Haslberger legt ebenso Berufung ein

Also doch! Wie schon gemutmaßt, hat nun auch Franz Josef Haslberger, der Besitzer der Saurüsselalm in Bad Wiessee, einen Antrag auf die Zulassung der Berufung gegen das Urteil über die Saurüsselalm eingelegt. Der Wiesseer Alm-Krimi schreibt den nächsten Akt.

Saurüsselalmstreit und keine Ende in Sicht? Wie geht es weiter auf der ehemaligen, beschaulichen Söllbachaualm?

Heute Morgen berichteten wir über die Entscheidung des Vereins zum Schutz der Bergwelt und der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (siehe unten), gegen das am 15. Juni ergangene Urteil zur Saurüsselalm Rechtsmittel einzulegen. Die Naturschutzvereine klagten gegen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und der Umwidmung in eine Berggaststätte. Gerade erreicht uns von der Pressestelle des Münchener Verwaltungsgerichtes die folgende Nachricht:

In Ergänzung zu unten angeführter Korrespondenz können wir Ihnen mitteilen, dass auch seitens des Bauherrn Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wurde.

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Somit ist klar: Nicht nur der Kläger, sondern auch der Neben-Beklagte, der Freisinger Beton-Unternehmer Franz Josef Haslberger, will gegen den Urteilsspruch von Richterin Cornelia Dürig-Friedl in die zweite Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Bisher hat sich dessen Rechtsbeistand Herbert Kaltenegger von der Münchener Kanzlei Labbé & Partner noch nicht auf unsere gestrige Nachfrage hin gemeldet. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es deshalb keine Angaben zur Begründung des Antrages auf Berufung des Bauwerbers.

Auch wenn nach den Entwicklungen der letzten Woche diese Entscheidung nicht mehr ganz so überraschend ist, haben nur wenige damit gerechnet, dass der Wiesseer Großgrundbesitzer wirklich in Berufung gehen würde. Allgemein wurde der Urteilsspruch als Erfolg für das Land, die Gemeinde und auch den Besitzer der Saurüsselalm gewertet.

Ursprünglicher Artikel vom 30. August 2022 mit der Überschrift: „Beton-Baron mauert und muss nachsitzen“

Kaum eine Alm im Tegernseer Tal sorgt für annähernd so viel Medienaufmerksamkeit wie die Söllbachaualm oder wie sie nach dem Umbau zur Gastwirtschaft heißt, die Saurüsselalm in Bad Wiessee. Die neue „In-Location“ mit feiner Speisekarte und einem abgespeckten Angebot der Wanderer bis 12:00 Uhr erfreut sich im Wiesseer Hinterland großer Beliebtheit. Was bisher rund um den ehemals vergessenen Almhof passiert ist und alle wichtigen Infos zum bisherigen Saurüsselalm-Prozess könnt ihr hier nachlesen.

Naturschutzvereine akzeptieren Urteil des Verwaltungsgericht nicht

Der Verein zum Schutz der Bergwelt e. V. (VzSB) hat gestern Nachmittag in einer Meldung bekanntgegeben, gegen das Saurüsselam-Urteil vom 15.06.2022 Rechtsmittel eingelegt zu haben. In der Veröffentlichung heißt es wörtlich: „Nach eingehender Prüfung des Urteils und nach Abstimmung mit der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT), die die Klage des VzSB unterstützt hat, hat der VzSB entschieden, Rechtsmittel (Antrag auf Zulassung der Berufung) gegen die Entscheidung einzulegen.“

Die Begründung für den Antrag, der gestern zum letztmöglichen Termin eingereicht wurde, sei die Einschätzung des Rechtsbeistandes des VzSB, der das ergangene Urteil in „vielen Punkten als angreifbar“ einstuft. Das gelte besonders für die vom Gericht „nicht beanstandeten Hüttenabende für die Allgemeinheit“. Da im Urteil an anderer Stelle ausdrücklich festgehalten sei, dass der Betrieb der Gaststätte in der Nachtzeit bei Privatfeiern die Natur beeinträchtige. Zudem sei die im Urteil erfolgte Einstufung des Gaststättenbetriebes als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ laut § 35 Abs. 2 BauGB nicht mit dem allgemeinen Rechtsverständnis vereinbar.

