Wie viele Häuser dürfen’s denn sein?

Nach dem Motto „probieren kann man’s ja“ hat Bauwerber Ernst Tengelmann zwei Varianten der Bebauung für ein Grundstück in der Rottacher Rosenstraße eingereicht. Doch der Ortsplanungsausschuss ließ nur eine Lösung durchgehen.

Wo derzeit in der Rottacher Rosenstraße noch eine fensterlos Ruine steht, will Ernst Tengelmann Einfamilienhäuser bauen – doch wie viele?

Der Altbestand auf dem Grundstück in Rottach-Egern ist nur zum Teil abgebrochen. In der Rosenstraße 3 steht noch eine fensterlose Ruine. „Jetzt herrscht Stillstand“, wie Bauamtsleiterin Christine Obermüller dem Rottacher Gremium erklärte.

„Ursprünglich sollte das Grundstück weiterveräußert werden“, ergänzte Bürgermeister Christian Köck (CSU). Dafür habe es auch schon mal einen genehmigten Bauantrag gegeben. Entstehen sollten einst zwei Einfamilienhäuser mit einer Wandhöhe bis zu sechs Metern und einer Tiefgarage.

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Zwei Anträge für das selbe Grundstück

Doch nun gibt es neue Überlegungen, diesmal von der Tengelmann Immobiliengesellschaft GmbH und der Tengelmann Immobilienmanagement GmbH. Zumindest in letzterer ist Ernst Tengelmann Geschäftsführer, der die Diskussion im Ratssaal aufmerksam verfolgte.

Denn er hatte für ein und dasselbe Grundstück zwei Anträge für Vorbescheide eingereicht: zum einen zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgaragen, zum anderen die für ihn lukrativere Variante mit vier Einfamilienhäusern und Tiefgarage. In Variante eins sind „die beiden Häuser unterschiedlich groß“, so Obermüller. Eines davon würde 6,30 Meter erreichen, wie ein ähnliches Gebäude in der Nachbarschaft. Köck warb für den Vorbescheid mit weniger Versiegelung.

Im Vergleich zur bisher genehmigten Planung können wir mit der offenen Bebauung noch mehr Grundstücksfläche erhalten.

Zudem würden sich die beiden Häuser auch besser einfügen. Laut Obermüller seien zudem genügend oberirdische Stellplätze für das Postauto oder Handwerkerfahrzeuge vorhanden, damit diese ins Grundstück fahren könnten. Diesem Vorhaben Tengelmanns folgte der Ortsplanungsausschuss einstimmig.

Zwei oder vier Häuser?

Doch kritischer sah man seine 2. Variante mit vier Einfamilienhäusern und einer Tiefgarage. „Das ist schon eine dichtere Bebauung“, urteilte Obermüller. Zwar würden die Häuser mit einer Wandhöhe von nur fünf Metern kleiner wirken, dafür aber würden 145 Quadratmeter Fläche mehr überbaut werden.

Dennoch sei das Vorhaben laut Obermüller genehmigungsfähig. „Wenn wir uns aber zwischen beiden Varianten entscheiden können, würde ich Variante eins mit den beiden Einfamilienhäusern präferieren“, so Köck. Denn deren lockere Bebauung füge sich besser in das Gebiet.

Rottacher bevorzugen weniger Bebauung

Für das zweite Vorhaben Tengelmanns sehe Köck zwar keinen Ablehnungsgrund, denn es würde sich wegen der Bauart und den Abstandsflächen einfügen. „Doch wenn ich dem Bauwerber, der auch im Raum sitzt, gut zureden könnte, dann würde ich die 1. Variante bevorzugen“, gab Köck Tengelmann mit auf den Weg.

Es gehe wohl allen so, pflichtete Köcks Vize Josef Lang (CSU) bei. Denn in der 2. Variante störe ihn die Front des Gebäudes mit 31 Metern. Lang: „Damit schaffen wir dann wieder Bezugsfälle“. Auch Florian Baier (CSU) war der Meinung, dass die kleinere Lösung die bessere wäre. Ihm schloss sich eine knappe Mehrheit an. Damit wäre die dichtere Bebauung mit vier Häusern zunächst vom Tisch. Ob dies der Baulöwe Tengelmann auch so sieht, muss abgewartet werden.

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