Weyarn setzt auf Erbpacht

Das Klosteranger ist eines der wichtigsten Projekte der Gemeinde Weyarn in den kommenden Jahren. Daher wollten die Vertreter der WIGW noch eine zweites Gutachten zum Wert des Klosterangers erstellen lassen. Zudem musste verhandelt werden, wie das Einheimischen-Projekt verwirklicht werden soll.

Wie viele Häuser für Einheimische umgesetzt werden, hängt vom Bedarf ab.
Wie viele Häuser für Einheimische umgesetzt werden, hängt vom Bedarf ab.

Mit dem Bauprojekt Klosteranger wird das Ortsbild von Weyarn sich grundlegend verändern. Dafür sollen unter anderem Mehrgenerationenhäuser und Häuser für Einheimische bereitgestellt werden. Doch eben weil es ein so weitreichendes Projekt ist, wollte die Fraktion der WIGW (Wir in der Gemeinde Weyarn) es genau wissen.

Kein zweiter Gutachter

Sie beantragte in der jüngsten Sitzung ein zweites Wertgutachten zum Klosteranger. In einem solchen Gutachten wird vor den vertraglichen Verhandlungen mit dem Investor der Wert des Grundstücks festgelegt. „Das können wir nicht einfach aus der Luft bestimmen“, erklärt Bürgermeister Leonhard Wöhr (CSU).

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Derzeit ist bereits ein Gutachten in Planung. Die WIGW wollte jedoch noch einen zweiten gutachter beauftragen. Doch die Mehrheit des Gemeinderates lehnte das ab. Der öffentlich bestellte Gutachter sei der Gemeinde vom Landkreis empfohlen worden. Man habe keinen Grund an der Bewertung des Gutachters zu zweifeln, fanden die Räte.

Sebastian Mayer von der WIGW zeigte sich im Nachgang enttäuscht über den Ausgang. Schließlich gehe es bei dem Projekt um sehr große Summen. Dennoch war es ihm wichtig den Antrag eingebracht zu haben. „Dass er nun abgelehnt wurde, damit muss man leben. Das ist Demokratie.“

Klosterwiese kann zurückgekauft werden

Gleichzeitig berieten die Räte auch über eine Regelung zum geplanten Einheimischenprogramm. Hier müssten die rechtlichen Regelungen festgesetzt werden. „Der Gemeinderat wünscht sich ein Erbpacht-Modell“, erklärt Bürgermeister Wöhr. Dies bedeute, dass die Einheimischen zwar das Haus kaufen, das Grundstück jedoch zu einem niedrigen Preis von der Gemeinde pachten.

Hier müssten nun die Weichen im Vertragsrecht gestellt werden, erklärt Wöhr. Denn natürlich muss das Grundstück in diesem Fall auch der Gemeinde gehören. Zunächst soll aber die komplette nördliche Klosterwiese an den Investor veräußert werden. Die Gemeinde behält sich allerdings das Recht vor, innerhalb einer gewissen Zeit Grundstücke zurückzukaufen. Je nachdem wie viele Bewerber sich melden.

Der Investor ist für dieses Modell offen. Bis es soweit ist, muss sich die Gemeinde aber auch über die Vergabekriterien Gedanken machen. Wie berichtet, hat man hier mit rechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission zu kämpfen.

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