Das Landratsamt Miesbach bittet alle Verantwortlichen, den Schnee auf keinen Fall in Gewässer, auch nicht im Uferbereich oder auf gefrorenen Wasserflächen, abzuladen. Der Fachbereich „Wasser, Abfall und Bodenschutz“ am Landratsamt Miesbach erklärt die Hintergründe:
Der abgeräumte Schnee kann durch Tausalze, Öl- und Abriebrückstände sowie Splitt oder Sand verunreinigt sein. Diese Schadstoffe würden direkt und konzentriert in das Gewässer eingebracht. Im Winter führen die Gewässer nur wenig Wasser, wodurch stärkere Verschmutzungen zu befürchten sind, und ein Fischsterben nicht auszuschließen ist.
Weiterhin kann durch Schneemassen der Querschnitt von Fließgewässern erheblich eingeengt werden. Bei Schneeschmelze und Tauwetter, verbunden mit Hochwasserabflüssen – wie es in den nächsten Tagen prognostiziert wird – könnten Überschwemmungen und Ausuferungen die Folge sein. Letztlich wird den Gewässern durch das spätere Abtauen der eingebrachten Schneemassen auch Wärme entzogen.
Das dadurch sich bildende Grundeis kann im Extremfall zu einem Fischsterben führen. Im Interesse einer intakten Umwelt bittet das Landratsamt daher alle Verantwortlichen, Räumschnee nur auf dafür geeigneten Flächen zu lagern.
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