Wie wähle ich richtig?

Am 15. September wird der Bayerische Landtag neu gewählt. Doch wie wird eigentlich abgestimmt, worauf sollte man achten, und wer darf eigentlich wählen? Wir fassen die wichtigsten Informationen rund um die anstehende Wahl noch mal zusammen.

Schließlich sind auch im Tegernseer Tal seit dem letzten Urnengang vor fünf Jahren zahlreiche Erstwähler dazugekommen.

Am 15. September wird der neue Bayerische Landtag gewählt. Auch im Tegernseer Tal dürfen dann rund 1.000 junge Frauen und Männer erstmals ihre Stimme abgeben.Quelle: Wikipedia
Am 15. September wird der neue Bayerische Landtag gewählt. Auch im Tegernseer Tal dürfen dann rund 1.000 junge Frauen und Männer erstmals ihre Stimme abgeben / Quelle: Wikipedia

Rund 9,5 Millionen Menschen in Bayern hatten in den vergangenen Tagen Post von ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung im Briefkasten. In den meisten Fällen handelte es sich dabei nicht um eine Mahnung oder ein Knöllchen, sondern um die Wahlbenachrichtigung zur anstehenden Landtagswahl.

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Am 15. September ist es so weit, dann wird der neue Bayerische Landtag gewählt. Doch auch in diesem Jahr werden viele Menschen nicht zur Wahl gehen. Viele der Nichtwähler haben sich aus Protest und Politikverdrossenheit von der Wahlurne abgewendet und nehmen ihre bürgerlichen Rechte daher nicht mehr wahr. So erklärt ein 40-jähriger Tegernseer auf unsere Nachfrage:

Ich bin einfach sehr enttäuscht. Es macht gar keinen Unterschied, wen man wählt. Es ändert sich ja eh nichts.

Andere wiederum gehen nicht zur Wahl, weil sie Politik schlicht nicht interessiert. Oftmals spielt aber auch noch ein anderer Grund eine Rolle, wenn die Menschen nicht den Weg an die Wahlurne finden.

Unsicherheit – kein Grund, nicht zur Wahl zu gehen

Denn viele wissen gar nicht genau, wie das Abstimmungsverfahren funktioniert, welche Stimmen sie haben und wie man seine Kreuze macht, damit der Wahlschein auch gültig ist. Im Freistaat Bayern dürfen am 15. September insgesamt 648.000 sogenannte Erstwähler, also junge Männer und Frauen, die seit der letzten Landtagswahl im Jahr 2008 volljährig geworden sind, erstmals ihre Stimme bei einer Landtagswahl abgeben.

Auch im Tegernseer Tal sind es laut Angaben der Gemeinden über 1.000 Erstwähler. Auch unser Redakteur Robin Schenkewitz darf in diesem Jahr erstmals seine Stimme abgeben. “Ich finde es wichtig, zu den Wahlen zu gehen, denn die Entscheidungen der Politik betreffen uns alle. Wer nicht wählt, darf sich hinterher auch nicht beschweren”, so Schenkewitz.

Auch TS-Redakteur Robin Schenkewitz hat heuer erstmals seine Wahlbenachrichtigung erhalten und wird seine Stimme abgeben
Auch TS-Redakteur Robin Schenkewitz hat heuer erstmals seine Wahlbenachrichtigung erhalten und wird seine Stimme abgeben

Um optimal auf seinen ersten Urnengang vorbereitet zu sein, hat er sich im Vorfeld über die Besonderheiten des bayerischen Landtagswahlrechts informiert und schildert nun, wer eigentlich wo und wie seine Stimme abgeben kann.

Stimmberechtigt bei den Wahlen zum Landtag sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bayern haben. Bayernweit sind das, wie bereits erwähnt, 9,5 Millionen Menschen. Im Tegernseer Tal sind knapp 17.400 Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Der Landtag wird dabei in einer besonderen „bayerischen Variante“ gewählt, die allerdings wie bei der Bundestagswahl sowohl Verhältniswahlrecht als auch Mehrheitswahlrecht vereint. Anders als in anderen Bundesländern gibt es aber keine gemeinsame Landesliste, sondern insgesamt sieben Listen für die sieben Wahlbezirke.

Erststimme

Der Wähler hat dabei zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Wahlberechtigte einen Kandidaten der in seinem Stimmkreis antretenden Parteien. Über den Wahlsieg im Stimmkreis entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Der Bewerber, der die meisten Stimmen erhalten hat, ist dann für den Landtag gewählt.

Die Stimmen der unterlegenen Kandidaten fallen jedoch nicht unter den Tisch, sondern werden ebenfalls zugunsten der jeweiligen Partei des Kandidaten berücksichtigt. Sollte die Partei eines erfolgreichen Bewerbers an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, so fällt das Mandat an den Stimmkreisbewerber mit der zweithöchsten Stimmenzahl.

