Keine rosaroten Fahnen vorm Trachtengeschäft

Werbefahnen beleben offenbar das Geschäft. Nun beantragte die Herzogliche Hauptverwaltung für ihre Tegernsee Arkaden zwei Fahnenmasten. Zusätzliche Beach-Flags runden bereits das Bild ab.

An der Nordseite der Tegernsee Arkaden sollen zwei Fahnenmasten aufgestellt werden. Die Beach-Flags als Werbeanlagen auf der Südseite flattern bereits.

Bunte Fahnen an hohen Masten wehen inzwischen vor vielen Geschäften. Immer wieder muss der Bauausschuss über Anträge diskutieren und von Fall zu Fall entscheiden. Dabei hatte die Stadt Tegernsee eine Werbegestaltungssatzung aus dem Jahr 2016, die klar geregelte, dass „für jedes Geschäft oder jeden Betrieb nur zwei Werbeanlagen am Ort der Leistung angebracht werden dürfen.“

Anzeige

Zwei Fahnenmasten wollte sich die Herzogliche Hauptverwaltung bereits im April vergangenen Jahr für ihre Arkaden an der Seestraße nachträglich genehmigen lassen. Es handelte sich um zwei sechs Meter hohe Masten, mit jeweils 1,20 mal 3,50 Meter großen Werbeflächen. Die Fahnen an den Masten sollen für bessere Aufmerksamkeit der Passanten sorgen. Das Problem war, sie standen schon, aber noch ohne behördlichen Segen.

Ab Februar ist mehr Werbung erlaubt

Bürgermeister Johannes Hagn (CSU) warnte damals noch, dass man „schon aufpassen“ müsse, „den Ort nicht mit Werbung vollzuklatschen.“ Im konkreten Fall würde er jedoch die Fahnenmasten genehmigen, wenn die Antragsteller zusichern, dass keine weiteren Fahnen dazu kommen würden.

Doch Rudolf Gritsch (CSU) monierte in der fraglichen Sitzung, dass die geltende Satzung nicht mehr den aktuellen Bedarf an Werbung widerspiegeln würde. Deshalb schlage er vor, die Entscheidung über den Antrag der Herzoglichen Hauptverwaltung zurückzustellen, bis die Werbeanlagensatzung überarbeitet sei.

Neue Werbeanlagensatzung hilft Herzoglicher Hauptverwaltung

Was vor Monaten noch nicht möglich war, geht jetzt, da die Satzung am 18. Februar erweitert wurde. Nun sind zwei weitere Werbeanlagen erlaubt, wenn sie „nicht mit den vorhandenen gleichzeitig einsehbar sind.“ Dies treffe nun auf den Antrag zur Baugenehmigung von zwei Fahnenmasten als zusätzliche Werbeanlagen für die Tegernsee Arkaden und dem Trachtenhaus Karl Jäger zu, so Bauamtsmitarbeiter Stephan Herbst.

„Die Fahnenmasten an der Straßenseite sind dem Gebäude untergeordnet“, ergänzte Hagn. Die Befürchtung am Ratstisch war, dass hoffentlich keine rosaroten Fahnen aufgezogen werden. Dies passiere garantiert nicht, denn es würde sich um ein Trachtengeschäft handeln. Peter-Friedrich Sieben (FWG) war zufrieden, weil es sich um „normale Fahnen“ handeln würde, die mit ihrem Inhalt „gut zum Haus passen.“ Die Farbgestaltung könne man noch im Beschluss festhalten, so Hagn.

Was er allerdings nicht erwähnte, sind die bereits auf der Südseite stehenden zwei Beach-Flags des „Bräu-Lad’ls“, des „offiziellen Bräustüberl Shops“. Wenn jeder einen Mast aufstelle, sagte Hagn noch vor einem Jahr, dann würde man bald kein Haus mehr sehen. Deshalb sei er für eine „enge Auslegung“ der Satzung. Ob dies Bräustüberl-Wirt Peter Hubert als Betreiber des „Bräu-Lad’l“ auch so sieht? Einstimmig wurden jedenfalls die neuen Fahnenmasten genehmigt. Somit hat sich das Warten auf die neue Werbeanlagensatzung für die Antragstellerin gelohnt.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner