„Es gibt eben ein paar Dinge, die mich stören. Und dazu gehört die Zweitwohnungssteuer.“ Josef Butzmann, Vorstand der Freunde für Ferien in Bayern e.V., machte heute seinem Ärger Luft. Seit zehn Jahren kämpft er gegen die, seiner Meinung nach ungerechte Zweitwohnungssteuersatzung mancher Kommunen.
Er beanstandet das sogenannte Stufenmodell. Dabei wird der Steuerbetrag anhand von degressiven Steuersätzen in sieben Stufen je nach Mietpreis gegliedert. Das heißt, fällt die Miete in die nächsthöhere Stufe, kann die Steuer auf das Doppelte steigen.
Gemeinde legt Berufung ein
Gegen diese Art der Steuersatzung von Zweitwohnungen wehrt sich nun auch Olaf K. aus Holzkirchen, Mitglied im Verein Freunde für Ferien in Bayern. Der 87-Jährige zahlte für seine 29 Quadratmeter große Zweitwohnung in Bad Wiessee jahrelang einen Netto-Quadratmeterpreis von rund sieben Euro. Damit fiel er nach der Wiesseer Zweitwohnungssatzung in Stufe zwei und lag damit noch unter dem jährlichen Steuerbetrag von 2.500 Euro.
Dann ließ die Gemeinde Bad Wiessee ein Gutachten erstellen, welches die Nettokaltmiete neu einstufen sollte. Nach diesem Gutachten steigt die Miete auf 9,13 Euro pro Quadratmeter an und Olaf K. fiel in die Stufe drei und zahlt künftig über 2700 Euro Steuern.
Fall vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Deshalb klagte der 87-Jährige bereits im Oktober gegen die Gemeinde Bad Wiessee und erhielt vom Bayerischen Verwaltungsgericht Recht. Weil die Gemeinde daraufhin Berufung einlegte, ging heute der Rechtsstreit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichthof in eine weitere Runde. Der Kläger war zwar nicht anwesend, doch Anwalt Wolfgang Schubaur erklärt:
Wir empfinden den neu angesetzten Mietpreis als zu hoch. Der Gutachter hat sich nicht die Wohnung konkret angeschaut, sondern lediglich das Wohngebiet, die Struktur oder die Erreichbarkeit geprüft. Er ist nicht auf die persönliche Situation des Klägers eingegangen.
Das Haus mit der besagten Wohnung ist im Jahr 1968 gebaut worden und die Wohnung sei sanierungsbedürftig, so der Anwalt weiter. Die Gemeinde hingegen will an dem Stufenmodell festhalten. Einer der Gründe ist der einfache Verwaltungsaufwand, den die Einstufung mit sich bringt.
Bei einer linearen Zweitwohnungssteuersatzung müsse man jedes Mietobjekt einzeln in Betracht nehmen, argumentiert die Gemeinde. Doch die Klägerseite widerspricht, dass in der heutigen Zeit eh schon alle Steuern digital errechnet werden. Es sei kein besonderer Aufwand, auch die Zweitwohnsitzsteuern digital berechnen zu lassen.
Während der Verhandlung hat sich das Gericht nicht konkret zur Wirkung der Satzung geäußert, doch eine Revision wurde zugelassen. Wie der Richtung am Ende mitteilte, werde das Urteil in wenigen Wochen bekanntgegeben. Anwalt Schubaur bleibt optimistisch:
Der Fall wird weitergehen. Wer verliert, wird sich wohl an die nächsthöhere Instanz wenden. Das gilt für meinen Mandanten, sowie wahrscheinlich auch für die Gemeinde Bad Wiessee. Dann sehen wir uns am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder.
Bad Wiessee ist nicht die einzige Kommune mit einem derartigen Stufenmodell. Auch Tegernsee und Schliersee berechnen den Zweitwohnungssteuersatz auf diese Weise. Sollte die Instanz in Leipzig ein Urteil fällen, könnten die Konsequenzen auf Kommunen deutschlandweit übergehen.
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