„Miesbacher Friedensgespräche“ gescheitert

Wie jetzt ebenfalls bekannt wurde, hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, diesen weiteren und wahrscheinlich langwierigen Akt im Alm-Krimi noch abzuwenden. Denn Landrat Olaf von Löwis hat sich als Vertreter des Hauptbeklagten, wie es in der Mitteilung des VzSB auch heißt, aktiv um eine außergerichtliche Lösung im Streit um den Betrieb auf der Saurüsselalm bemüht, wie der Verein mitteilt:

Der Entscheidung des VzSB sind intensive Verhandlungen mit dem Landratsamt (LRA) und dem Bauherrn vorausgegangen.

Allerdings sei der „angedachte außergerichtliche Vergleich“ am Wochenende gescheitert, wie der VzSB jetzt bekanntgab. Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken sei man als Kläger bereit gewesen, die Nutzung der Söllbachaulalm (Saurüsselalm) in der üblichen und im Urteil genehmigten Form einer „Almgaststätte“ zu akzeptieren.

Forderungen und Zugeständnisse von Seiten der Vereine?

Doch scheiterte die Einigung mit dem Bauherrn Franz Josef Haslberger, dem im Tal sehr bekannten Beton-Unternehmer aus Freising, der Neben-Beklagter im Prozess im Juni war. Voraussetzung für einen positiven Ausgang der Gespräche sei für den VzSB unter anderem der Rückbau der Beleuchtungseinrichtungen an den Zugangswegen, die großflächigen Stromanlagen in der umgebenden Almwiese und der Rückbau des Tanzbodens gewesen, da diese ungenehmigten Bauten auf dem Areal der Saurüsselalmaus aus der Sicht des Klägers keinem “almtypischen Ziel” zu dienen.

Der Verein fordert den Rückbau einiger Bauten und Installationen auf dem Gelände des ehemaligen Berggasthofes / Quelle: der Redaktion bekannt

Eine weitere zentrale Forderung des Klägers und der SGT in den Gesprächen mit von Löwis und dem Bauherrn (oder seinem Rechtsbeistand) sei gewesen, die deutliche Reduzierung der Öffnungszeiten der Hüttenabende, da der Nachtbetrieb den Hauptstörfaktor in der idyllischen Almlandschaft darstelle. Demnach sei der Alm-Bauherr in den Gesprächen aufgefordert worden, die Hüttenabende „im Regelfall um 22:00“ enden zu lassen statt wie genehmigt um Mitternacht. Im Gegenzug boten die VzSB und die SGT an, auf die Forderung des Rückbaus der „ohne Genehmigung erheblich erweiterten Hauptterrasse und die ungenehmigte Markise“ zu verzichten und keine Berufungsanfrage bei Gericht einzureichen.

Wird der Bauherr das Urteil ebenfalls anfechten?

Aber diese außergerichtliche Einigung konnte nicht realisiert werden, da nach den Angaben in der Pressemitteilung weder Haslberger noch die beiden Vereine von ihren jeweiligen Forderungen zurücktraten. Somit sah sich der Verein gezwungen, am Montag den Antrag auf Berufung beim Verwaltungsgericht einzureichen, wie es zum Abschluss der Pressemeldung heißt.

Die TS ist dabei von allen Prozessbeteiligten eine Stellungnahme zu der nun möglichen Fortführung des Prozesses um die Saurüsselalm einzuholen. Denn noch ist nicht bekannt, ob nicht auch die Beklagten ihrerseits einen Berufungsantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht haben. Das erscheint nicht abwegig, betrachtet man die aktuelle Diskussion um den Betrieb des Bauer in der Au, der durch die Urteilsbegründung entbrannt ist. Noch ist es nicht ausgeschlossen, dass Haslberger selbst ebenfalls die Notwendigkeit sieht, das ergangene Urteil anzufechten, um seine Privat-Parties mit Shuttleservice nicht auch noch aufgeben zu müssen.

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