Wiessee reagiert auf Haslbergers Kauf

Kommenden Dienstag findet in Bad Wiessee die nächste Gemeinderatssitzung statt. Es stehen kritische Punkte auf der Tagesordnung und es werden spannende Themen nochmals aufgegriffen.

Im Fokus steht, neben der Neufestsetzung der Bezüge beider Bürgermeister, auch die Reaktion Wiessees auf Haslbergers Kauf der Niederstub’n. Zukünftig will die Gemeinde mehr Mitspracherecht haben.

Der Besitz wächst: Seit kurzem zählt auch die Wiesseer Niederstub'n zu Haslbergers Immobilien.
Nachdem Haslberger auch die Wiesseer Niederstub’n gekauft hat, will Bad Wiessee nun mehr Einfluss auf die Gestaltung im Ortszentrum nehmen.

Im April hatte das Landratsamt Miesbach die Gemeinden aufgefordert, alle Besoldungsfragen ihrer Bürgermeister künftig in öffentlichen Sitzungen zu klären. Die Gemeinde Bad Wiessee entschied sich jedoch, das Gehalt des zweiten Bürgermeisters nicht-öffentlich zu behandeln. Raus kam es trotzdem und löste eine heftige Diskussion aus.

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In der kommenden Gemeinderatssitzung soll die Aufwandsentschädigung Hubers in Höhe von 1.450 Euro daher nochmals thematisiert werden. Die CSU- und Ran-Fraktion haben Anträge auf Neufestsetzung der Bezüge des Zweiten Bürgermeisters gestellt. Und wie Rolf Neresheimer betont, gibt es ganz klare Ziele:

Es soll zu einer gerechteren Lösung und zu mehr Transparenz kommen. Die Ehre des gesamten Verwaltungsapparates und auch die von Herrn Huber soll damit wiederhergestellt werden.

Wie aus einer Erklärung Neresheimers hervorgeht, plädiert er zudem auf eine leistungsbezogene Entschädigung aller in der Gemeinde beschäftigten Personen. In dem Zusammenhang möchte er auch noch einmal öffentlich über die Aufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters Peter Höß diskutieren.

Wiessee möchte für Klarheit sorgen

Ein weiterer spannender Punkt ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet des Ortszentrums. Mit dieser Maßnahme reagiert die Gemeinde wohl auf Haslbergers Kauf der Niederstub’n. Zukünftig will sich Bad Wiessee damit ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden sichern. Dazu möchte man eine sogenannte Vorkaufsrechtssatzung erlassen, bei der die konkreten Flächen ausgewählt werden, an denen Wiessee ein Vorkaufsrecht zustehen soll.

Mit diesen beiden Satzungen hätte die Gemeinde dann sowohl ein Vorkaufsrecht für die jeweiligen Grundstücke im Ortszentrum als auch das Recht, über jegliche Veränderungen der Grundstücke beziehungsweise der Gebäude darauf zu entscheiden. Dabei beruft sich die Gemeinde auf eine Sanierungssatzung vom letzten Jahr.

Die Gemeinde will sich demnach um die weitere Entwicklung vieler Gebäude wie beispielsweise die leerstehende Schlecker-Filiale oder das zu verkaufende Haus Ursula kümmern. Dafür sollen Bebauungspläne für Grundstücke im Ortszentrum aufgestellt werden. „Wir wollen mit den Bebauungsplänen für Klarheit sorgen“, stellt Bauamtsleiter Helmut Köckeis klar. Beschlossen werden muss allerdings noch, um welche Grundstücke es sich genau handeln soll.

Weitere Themen

Außerdem geht es in der kommenden Sitzung des Gemeinderats noch um die Finanzierung des Kindergartens Maria Himmelfahrt und um die Vorstellung eines Ratsinformationssystems.

Beginn ist am Dienstag, den 10. Juni, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Wiesseer Rauthauses. Hier die gesamte Tagesordnung zum Nachlesen.

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