundwerte des Grundgesetzes gelten“, begründete Hünerfauth damals seinen Antrag. Er forderte die Gemeinde auf, genau darauf zu schauen, welcher Einrichtung sie Zuschüsse zukommen lässt.

Antidiskriminierungsgrundsatz aufnehmen

Doch aufgrund der bestehenden Rechtslage scheiterte der Antrag. Obwohl die Hortleiterin nach einer Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechts an ihren Arbeitsplatz zurückkehren durfte, will Hünerfauth jetzt einen Antidiskriminierungsgrundsatz in Verträgen zwischen Gemeinde und externen Trägern durchsetzen. Dafür stellte er einen erneuten Antrag in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Darin heißt es:

Der Träger verpflichtet sich, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen ihres Familienstandes beziehungsweise dessen Wechsels, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder wegen ihrer Zugehörigkeit beziehungsweise Nichtzugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft zu diskriminieren oder zu kündigen.

Dieser Grundsatz, der sich an Artikel 3 des Grundgesetzes orientiere, müsse seiner Ansicht nach für alle Einrichtungen gelten, deren Träger von der Gemeinde direkt oder indirekt mit Unterstützung oder Förderung bedacht werden. Aber der Gemeinderat stellte den Antrag zurück.

Der Holzkirchner Geschäftsleiter Robert Haunschild begründete die Entscheidung damit, dass die Gemeinde noch auf eine Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags warte. Diesen habe man bei der Angelegenheit um Rat gefragt. Ohne rechtliche Absicherung würde es keinen Sinn machen, abzustimmen. Hünerfauth will am Thema dranbleiben, obwohl er sich über die Verzögerung ärgert.
Vor zwei Wochen erklärte er gegenüber der HS:

Wir fordern, dass in allen Neuverträgen mit externen Trägern niemand aufgrund seiner sexuellen Neigung diskriminiert wird. An der Situation hat sich nichts geändert. Hier geht es ums Prinzip.

In anderen Gemeinden sei man mit gutem Beispiel vorangegangen, so der SPD-Gemeinderat weiter. In Neuried gebe es beispielsweise einen solchen Antidiskriminierungsgrundsatz, der externe Betreiber dazu verpflichte, Angestellte nicht aufgrund ihrer sexuellen Neigung, Religion oder ihres Familienstandes zu diskriminieren.

Ob die Klausel nötig sein wird, obwohl die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 27. April das Arbeitsrecht geändert hat? Das entscheidet der Holzkirchner Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen.

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