Wie viel Verbote braucht das Tal?

Die Sperrstunde auf den Waldfesten im Tegernseer Tal hat zu einer hitzigen Debatte geführt. Vom finanziellen Schaden für die veranstaltenden Vereine war die Rede. Neue Diskussionen gibt es auch um das Alkoholverbot in der Schwaighofanlage. Dabei sind die Ziele der Wiesseer Polizei und der Talgemeinden in beiden Fällen identisch: Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen soll stärker eingedämmt werden.

Ein nachvollziehbares Motiv und eines gegen das nur schwer argumentiert werden kann. Und trotzdem stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Wie viel Verbote braucht das Tal?

Bestehende Gesetze sind längst da

Denn es ist nicht so, dass durch die Verbote erst eine Grundlage dafür geschaffen wird, um Jugendlichen den Alkoholkonsum zu verbieten oder ihnen den längeren Aufenthalt auf Waldfesten zu untersagen.

Für beide Angelegenheiten – Waldfeste und die Schwaighofanlage – gäbe es bereits klare Richtlinien, nachzulesen im Jugendschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass Jugendliche nicht ohne weiteres an Alkohol und Zigaretten gelangen sollen und auch um vier Uhr in der Früh nichts an der Waldfestbar verloren haben.

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Um zwei Uhr ist auf den meisten Waldfesten inzwischen Zwangsschluss

Auf die Einhaltung der vorhandenen Gesetze zu pochen, müsste also der eigentliche Weg sein. Das würde aber auch bedeuten, dass die Polizei vor Ort Kontrollen durchführen muss. Dass darauf geachtet wird, was Jugendliche trinken und zu welcher Uhrzeit sie es tun.

Ein Punkt wird dabei gerne vergessen: Wer über 18 ist, ist erwachsen. Vor dem Gesetz macht es keinen Unterschied, ob ein 18- oder ein 50-jähriger zu tief ins Glas geschaut hat. Das muss man einfach akzeptieren oder an anderen Stellen ansetzen und jungen Erwachsenen Alternativen aufzeigen. Ein Problem, dass einen gesellschaftlichen Ursprung hat, braucht auch andere Lösungsansätze.

Allen alles verbieten ist nicht die Lösung

Im Tal wählt man allerdings den vermeintlich einfacheren Weg: Man verbietet es einfach allen. Kein Bier am See, auch wenn sich nur zwei alte Schulfreunde auf ein Bier treffen oder ein verliebtes Pärchen mit einem Glas Sekt anstoßen will.

Kein Waldfest nach zwei Uhr. Für niemanden. Egal ob 16 oder 60. Damit schiebt man die Verantwortung an die Vereine ab, anstatt sie bei der Polizei zu belassen. Bestehende Gesetze werden nicht kontrolliert, sondern durch generelle und neue Verbote abgelöst.

Dabei ist es einfach weniger Aufwand, wenn man sagen kann “kein Bier, für niemand”, als sich zu Fuß auf den Weg zu machen und Kontrollen vor Ort durchzuführen, mit dem klaren Ziel “kein Alkohol für Jugendliche” oder “keine Jugendlichen nach 24 Uhr”. Wie gesagt, die Gesetze dafür sind längst da. Der Knackpunkt ist deren Einhaltung.

Keiner ist dafür Alkohol schönzureden oder zu verharmlosen. Erst recht nicht bei Jugendlichen. Keiner will Pöbeleien und Schlägereien betrunkener Waldfestbesucher. Aber trotzdem muss man aufpassen, wie viel Verbote und neue Gebot man auf Dauer möchte im Tal. Und wie viel Freiheit man damit jedem Einzelnen nimmt.

Ausgangssperren helfen

Noch weniger Alkohol getrunken und wahrscheinlich auch weniger Straftaten würden sicherlich begangen, wenn im Tal ab 20 Uhr eine generelle Ausgangssperre herrschen würde. Aber will man das?

Probleme sind da um gelöst zu werden und nicht um sie zu verdrängen und beiseite zu schieben. Genau das, verdrängen und wegschieben, tut man aber, wenn man nur die sichtbaren Auswirkungen verbietet.

Aus den Augen aus dem Sinn. Kein Bier in der Schwaighofanlage bedeutet nicht automatisch, dass Jugendliche weniger trinken. Sie tun es nur wo anders. Keine Waldfest nach zwei Uhr heißt nicht zwangsläufig, dass es weniger Streit, Lärm, Ärger und Betrunkene gibt. Es passiert lediglich zu einer anderen Uhrzeit. 

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