Wiessees Déjà-Vu mit Otto Ebster

Der Streit zwischen der Gemeinde Bad Wiessee und Unternehmer Otto Ebster ist um ein neues Kapitel reicher.

Für das unrechtmäßige Fällen schützenswerter Bäume auf einem Grundstück im Klosterjägerweg droht Ebster ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe. Nun könnte ihn für eine Aktion in der Jägerstraße ein ähnliches Schicksal ereilen.

In der Jägerstraße hat Otto Ebster drei schützenswerte Bäume fällen lassen. Nicht zum ersten Mal in Bad Wiessee. Bild Max Kranl
In der Jägerstraße hat Otto Ebster drei schützenswerte Bäume fällen lassen. Nicht zum ersten Mal in Bad Wiessee. Bild Max Kranl

Vier Wohngebäude mit Wohnungen über zwei Stockwerken und eine Tiefgarage plant Otto Ebster in der Jägerstraße 17 in Bad Wiessee. Nach langem Hin und Her konnte er sich im Juli vergangenen Jahres mit der Gemeinde Bad Wiessee darauf verständigen. „Der Antrag zum Bau der vier Wohnhäuser wäre eigentlich problemlos“, erklärt Helmut Köckeis vom Wiesseer Bauamt.

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Doch jetzt ist alles anders. Im Zuge der Baumaßnahme hat sich Ebster offenbar auch dazu verpflichtet, drei schützenswerte Bäume, eine Birke, eine Eiche und ein Ahorn auf dem Grundstück zu erhalten. Gefällt wurden die Bäume trotzdem. „Es gibt hier einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Dort wurde klar festgelegt, welche Bäume zu erhalten sind“, so Köckeis weiter. Da sich Ebster aber an diese Vereinbarung nicht gehalten hat, wollen die zuständigen Behörden den Bauantrag nun erneut prüfen. Das kostet Zeit und Geld. Das Landratsamt Miesbach werde sich nun mit dem Fall beschäftigen, so Köckeis.

Ebster und Wiessee treffen sich schon vor Gericht

Welche Konsequenzen das unerlaubte Fällen von erhaltenswerten Bäumen haben kann, bekommt Ebster bereits bei einem seiner anderen Bauprojekte zu spüren. Insgesamt drei Bäume wurden im Mai 2013 in Ebsters Auftrag auf dem Grundstück im Klosterjägerweg 6 gefällt. Und das, obwohl noch keine Genehmigung dafür vorlag. Auf dem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen entstehen. Der Rottacher Unternehmer hatte bereits im Vorfeld betont, dass er die Bäume „beim besten Willen nicht erhalten“ könne.

Laut Auffassung der Gemeinde handelte es sich bei allen drei Bäumen jedoch um schützenswerte Exemplare, die man nicht ohne vorheriges Einverständnis hätte fällen dürfen. Auch im Landratsamt Miesbach sah man das ähnlich. Im April 2013 verschickte die Gemeinde daher einen Bußgeldbescheid an Otto Ebster und verhängte eine Geldstrafe die im mittleren fünfstelligen Bereich liegen soll. Ebster akzeptiert die Strafe allerdings nicht. Jetzt treffen sich beide Seiten vor Gericht. Ein Verhandlungstermin steht allerdings noch nicht fest.

Für das neuerliche Fällen von Bäumen droht Ebster nun ein ähnliches Schicksal. „Wir haben Herrn Ebster bereits mittgeteilt, dass diese Aktion ein Nachspiel haben wird. Nachdem er erneut schützenswerte Bäume gefällt hat, wird er nun noch etwas tiefer in die Tasche greifen müssen“, kündigte Köckeis an. Otto Ebster wollte sich auf Nachfrage der Tegernseer Stimme nicht zu dem Vorfällen äußern.

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