Parkplätze sind auf Gut Kaltenbrunn Mangelware. Spürbar vor allem an Wochenenden mit viel Sonnenschein. Eine Lösung des Problems schien zunächst mit der vom Gemeinderat genehmigten Wiese oberhalb des Guts für rund 124 Parkplätze gefunden. Doch das Landratsamt lehnte die Pläne ab.
Ein Dilemma für Gastronom Michael Käfer, der für seine Gäste ausreichend Parkplätze nachweisen muss. 155 Stellplätze hat er bereits, 275 braucht er mindestens nach Fertigstellung aller Umbaumaßnahmen. Nach Aussage von Käfer sei das auf dem Areal des Gutes nicht möglich. Wohin also mit den Stellplätzen, beziehungsweise, wie bekommt man das Verkehrschaos kurzfristig in den Griff?
Um nicht das umliegende Landschaftsbild zu zerstören, wäre eine Tiefgarage naheliegend. Aber – würde das überhaupt gehen, oder wäre auch das nicht erlaubt? Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wäre eine solche Lösung sehr problematisch, teilt Pressesprecherin Dorothee Ott auf Anfrage mit und fügt hinzu:
Sowohl der Innenhof als auch der jetzige Parkplatz liegen in einem Bodendenkmal, das durch den Bau einer Tiefgarage zerstört werden würde.
Außerdem wäre eine Zufahrtsrampe am Haupteingang des Gutes ein negativer Eingriff in das Erscheinungsbild und müsse abgelehnt werden, erklärt sie gegenüber der Tegernseer Stimme. Genauso wie eine Erschließung über die Rückseite des Gebäudes aus Sicht der Baudenkmalpflege nicht möglich sei, weil dies wiederum einen Eingriff in den unter Denkmalschutz stehenden mittelalterlichen Turmhügel bedingen würde.
Stellt sich die Frage, ob eine moderne Tiefgarage überhaupt zu einem im 15. Jahrhundert entstandenen Vierseithof passt. Vermutlich genauso wenig wie ein modernes Parkdeck.
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