Der Tegernseer Golf-Club in Bad Wiessee ist einer der beliebtesten Plätze in der Region. Mit Blick auf See und Berge haben Golfspieler ein idyllisches Panorama während ihres Spiels. Genau deshalb sieht sich der Club berechtigt, den Namen Tegernsee zu tragen und damit auch zu werben.
Doch die Konkurrenz in Piesenkam tut das ebenso. Gibt man ‚Golf-Club Tegernsee’ bei Google ein, erscheint sowohl der Platz in Wiessee als auch der in Piesenkam. Und das stört die Wiesseer. Daher wurde die unliebsame Konkurrenz in Piesenkam nun wegen Markenrechtsverletzung verklagt.
Kompromiss gefunden
Jetzt ist ein Urteil gefallen. Die Piesenkamer müssen sich künftig Golfclub Waakirchen Tegernsee nennen. Das sei ein Kompromiss, der für keinen weiter dramatisch sei, erklärt Andrea Fräsdorf vom Golfplatz Piesenkam gegenüber dem Merkur. „Tegernsee“ dürfen die Piesenkamer trotzdem behalten, weil sich ihr Firmensitz und ein 6-Loch-Platz in Tegernsee befinden.
Und auch die Wiesseer zeigen sich versöhnlich. „Es handelt sich jetzt um eine vernünftige Lösung mit der wir gut leben können“, so Manager Hanns-Peter Horstmann gegenüber der Zeitung. Bei der Google-Suche steht damit der Wiesseer Golfplatz wieder an erster Stelle.
Ursprünglicher Artikel vom 12.Juli 2017
Der Tegernseer Golf-Club in Bad Wiessee ist einer der beliebtesten Plätze in der Region. Mit Blick auf See und Berge haben Golfspieler ein idyllisches Panorama während ihres Spiels. Genau deshalb sieht sich der Club berechtigt, den Namen Tegernsee zu tragen und damit auch zu werben.
Doch die Konkurrenz in Piesenkam tut das ebenso. Gibt man ‚Golf-Club Tegernsee’ bei Google ein, erscheint sowohl der Platz in Wiessee als auch der in Piesenkam. Und das stört die Wiesseer. Daher wurde die unliebsame Konkurrenz in Piesenkam nun wegen Markenrechtsverletzung verklagt, wie die Abendzeitung berichtet.
Golf-Clubs vor dem Landgericht
Das Argument: Der Club in Piesenkam liege nicht direkt am See, sondern etwa 14 Kilometer vom südlichen Ufer entfernt. Von dort könne man beim Golfen also nicht mal auf den Tegernsee blicken. Für den Kläger ist jedoch genau die Nähe zum See Voraussetzung, um die Bezeichnung Tegernsee im Namen und auf der Website führen zu dürfen. Die Aussage der Kläger:
In der Vergangenheit ist es auch bereits zu Verwechslungen und verärgerten Kunden gekommen.
Wie die Abendzeitung berichtet, deutet das Landgericht München an, dass an dem Argument der Irreführung etwas dran sein könnte.
Doch laut Medienberichten wollen die Parteien erst noch über einen neuen Vergleichsvorschlag des klagenden Clubs beraten. Dieser beinhaltet unter anderem, dass man beim Surfen im Internet schneller erkennen kann, wo genau sich die Goldclubs tatsächlich befinden.
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