Weyarn steht zu Einheimischenprogramm

Am Klosteranger will Weyarn mit einem Einheimischenprogramm Wohnraum für junge Familien aus der Gemeinde schaffen. Ob das jedoch mit EU-Recht vereinbar ist, scheint weiter fraglich. Daher muss die Gemeinde nun umplanen.

Am Klosteranger planr Weyarn ein Einheimischenprogramm. Die EU ist skeptisch.
Am Klosteranger planr Weyarn ein Einheimischenprogramm. Die EU ist skeptisch.

Das Einheimischenprogramm war eines der wichtigsten Argumente der Gemeinde Weyarn für die geplante Bebauung der Klosterwiese. Doch der Europäischen Kommission sind solche Programme ein Dorn im Auge.

Man stört sich vor allem an der von vielen Kommunen gewählten Auflage, wonach Familien bevorzugt werden, wenn sie länger als fünf, zehn, zwanzig Jahre im Ort leben, oder dort sogar aufgewachsen sind. Auch Weyarn hat eine entsprechende Regelung in ihren Einheimischenmodell verankert. So hat man dort die Grenze sogar auf mindestens zwölf Jahre angesetzt. Dazu ein Sprecher der EU-Kommission auf Nachfrage der Holzkirchner Stimme:

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Die Europäische Kommission sieht jegliche Verknüpfung zur Dauer des Wohnsitzes als problematisch an.

In Brüssel sieht man insbesondere die Niederlassungsfreiheit durch solche Programme gefährdet und fürchtet eine Diskriminierung von Ausländern. Die Rechtslage ist unsicher. Weyarn hat das Programm daher erstmal auf Eis gelegt und einen Anwalt eingeschaltet. Eine Sondersitzung des Gemeinderates zur Bebauung am Klosteranger musste jüngst verschoben werden.

Weyarn will nachbessern

Jetzt gibt indes neue Hoffnung für das Weyarner Einheimischenprogramm. Von Seiten des Bayerischen Städte- und Gemeindetages kommen positive Signale. Dort berät man Kommunen wie Weyarn wie sie mit dem Thema Einheimischenprogramm umgehen sollen.

„Nach Gesprächen mit der Obersten Baubehörde geht der Bayerische Städtetag davon aus, dass der erarbeitete Entwurf mit Europarecht vereinbar und geeignet ist“, heißt es in einer Mitteilung des Städtetags an alle bayerischen Kommunen. Auch die Einschränkung, dass Bewerber begünstigt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre im jeweiligen Ort gelebt haben, hält man für in Ordnung.

In Weyarn will man die Kriterien für das Einheimischenprogramm nun nochmals überarbeiten. Dazu Bürgermeister Leonhard Wöhr auf Nachfrage:

Die Ortsansässigkeit von zwölf Jahren in Weyarn war bislang ein KO-Kriterium. Das werden wir in dieser Form so aber nicht halten können.

Man werde hier deutliche Zugeständnisse machen müssen, so Wöhr weiter. So will die Gemeinde das Einheimischenprogramm am Klosteranger doch noch retten und rechtliche Bedenken der EU-Kommission ausräumen. „Nach dem Schreiben des Städte- und Gemeindetages ist eine gewisse Entspannung in dieser Streitfrage erkennbar”, so Wöhr weiter. Er ist zuversichtlich das Einheimischenprogramm am Klosteranger umsetzen zu können. Eine endgültige Rechtssicherheit hat Weyarn derzeit allerdings nicht.

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