Weiterhin Stillstand am alten Feuerwehrhaus

Vor zwei Wochen wurde die Baustelle am alten Feuerwehrhaus in Tegernsee eingestellt. Laut Bauamt alles nur wegen ein paar zusätzlicher Untersuchungen, Verstöße gebe es keine. Nun steht die Baustelle schon über zwei Wochen still – wie geht es weiter?

Beim Abbruch des alten Feuerwehrhauses geht es nicht weiter.

Ende März 2021 wurde überraschend die Baustelle der Feuerwehr in Tegernsee eingestellt. Die Gerüchteküche brodelte. Ein fehlendes Schadstoffgutachten? Laut Bauamtsleiterin Bettina Koch alles nur heiße Luft. Wie wir im letzten Artikel berichteten, habe man im Rahmen einer Untersuchung auf der Nachbarbaustelle am Feuerwehrhaus gleich mitkontrolliert. Ein Verstoß irgendeiner Art lag aber angeblich nicht vor.

Was stimmt denn nun?

Der Sachverhalt scheint aber doch etwas anders zu sein. Auf Nachfrage beim Gewerbeaufsichtsamt bestätigte der Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, Wolfgang Rupp:

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Die Abrissarbeiten des alten Feuerwehrgebäudes in Tegernsee wurden von Seiten des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung von Oberbayern aufgrund eines fehlenden Schadstoffgutachtens eingestellt.

Wiederaufnahme des Betriebs verzögert sich

Die von der Stadt angegebenen Untersuchungen müssen also offenbar doch aufgrund des fehlenden Gutachtens durchgeführt werden. Fakt ist: Eigentlich sollten Ergebnisse inzwischen schon da sein und der Betrieb auf der Baustelle wieder aufgenommen werden.

Doch inzwischen ruhen die Arbeiten auf der Baustelle schon seit mehr als zwei Wochen, und die Ergebnisse der Untersuchungen liegen dem Gewerbeaufsichtsamtes noch immer nicht vor (Stand Mittwoch, 07.04.2021).  Wie geht es weiter, fragen sich nicht nur Anwohner. „Das hängt sicherlich von den Ergebnissen der Untersuchung ab“, erklärte Bettina Koch vom Bauamt Tegernsee lapidar.

Auch seitens des Gewerbeaufsichtsamtes heißt es, je nach Ergebnislage müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle angepasst werden. Möglicherweise stehen hier auch Stadt beziehungsweise Architekten und Planer in der Verantwortung, denn grundsätzlich gilt, laut Landesamt für Umwelt:

Der Bauherr haftet für den beim Abbruch entstehenden Abfall, auch wenn er ein Abbruchunternehmen beauftragt hat. Außerdem müssen Architekten und Planer den Bauherr auf jegliche Schwierigkeiten bei einem Rückbau hinweisen. Hinzu kommt noch die generelle Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitarbeitern auf der Baustelle.

Die zuständige Architektin Claudia Schreiber schweigt zur Thematik und verwies an das Bauamt Tegernsee.

Auch für die Nachbarn ein Problem …

Nun schadet der Stillstand wohl auch noch der Nachbarbaustelle auf dem alten Krankenhausgelände. Wie der Bauleiter der Baustelle rund um “die Bohne” berichtet, seien Bauarbeiten teils zeitlich mit dem Abriss des Feuerwehrhauses abgestimmt. Träger müssten gezogen werden, ein Kran abgebaut werden. Doch nichts davon klappt, weil Arbeiten aufgrund des im Weg stehenden Gebäudes nicht fortgesetzt werden können.

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