„Wenn’s um Geld geht – Sparkasse“

Dieser Slogan könnte Ex-Sparkassenchef Georg Bromme (69) morgen auf die Füße fallen, wenn es um seinen Beratervertrag geht. Für ein üppiges Monatssalär von 8.300 Euro soll der aus dem Amt gedrängte Bromme aber „keine nennenswerten Leistungen“ erbracht haben, so die Staatsanwaltschaft.

Ex-Sparkassenchef Georg Bromme (69) muss sich morgen vor dem Landgericht verantworten

Allein 234 000 Euro soll Bromme ein Beratervertrag eingebracht haben, den ihm sein Nachfolger Martin Mihalovits und Jakob Kreidl als Vorsitzender des Verwaltungsrats laut Staatsanwaltschaft 2011 angedient haben, um Bromme irgendwann doch reibungslos aus dem Amt zu bekommen. 30 Jahre war Bromme nach eigenen Aussagen „Sparkassler“, davon 21 Jahre Chef der Kreissparkasse Miesbach.

Doch im Jahr 2011 ist wohl Vorständen wie Verwaltungsrat sein Treiben zu bunt geworden, da sich Bromme wie ein „unumstrittener Alleinherrscher aufführte“, so der mitangeklagte Mihalovits. Er habe die „Ausgabenpolitik“ Brommes all die Jahre „kritisch“ gesehen und dies auch gegenüber Kreidl so geäußert. Er sei, so Mihalovits, eine der treibenden Kräfte bei der Ablösung Brommes gewesen.

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8.300 Euro pro Monat ohne Gegenleistung?

Seine vorzeitige Absetzung wurde Bromme aber versilbert. Laut Anklage hat er einen Beratervertrag ab 1. April 2012 mit einer Laufzeit von fünf Jahren bekommen. Das Honorar betrug demnach „180 Euro pro Stunde bei monatlich mindestens 22 Stunden sowie einen pauschalen Aufwendungssatz von monatlich 500 Euro“. Daraus ergab sich eine „Zahlungsverpflichtung“ von 5.300 Euro plus 3.000 Euro für den „angemessenen Dienstwagen“ pro Monat, zusammen 8.300 Euro.

Über die fünf Jahre vorgesehene Laufzeit hätte sich eine „vermögensschädigende Verpflichtung“ der Sparkasse von einer halben Million Euro ergeben, so die Anklage. Nachdem aber der Vorstand unter Mihalovits Anfang 2014 notgedrungen die Reißleine zog, da das ausufernde Sponsoring seiner Kreissparkasse längst zum Politikum geworden war, wurde Brommes Beratervertrag am 5. Juni 2014 „außerordentlich gekündigt“. Bis dahin mussten bereits 234.320 Euro an Bromme überwiesen werden.

Dafür, so die Staatsanwaltschaft, habe Bromme „keine nennenswerten Leistungen“ erbracht. Der Sparkasse stand „kein entsprechender Vorteil gegenüber“. Damit sei „ausschließlich Brommes Ausscheiden erkauft“ worden. Dem widersprach Brommes Anwältin Stefanie Mayer zu Prozessbeginn vor drei Wochen. Ihr Mandant habe „zahlreiche Gespräche geführt und Aufgaben erledigt“, die im direkten Zusammenhang mit der Sparkasse standen und mit Vorstand und Verwaltungsrat „abgesprochen waren“. Bromme werde aber so dargestellt, „als wäre er nur aufs Geld fixiert und hätte sich bereichern wollen“.

„Kein Abfindungsvertrag“

Auch Kreidl, Mitunterzeichner des Beratervertrages, verteidigte sich damit, alle hätten gewusst, dass Bromme nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand dem „Haus weiter verbunden bleibt“. Dessen Aufgaben seien klar definiert worden: Um- und Neubauten auch der Sparkasse, Immobilien und Beratung Kreidls als Verwaltungsratsvorsitzenden.

„Eindeutig“ habe es für den Vertrag auch „Gegenleistungen“ gegeben. „Das war kein Abfindungsvertrag“, so Kreidl. Von keiner Stelle habe er den Hinweis bekommen, dass hier etwas rechtswidrig gewesen sei.

Brommes verfehlte Ausgabenpolitik

Dass Brommes Ausscheiden quasi „abgekauft“ worden sei, wollte auch Mihalovits so nicht stehen lassen. Obwohl er Brommes Ausgabenpolitik aus „betriebswirtschaftlicher Sicht für verfehlt“ hielt, „weil die Sparkasse zu wenig Eigenkapital bilden konnte“, so habe er dessen „Netzwerk in Gesellschaft und Politik“ geschätzt. Deshalb sei Mihalovits der Ansicht gewesen, Brommes weitere Beratertätigkeit werde für die „Sparkasse einen großen Wert“ haben.

Tatsächlich habe Bromme als Berater Leistungen erbracht, ob bei der Kreditfinanzierung von Kunden oder eines Skigebiets. Bromme habe ebenso die Finanzierungsmöglichkeiten für die Kreissparkasse organisiert, wie er sich auch um Zuschüsse bei der Regierung von Oberbayern bemüht habe. Diese hätten sich „risikomindernd“ für das Geldinstitut ausgewirkt. „Ich hielt den Beratervertrag für eine salomonische Lösung“, so Mihalovits in seinem Statement. Der Vertrag habe einen Generationswechsel im Vorstand ermöglicht „und bewahrte zugleich Kontinuitäten“.

Die „Kontinuitäten“ von gesponserten Vergnügungsreisen stehen dann ab Mittwoch im Mittelpunkt der Amigo-Affäre. Dann behandelt das Gericht die Bürgermeister- und Verwaltungsratsfahrten nach Interlaken, Wien und ins Stubai. Auch hier soll man sich in Miesbach spendabel gezeigt haben, gemäß des erfolgreichen Markenclaims: „Wenn’s um Geld geht – Sparkasse“.

 

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