Betagte Grundstückseigentümer vorgeschoben?

Das Grundstück an der Rosenstraße liegt in einer der besseren Lagen Rottachs. Es gehört zwei älteren Geschwistern. Obwohl sie selbst dort keine Bauabsichten haben, tragen die Bauvoranfragen ihre Namen. Doch die eigentlichen Drahtzieher sind zwei Juristen, die wohl für einen Dritten eine maximale Bebauung herausholen wollen.

Dieses Grundstück in der Rosenstraße von Rottach-Egern wird zum Spekulationsobjekt.

Der Fall wäre nicht außergewöhnlich, wenn die Antragsteller wüssten, was hinter ihrem Rücken geschieht. Wie immer wird eine Gewinnmaximierung mit dichter Bebauung versucht. Schon zum zweiten Mal lagen dem Rottacher Ortsplanungsausschuss drei Anträge auf Vorbescheide für die Rosenstraße auf dem Tisch. Ausgelotet werden sollte, ob dort drei Einfamilienhäuser oder stattdessen zwei Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage möglich sind. Ein Millionenprojekt.

Als Antragsteller werden die Grundstückseigentümer, die Geschwister Maria S. (74) und Josef S. (84) ausgewiesen. Doch mit ihnen habe man „keinen persönlichen Kontakt gehabt“, erklärt Bürgermeister Christian Köck auf Nachfrage. In ihrem Namen seien die Anträge auf Vorbescheide „von zwei Juristen unterzeichnet worden“. Einer davon ist nach Informationen der Tegernseer Stimme ein namhafter Anwalt in Tegernsee.

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Bauvoranfrage “obsolet”

Ob die Geschwister über die konkreten Planungen der Anwälte in Kenntnis gesetzt wurden, darf bezweifelt werden. Denn er wolle in der Rosenstraße nicht bauen und habe auch keinen Antrag auf Vorbescheid gestellt, sagt Josef S., der inzwischen im Seniorenheim Schwaighof lebt. Was auf seinem Grundstück geschehe, wisse er nicht so genau. Ob hinter seinem Rücken etwas verabredet wurde, von dem er womöglich keine Kenntnisse habe, fragte die Tegernseer Stimme den 84-Jährigen:

Das kann ich so aus dem Stegreif jetzt nicht sagen.

Dass an dessen Stelle Juristen auf den Plan treten, ist für einen Immobilienexperten aus dem Tegernseer Tal ein typischer Fall: „Der wahre Bauherr will nicht in Erscheinung treten“. Er hätte im Ortsplanungsausschuss auch nichts Erfreuliches erfahren, wie es dem Tegernseer Anwalt bereits in der Februar-Sitzung widerfuhr, als das Vorhaben abgeschmettert wurde. Einzig zwei Einfamilienhäuser seien dort möglich, keinesfalls drei, folgerte das Landratsamt, nach dem es laut Aussage von Köck vor Ort war.

Dennoch landeten die Bauvoranfragen wieder unverändert im Ortsplanungsausschuss. Daher hielt es Köck für wenig sinnvoll, sich mit den eingereichten Plänen erneut zu befassen. Gemessen an der Fläche, die zur Verfügung stehe und dem Einfügungsgebot, müssten für die vom Landratsamt genehmigten zwei Häuser daher neue Pläne eingereicht werden. Maßgeblich sei die Umgebungsbebauung und der Abstand zu den Nachbarn. Nur daraus könne ein Baurecht abgeleitet werden. „Damit sind die bisher eingereichten Planungen obsolet“. Und der Ausschuss brauche dies auch nicht in „einem vorauseilenden Gehorsam“ genehmigen, wenn es ohnehin nicht so komme.

Außen- oder Innenbereich?

Für das Landratsamt sei dies eine klassische Baulücke in „einer lockeren Bebauung“, so Bauamtsleiterin Christine Obermüller. Im Gegensatz dazu sei das Vorhaben allerdings „keine lockere Bebauung“. Die Häuser hätten eine Größe von 10 auf 14 Metern, mit einer Wandhöhe von bis zu 6 Metern. Damit würden sie zwar Bestandsbauten entsprechen, aber mehr überbaute Fläche beanspruchen, weil das Grundstück nicht so groß sei. Es sei bebaubar, „aber nicht in dieser Dichte“, so Obermüller abschließend.

Im Gegensatz zum Landratsamt befinden sich für Josef Lang (CSU) die geplanten Gebäude „ganz klar wegen der Baulinie im Außenbereich“. Wenn man es anders beurteile, „haben wir in Zukunft noch sehr viele Baulücken“. Damit würde man „Tür und Tor“ aufmachen. Solche Fälle hätte man in Rottach noch „Dutzende“, ergänzte Florian Baier (CSU). „Wenn wir da jetzt nachgeben, geht es weiter“. Dass das Landratsamt dies als Baulücke einstufe und nicht als Bebauung im Außenbereich, liege nach Ansicht Langs daran, dass man in Miesbach Verfahren vor dem Verwaltungsgericht scheue, „darum wird eben schnell zugestellt“.

Da mit den beantragten drei Gebäuden eine „starke Verdichtung am Pflegerfeld“ stattfinden würde, lehnte der Ortplanungsausschuss die drei Varianten auf Vorbescheide einstimmig ab. Josef S. hat nach eigenen Angaben von den verschiedenen Planungen auf seinem Grundstück keine Kenntnis. Seine Schwester in Gilching war nicht erreichbar.

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