Wenn wir die 100er Marke knacken…

Der Inzidenzwert klettert nicht nur deutschlandweit, sondern auch bei uns im Landkreis Miesbach seit einigen Tagen wieder nach oben. Doch was passiert, wenn wir die 100er Marke überschreiten? Wir haben alle wichtigen Infos und die Folgen zusammengefasst.

Welche Maßnahmen treten erneut in Kraft, wenn die Inzidenz von 100 überschritten wird? / Quelle: o.li. Tobias Schreiner

Die Corona-Zahlen steigen wieder. Im Landkreis Miesbach gibt es aktuell 233 aktive Fälle (Stand 30.03.2021). Die Inzidenz nähert sich derweil wieder der 100er Marke. “Das Infektionsgeschehen ist weiterhin völlig diffus”, heißt es seitens des Landratsamts Miesbach. Das Contact-Tracing-Team bemühe sich nach Kräften, alle Zusammenhänge zwischen den Fällen ausfindig zu machen, sei aber auf die wahrheitsgemäßen Aussagen der Infizierten angewiesen.

Hinzu kommen die Corona-Mutationen. Sie machen rund ein Drittel der Neuinfektionen der vergangenen Woche aus (wir berichteten). Der Landkreis Miesbach könnte damit in den kommenden Tagen die Inzidenz von 100 überschreiten. Dieser Wert muss drei Tage in Folge überschritten werden, sodass dann am fünften Tag nach der erstmaligen Überschreitung die neuen Einschränkungen gelten.

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Diese Regeln gelten konkret

Doch was genau gilt aktuell eigentlich? Und was würde sich mit der Inzidenz über 100 an den Maßnahmen ändern? Wenn die Inzidenz drei Tage in Folge über 100 gemäß RKI liegt, muss das örtlich zuständige Landratsamt zunächst diese Überschreitung am vierten Tag „amtlich bekanntmachen“. Ab dem fünften Tag gelten dann wieder verschärfte Maßnahmen. Zusammengefasst bedeutet das:

Inzidenz unter 100:

  • Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt; maximal sind fünf Personen erlaubt.
  • Einzelhandel: click & meet – Einkaufen in Läden mit einem zuvor vereinbarten Termin ist möglich.
  • Museen, Ausstellungen, Tierparks, etc. dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.
  • Kontaktfeier Individualsport ist zulässig (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich).
  • Schulen: Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit 1,5 Metern Abstand. Wo das nicht möglich ist, findet Distanz- bzw. Wechselunterricht statt.
  • Kitas: Betreuung aller Kinder in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Gleiches gilt für organisierte Spielgruppen und Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung.

Inzidenz drei Tage in Folge über 100:

  • Nächtliche Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr wird wieder eingeführt.
  • Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus eine weitere Person aus einem anderen Haushalt.
  • Einzelhandel: nur noch click & collect – Vorbestellte Ware darf beim Geschäft abgeholt werden.
  • Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen, etc. werden wieder geschlossen.
  • Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (also mit einer weiteren Person) ist erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
  • Schulen: Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen mit 1,5 Metern Abstand. Wo das nicht möglich ist, findet Distanz- bzw. Wechselunterricht statt. Für alle anderen Jahrgangsstufen gilt wieder Distanzunterricht.
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen.
  • Kitas: Bei einer Inzidenz über 100 werden sie geschlossen, Notbetreuung wird weiterhin angeboten.

Tagestouristische Ausflüge wieder verbieten?

Während der zweiten Welle im Januar konnte das Landratsamt Miesbach zusätzlich zu den geltenden Maßnahmen Gebrauch von einer Allgemeinverfügung zur Untersagung touristischer Ausflüge machen. Dies sei laut Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler in der aktuellen Situation keine Option.

„Im Januar war das nur möglich, weil ein entsprechender Passus in der damals geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand“, so die Sprecherin. „Diesen gibt es jetzt nicht mehr, also könnten wir von der Regel auch keinen Gebrauch machen.“

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