Zweitstimme

Die Zweitstimme bezieht sich auf die Wahlkreisliste. Dabei bildet jeder einzelne der sieben bayerischen Regierungsbezirke einen Wahlkreis, in welchem die antretenden Parteien eine eigene Liste aufstellen. Anders als bei bei der Bundestagswahl treten hier nicht lediglich Parteien mit starren Listen an. Stattdessen handelt es sich um „offene Listen“, auf welchen der Wähler seine Stimme für einen einzelnen Listenbewerber der Partei abgeben kann. Die Reihenfolge der Listenmandate wird somit direkt vom Wähler beeinflusst und nicht von der Partei selber. Die Listenwahl wird dadurch personalisiert.

Eine weitere Besonderheit des Wahlsystems zeigt sich bei der Verrechnung der gültigen Stimmen in Mandate. So werden die für die Stimmkreisbewerber der Parteien und für deren Wahlkreislisten abgegebenen Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Die Zahl der aus der Wahlkreisliste einer Partei zu vergebenden Sitze wird um die Zahl der direkt errungenen Sitze ihrer Bewerber vermindert. Der sich nunmehr ergebende Rest wird in der gewählten Reihenfolge an die Bewerber der Liste vergeben.

So kann es theoretisch passieren, dass ein Bewerber, der vor der Wahl auf Platz 1 der Liste gesetzt war, gar nicht in den Landtag kommt, wenn ihm die nötigen Erst- und Zweistimmen fehlen.
Auf Grundlage der Gesamtstimmenzahlen der Parteien wird dann errechnet, wie viele Sitze im Bayerischen Landtag der Partei zustehen. Insgesamt sind 180 Mandate zu vergeben.

Volksentscheide, Fünf-Prozent-Hürde und Ausgleichsmandate

Zudem stehen in diesem Jahr noch fünf Volksentscheide in Bayern an. Bei jedem dieser Entscheide kann man sich entweder dafür oder dagegen aussprechen. Auf dem Stimmzettel zu den Volksentscheiden sind die Gesetzestexte mit Erläuterungen abgedruckt. Die Bekanntmachung der Staatsregierung zu den Volksentscheiden enthält zusätzlich die Begründungen zu den einzelnen Gesetzen, die Auffassung der Staatsregierung und das Abstimmungsergebnis im Landtag. Außerdem sind diese Informationen auch hier nachzulesen.

Seit 1974 gibt es zudem bei den Wahlen zum Bayerischen Landtag und zum deutschen Bundestag eine Fünf-Prozent-Hürde. Das führt dazu, dass alle Stimmen, die einer Partei gegeben wurden, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, wegfallen.

Wenn einer Partei über die Erststimme mehr Direktmandate zufallen, als ihr nach dem Stimmenverhältnis zustehen würden, entstehen sogenannte Überhangmandate. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für diese Mandate aber heuer erstmals ein Ausgleich geschaffen werden. Über Ausgleichsmandate wird bei jedem Überhangmandat, das auf eine Partei entfällt, demnach auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis angepasst.

Wo kann ich meine Stimme abgeben?

Im Vorfeld einer Landtagswahl bekommen alle Wahlberechtigten per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darin werden der Ort des Wahllokals und der Zeitpunkt der Wahl genannt. Diese Karte sollte man am Wahltag ebenso wie einen gültigen Ausweis ins Wahllokal mitnehmen. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben.

Die dafür nötigen Unterlagen müssen jedoch rechtzeitig in den Rathäusern beantragt werden. Liegen die Unterlagen dann zu Hause im Briefkasten, kann es losgehen. Dabei bekommt man einen kleinen und einen großen Stimmzettel. Mit dem kleinen Stimmzettel wird der Stimmkreisabgeordnete gewählt, mit dem großen der Wahlkreisabgeordnete auf der Liste der Parteien.

Auf jedem Stimmzettel wird dann ein Kreuz gemacht. Dann werden der große und der kleine Stimmzettel in den beiliegenden weißen Umschlag gesteckt. Mit dem unterschriebenen Wahlschein kommt der weiße Umschlag dann in das rote Kuvert. Dieses wird dann wiederum zum Wahlamt ins Rathaus der jeweiligen Gemeinde geschickt. Damit die Stimmen gezählt werden, müssen die Unterlagen aber bis spätestens 14. September im Rathaus eingegangen sein.

Robin hat sich bis jetzt noch nicht endgültig entschieden, wem er am 15. September seine Stimme geben soll. Aber vielleicht trifft er ja auf den einen oder anderen Leser an der Wahlurne.

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