Wer kommt für Einkommensverluste auf?

Wie sind Selbstständige, zu denen auch Landwirte gehören, bei Unfällen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren versichert?

Wüssten Sie die Antwort? Auf der letzten Gemeinderatssitzung in Rottach-Egern wusste sie keiner. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern hat der Verwaltung jetzt eine Antwort zugesandt.

Die FFW bei einem Einsatz in Gut Kaltenbrunn: Wissen alle ehrenamtlichen Feuerwehrler wie Sie im Ernstfall versichert sind?
Die FFW bei einem Einsatz in Kaltenbrunn: Wissen alle ehrenamtlichen Feuerwehrler wie Sie im Ernstfall versichert sind?

Eine gesetzliche Lohn-/Entgeltfortzahlung, wie sie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Angestelltenverhältnis üblich ist, ist für selbständig tätige nicht vorgesehen. Darüber waren sich die Gemeinderäte um Sitzungsleiter Herrmann Ulbricht (FWG) schnell im Klaren. Doch darüber hinaus war das Gremium überfragt.

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Die offene Frage beantwortet die Kommunale Unfallversicherung Bayern in München wie folgt:

Erleidet ein hauptberuflich Selbständiger als Feuerwehrmann bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes einen Arbeitsunfall, erhält er für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld.

Die Höhe des Verletztengeldes bemisst sich nach dem Verdienst im letzten Lohnabrechnungszeitraum. Für Selbständige, die jährlich zur Einkommensteuer veranlagt werden und für landwirtschaftliche Betriebsunternehmer erfolgt die Berechnung des Verletztengeldes nach dem im Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit erzielten Arbeitseinkommen nach dem Einkommensteuergesetz.

Das Verletztengeld beträgt bei selbständig tätigen 80 Prozent des im Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit erzielten Arbeitseinkommens, das pro Kalenderjahr höchstens bis zu 1/360 des Höchst-Jahresarbeitsverdienstes (derzeit 81.000 Euro) zu berücksichtigen ist. (Anmerkung der Redaktion: Maximal sind das 180 Euro pro Tag.)

Zusätzlich erhalten Mitglieder der Feuerwehr Mehrleistungen in Höhe von 20,67 Euro pro Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Bei Sachschäden haftet die Gemeinde- und die Feuerwehrvericherung

Die Frage ursprünglich gestellt hatte Martin Goldhofer (FWG). Und dieser vermutete bereits da, dass der Einkommensbescheid für die Bemessung des Verdienstausfalls relevant sei.

Bezüglich Sachschäden greife laut Ullbricht die Gemeindeversicherung und darüber hinaus der Versicherungsschutz des Feuerwehrverbandes. Solange Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden.

“Das haben mir die beiden Feuerwehrkommandanten mitgeteilt”, sagte Ulbricht, der den auf Kur befindlichen Ersten Bürgermeister Franz Hafner bei der letzten Sitzung im Dezember 2011 vertrat.

Anmerkung: Morgen ist die nächste Gemeinderatssitzung in Rottach-Egern. Und damit auch die erste nach der sechswöchigen Winterpause

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