Wer zahlt die Rettung am Berg?

Unsere Berge sind zum Touristenmagnet geworden. Auch am Tegernsee sind täglich zahlreiche Wanderer, Biker und Tourengeher unterwegs. Was aber, wenn was passiert? Die Kosten der Bergwacht sind teils immens. Wer dann zahlt und wie man sich schon vorher schützen kann.

Wer zahlt die Rettung am Berg? / Quelle: Bergwacht Rottach-Egern

Die Berge haben ihre Faszination. Immer mehr Menschen aus dem Münchner Raum entdecken deshalb die Leidenschaft fürs Bergsteigen, Mountainbiken oder Skitouren gehen am Tegernsee und im gesamten Landkreis Miesbach. Das hat nicht immer Vorteile. Zum 150. Jubiläum warnte erst kürzlich der Alpenverein vor den Auswirkungen dieses Massentourismus.

Nicht nur Schneekanonen und Skilifte seien eine Gefahr für die Bergnatur, auch der Transitverkehr durch die Alpen und die Hotelburgen nehmen zu, warnt der DAV. Sein Vizepräsident Rudi Erlacher fordert klare Grenzen für den Ausbau von Energietechnologien und Verkehr in den Alpen. Wichtig seien die Entwicklung von nachhaltigem Tourismus und besserem Gewässerschutz. Besonders im Hinblick auf die Ressource Wasser ginge der Zustand der Alpen ganz Europa etwas an.

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Bergwacht hat 12.000 Einsätze jährlich in Bayern

Aber nicht nur die Berge selbst leiden unter den vielen Touristen. Auch für die Bergretter bedeutet die wachsende Anzahl an Menschen in den Bergen eine große Herausforderung. Das zu betreuende Gebiet hier bei uns ist weitläufig und bergig. Es umfasst alle fünf Talgemeinden sowie die Gemeinde Schaftlach-Waakirchen. Zirka 20 mal 20 Kilometer.

Rund 12.000 Einsätze leistet die Bergwacht in ganz Bayern jährlich. Ein aktueller Fall sorgt gerade deutschlandweit für Aufsehen. Ein Anwalt aus Augsburg und ein Bekannter gerieten Anfang Februar bei einer Schneeschuhwanderung in Österreich in Not. Die Bergwacht musste anrücken und die Männer retten.

2.261 Euro wurden den Augsburgern danach in Rechnung gestellt. Völlig übertrieben fand er Anwalt und weigerte sich zunächst die Summe zu begleichen. Nachdem das Medienecho groß war und auch die Bergwacht die Vorwürfe des Anwaltes zurückwies, lenkte der Augsburger schließlich doch noch ein.

Urlaub in Rottach endet teuer

Dass Einsätze am Berg nicht immer günstig ausfallen, bekam im Dezember auch eine Urlauberfamilie in Rottach zu spüren. Sie befuhren mit ihrem Leihwagen bei eisglatter Fahrbahn eine Straße, die nicht für die Öffentlichkeit freigegeben war. Das Auto kam von der Straße ab und drohte in den angrenzenden Bach zu rutschen. Die Feuerwehr musste die Familie retten.

Die Abrechnung eines Einsatzes in Deutschland ist nicht ganz einfach: Alle drei Monate werden Einsatzberichte der Feuerwehr an die lokale Gemeinde übergeben. Dort wird aus vorliegenden Zahlen des Einsatzes, also wie viele Fahrzeuge, Einsatzkräfte und Zeit investiert werden mussten, die Kosten für den Einsatz berechnet.

Dann wird nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) geprüft, ob in dem spezifischen Einzelfall eine Rechnung gestellt werden kann. Denn Einsätze zur Brandbekämpfung und Personenrettung sind kostenlos. Technische Hilfeleistungen hingegen nicht, wie Artikel 28 Absatz 2 des BayFwG erklärt.

In Bayern gibt es für Einsätze eine Pauschale. Im Fall des Anwalts aus Augsburg, der in Österreich in Bergnot geriet, werden die Kosten individuell je nach Aufwand des Einsatzes berechnet, so heißt es in der Augsburger Allgemeinen. Die Obergrenze liegt hier bei 2.500 Euro am Tag. Für regelmäßige Bergtouren lohnt es sich deshalb eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Mitglieder des Deutschen Alpenvereins zum Beispiel sind automatisch für solche Fälle versichert.

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