Wiesseer Chalet-Eigentümer zieht vor Gericht

Das “Chalet” in Bad Wiessee unterhalb der Holzeralm ist mittlerweile fast jedem ein Begriff. Jetzt ist klar: Das Ding muss wieder weg. Aber der Eigentümer versucht es mit einem neuen Anlauf.

Rund eine Viertel Million kostete der Umbau der alten Jägerhütte.

Erst in der letzten Woche erklärten das Landratsamt in Miesbach die Gespräche mit dem Besitzer der zum Ferienhaus komplett umgebauten Berghütte für abgeschlossen. Nach Auffassung der Behörde konnte dem Einspruch des Bauherrn gegen die Aufhebung des Bestandsschutzes, für seine Hütte in den Bad Wiesseer Bergen nicht berücksichtigt werden. Damit sei der Abriss der Hütte unausweichlich, wie die Pressestelle verlautbarte.

Es sei denn …

Jetzt – nur eine Woche, nach der Ablehnung des Einspruchs des Bauherren, wird das Landratsamt Post vom Verwaltungsgericht in München erhalten. Wie die dortige Pressestelle informiert:

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Wir können bestätigen, dass zwischenzeitlich eine Klage gegen den von Ihnen angesprochenen Bescheid des Landratsamtes (Anm. d. Redaktion) eingegangen ist.

Eine Begründung liege aktuell noch nicht vor, heißt es weiter in der Mail des Gerichtes. Überraschend wird die Reaktion des Bauherrn wohl niemanden in der Miesbacher Kreisbehörde. Damit landet erneut ein privates Wiesseer Hütten-Bauprojekt im Gerichtssaal des Münchener Verwaltungsgerichtes.

Zuletzt war dies im Juni der Fall bei der Klage des Vereins zum Schutz der Bergwelt e.V. gegen den Erdinger Großindustriellen Josef Haslberger. Im Unterschied zum Saurüssel-Verfahren, das vielleicht schon bald eine Fortsetzung in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht finden wird, steht das Landratsamt in diesem Rechtsstreit nicht auf der Seite des Hüttenbesitzers.

Mit der Einreichung der Klage ist der erlassene Abriss-Bescheid bis auf Weiteres ausgesetzt. Wie von vielen befürchtet, zeichnet sich auch in diesem Verfahren, ein möglicherweiser langer Rechtsstreit ab. Ob der Chalet-Besitzer in der Zwischenzeit sein Ferienhaus weiter, wie geplant, mit der Familie nutzen kann, ist noch offen. Fortsetzung folgt.

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